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2 Nachbarn haben eine Katze, darf ich einen Hund haben ?

Frage von Larsbabs Larsbabs

Grundsätzlich bedarf die Haltung von Hunden oder Katzen in unserer Mietwohnung der Zustimmung des Vermieters! Dieser lehnte jedoch die Haltung eines Hundes obwohl in dem 4-Familien Haus, 2 Mieter eine Katze haben und diese wohl auch gedultet werden! Meine Frage ist: kann der Vermieter uns die Haltung des Hundes (grundlos) verbieten obwohl die Katzen geduldet werden? Werden Hunde und Katzen gleich angesehen oder gibt es da unterschiede?

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Antworten (7)

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    Antwort von klechner klechner

    Der Vermieter hat jedes Recht die Haltung ohne Angabe von Gründen zu untersagen. Katzen werden in der Regel immer anders gehandhabt als Hunde, weil diese weniger Lärm machen und in den seltenstesn Fällen mit den anderen Mietern in Kontakt kommen. Meist werden Katzen vor Gericht schon als Einrichungsgegenstände gehandhabt, wie z.B. ein Käfig mit Meerschweinchen oder ein Vogelkäfig.

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    Antwort von Qetan Qetan

    Hund ist Hund und katze ist Katze. Der Vermieter darf Dir, leider, die Hundehaltung untersagen.

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    Antwort von Berserker Berserker

    Der Vermieter darf Dir die Haltung eines Hndes untersagen,selbst wenn er einen Vogel hat.

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    Antwort von boesi74 boesi74

    Zwei Mieter haben in die Hosen gepinkelt, darf Ich in die Hose sch.... ?

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    Antwort von Greyhound77 Greyhound77

    Erlaubt der Mietvertrag ausdrücklich die Tierhaltung, kann sich der Mieter ohne weiteres Hund oder Katze oder andere Haustiere zulegen. Nur wenn sich das süsse Tier als hochgiftige Schlange oder als gefährlicher Kampfhund entpuppt, kann und muss der Vermieter die Abschaffung des Tieres fordern. Verbietet der Mietvertrag jegliche Form von Haustierhaltung ist das unwirksam. Kleintiere, wie z.B. Vögel, Fische oder Hamster darf der Mieter immer halten, egal was im Mietvertrag steht. Wirksam wäre allerdings eine Mietvertragsklausel, nach der z.B. die Hundehaltung verboten ist. Dann darf sich der Mieter keinen Hund anschaffen, tut er es doch, kann der Vermieter die Abschaffung des Hundes verlangen. Steht im Mietvertrag, dass die Hundehaltung von einer Zustimmung des Vermieters abhängt, muss der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden. Der kann "frei" entscheiden, allerdings darf er nicht willkürlich der einen Mietpartei den Hund erlauben, und der anderen nicht. Soweit bereits Hunde im Mietshaus gehalten werden, braucht der Vermieter triftige Gründe, wenn er einen anderen anfragenden Mieter die Hundehaltung verbieten will. Die Abschaffung des "erlaubten" Hundes während der Mietzeit kann nur gefordert werden, wenn schwerwiegende Belästigungen oder Gefahren von diesem Hund für die Mitbewohner ausgehen. Ist im Mietvertrag nichts zum Thema Tierhaltung geregelt oder ist die Vertragsklausel unwirksam, kann zumindest der Mieter eines Einfamilienhauses auch einen Hund halten. In Mehrfamilienhäusern sollte sicherheitshalber der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden. Katzen dürfen, wenn im Mietvertrag nichts geregelt ist, gehalten werden, erst recht Kleintiere.

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    Antwort von Nicole1978 Nicole1978

    Hallo, auch ich kenne es so wie monja1995, ich selber Katzenhalter, Katzen zählen zu den Kleintieren! Sie machen eben keinen Lärm durch bellen oder ähnl. und deshalb durften Katzen bisher zumindest, ohne Genehmigung artgerecht gehalten werden! LG nicole

    Kommentar von vogelblume vogelblume

    So lange der Hund nicht bellt das die Mieter oder der vermieter genervt sind kann er den Hund nicht verbieten.denn das ist immer eine Kann Bestimmtung.Auch wenn jemand eine Hundeallergie oder katzenallergie hat, das steht dann noch in Frage ob so ein Tier erlaubt ist,Denn ich spreche aus Erfahrung ich habe seit 2 Jahren so zu sagen einen Gasthund in der Mietwohung und bei uns ist es so das er ruhig ist und nur mal bellt wenn es klingelt das ist eigentlich dann auch normal.man muß sich eben erkundigen Aber bei den Tieren und menschen gibt es ja große Unterschiede

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    Antwort von monja1995 monja1995

    Es gibt Unterschiede. Katzen zählen noch zu Kleintieren, deren Haltung nicht genehmigt werden muss. Die Hundehaltung aber schon.

    Kommentar von Benjamin BenjaminBenjamin

    Nein, Katzen zählen nicht zu den Kleintieren. Auch deren Haltung muss genehmigt werden.

    Kommentar von Marah MarahMarah

    Kein Mieter kann Dir verbieten Katzen zu halten. Solange keinerlei Geruchs oder Lärmbelästigung vorhanden ist und die Tiere nicht auf zu engem Raum gehalten werden, gesteht Dir jeder Richter die Haltung dieser Tiere zu.

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