Ich arbeite in einem Haushalt im Haushaltsscheckverfahren als geringfügige Beschäftigte. Jetzt möchte ich gerne noch einen 400 € Job machen. Ist das möglich? Wenn nicht, was habe ich noch für Möglichkeiten 2 Nebenjobs (angemeldet) zu haben? Vielen Dank für eure Antworten.
2. Nebenjob
Antworten (4)
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Natürlich geht das. Mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen werden zusammengerechnet,auch geringfügige Beschäftigungen im gewerblichen Bereich mit geringfügigen Beschäftigungen im Privathaushalt. Wird die Geringfügigkeitsgrenze von 400 Euro überschritten,tritt in allen Bereichen der Sozialversicherung die Versicherungspflicht ein (im Bereich von 400,01 bis 800 Euro nach den Regeln der Gleitzone). Der vom Arbeitnehmer zu zahlende Beitrag steigt linear von rund 9 % am Anfang der Gleitzone bis zum vollen Arbeitnehmeranteil. Zur Information schau hier: www.minijob-zentrale.de
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TawaGirlTawaGirl
Wenn Du monatlich mit beiden Nebenjobs über 400 Euro Brutto verdienst, dann werden beide Jobs zusammen steuer- und sozialversicherungspflichtig. Bis zu einem Bruttobetrag von 800,01 Euro liegst Du in der Sozialversicherung in der Gleitzone, eine etwas günstigere Berechnung der Krankenversicherung. Die pauschalierte Lohnsteuer und Sozialversicherung, die vorher vom Arbeitgeber gezahlt wurde fällt dann weg. LG TawaGirl
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rapidorapido
Wenn deine Beschäftigung "eine geringfügige Beschäftigung" ist und kein 400 Euro-Job, müsstest du einen solchen zusätzlich annehmen können. Frage aber lieber bei der Behörde, also dem Arbeitsamt, nach, dann bist du auf der sicheren Seite. Wenn du einen Steuerberater hast, weiß der das auch.
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LissaLissa
Du darfs mit den Minijobs insgesamt höchstens 400 Euro monatlich verdienen.
Sie werden zusammengerechnet und wenn dein Einkommen höher ist, sind beide sozialversicherungspflichtig.
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