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2 Nebengewerbe anmelden wg. unterschiedlicher RV Regelung

Frage von 2paul 2paul

Hi, ich habe mich zum Welness Masseur und in einer weiteren Ausbildung zum Entspannungstrainer ausbilden lassen. Ich gehe einer abhängigen Beschäftigung nach und wollte beide anderen Tätigkeiten als Nebengewerbe abwickeln. Problem: als Trainer bin ich automatisch RV pflichit als Masseur nicht. Ist es möglich zwei Gewerbe anzumelden oder landet das dann trotzdem in einem Topf?

cu Paule

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Antworten (2)

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    Antwort von DerHans DerHans

    Steuerlich ist es das Gleiche. Die Rentenversicherungspflicht beschränkt sich dann auf die Einnahmen aus der Trainer-Tätigkeit (Selbständige Lehrer usw.) Und du kANNST SO VIELE gEWERBE ANMELDEN; WIE DU WILLST:

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    Antwort von Augenblickmal Augenblickmal

    Keine zwei Gewerbe anmelden, der Papierkram wäre enorm und die Behörden würden dawohl mal fragen. Das eine: Bei der Gewerbeanmeldung musst Du beschreiben was Du machen willst damit sie es einer der 50 oder mehr Berufsgruppen einteilen können. Ein 'Entspannungstrainer' wird da garnicht erwähnt vermute ich. Hier wäre wichtig sich auf behördliche Erlaubnisse zu fokussieren die für Dein Gewerbe evtl. nötig sind da Du 'am Menschen' arbeitest. Wenn da wirklich keine Erlaubnis nötig ist, umso besser (Apotheker kann ja auch nicht jdeder werden). Das weitere : Womit und wofür Du Werbung betreibst und was auf dem Türschild/Firmenschild steht ist was anderes . Ich sehe das praktisch: Du sollst die Steuern zahlen und die Gesetze einhalten (Gewerbeanmeldung) und die Kunden wollen werblich angesprochen werden (da sagst du was du anbietest). Das mit der RV verstehe ich nicht da Du ja den Hauptberuf hast.

    Kommentar von 2paul 2paul

    Moin, daken für die Antwort!

    Gewerbe habe ich eh schon weil ich als Handelsvertreter unterwegs war. Ich wüde das nur umstellen.

    Leider zählen wohl alle Berufe bei denen man Gruppen trainiert, lehrt, coached zu den "schützenswerten" selbstständigen Berufen und, daher ist mal als selbstständig tätiger verpflichtet sich bei der RV zu melden und zu zahlen.

    Bei den Massagen ist das anders, hier ist man reiner Dienstleister d.h. nur Steuer aber nicht RV pflichtig

    Kommentar von Augenblickmal AugenblickmalAugenblickmal

    hallo 2paul, ich beschäftige mich seit 3 jahren intensiv mit 'Selbständig'. Kannst Du mir mal emailen (das geht hier nur über Komplimente) mit Deiner email adresse wie und wer Dir das vermittelt hat. Das ist mir neu . Ich sag Dir dann meine email Adresse. Da können wir mal etwas privat erzählen.

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