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2.Mpu(1. wegen Trunkenheit) wegen Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeitverlängerung

Frage von ikpbl ikpbl

Also ich habe folgende Vorgeschichte:

Hatte meinen Führerschein grade mal n halbes Jahr und bin dann betrunken gefahren(1,7 promille) Hab dann Seminar und MPU gemacht und da echt draus gelernt. Nach nem Jahr Sperre hab ich den Fleppen wiederbekommen und natürlich ne Probezeitverlängerung.

Seit dem ich meinen Lappen wieder habe sind etwa 3,5 Jahre vergangen und letztes Jahr im Oktober endete eigentlich meine Probezeit. Im Sommer allerdings wurde ich mit 23km/h zu viel geblitzt. Vorher in den 3 Jahren hab ich mir bis auf 2-3 Parktickets und glaub 2 blitzer mit einmal 7km/h und 9km/h nichts zu schulden kommen lassen(also keine Punkte).

Hab die Strafe gezahlt, n Punkt gekriegt und dachte die Sache wäre gelaufen. Jetzt hab ich allerdings n schreiben gekriegt, das ich wegen der Geschichte zum MPU muss. Also ich finde das auf jeden Fall ganz schön überzogen und kann nicht so recht glauben das da 1 Punkt ausreicht um mich nochmal zur Mpu zu schicken...

Ist das wirklich so richtig?Kann ich nich irgendwie um die MPU herumkommen? Krieg ich noch eine Probezeitverlängerung oder bin ich die dann endgültig los falls ich die Mpu bestehe? Was passiert wenn ich da durchfalle?

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Antworten (1)

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    Antwort von NancyCotten NancyCotten

    Hallo, es kommt in diesem Fall nicht darauf an, dass du "nur" einen Punkt dafür bekommen hast....sondern, dass du nach FE-Entzug, MPU, Aufbauseminar und Probezeitverlängerung anscheinend immer noch nix dazu gelernt hast. Sorry, aber das wird von der FSSt. so gesehen. Deine Probezeit verlängert sich nur einmal um 2 Jahre (also max. 4 J.) Nach der MPU setzt sie sich ab da weiter fort, wo sie vor deinem Fahrverbot geendet hat. Gegen eine MPU Aufforderung hast du keinerlei Handhabe, da dies zum Verwaltungsrecht gehört. Im Moment hast du "nur" ein Fahrverbot. Bestehst du die MPU nicht in der vorgegebenen Frist, folgt der Entzug der FE....eben solange, bis du ein pos. Ga abgibst (nachdem du erneut den Antrag auf Widererteilung gestellt hast). Hier noch was zum Nachlesen: http://www.bussgeldkataloge.de/ Gruß Nancy

    Kommentar von ikpbl ikpbl

    Also ein Fahrverbot hab ich ja gar nicht bekommen, sondern lediglich die Aufforderung mich begutachten zu lassen. Und meine Probezeit ist mittlerweile auch längst um. Also könnten die mir dann meinen Führerschein entziehen falls ich durch die MPU durchfallen sollte, obwohl nur einen Punkt habe, weil ich einmal geblitzt wurde und für die Geschwindigkeit im Bußgeldkatalog nicht einmal ein Fahrverbot vorgesehen ist??

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