2 Monate Hartz 4 - 2 Fahrzeuge auf mich angemeldet

3 Antworten

Du meinst bestimmt die Beiträge für Kranken und Pflegeversicherung deiner Krankenkasse,denn Rentenbeiträge werden schon ein paar Jahre vom Jobcenter nicht mehr gezahlt !

Angeben würde ich beide Fahrzeuge,damit es nicht einmal zu Problemen kommt.

Ummelden musst du nichts,wenn du nicht über dein Schonvermögen kommst,welches dir bei ALG - 2 Bezug zusteht.

Der PKW - mit einem Zeitwert von ca.4000 €,ist erst einmal kein Problem,da es unter der 7500 € Grenze liegt und der PKW - bzw.ein KFZ - privilegiertes Vermögen ist,also nicht zu deinem Schonvermögen gezählt wird.

Du darfst also min.3100 € + einmalig 750 € für notwendige Anschaffungen angespart haben,gesamt also min.3850 €,allgemein gilt,pro vollendetem Lebensjahr 150 € + diese einmaligen 750 € für notwendige Anschaffungen.

Hast du also deine Grenze deines Schonvermögens nicht erreicht und würde der Verkauf des Motorrades diese Grenze auch nicht überschreiten,dann würde das Verlangen zur Verwertung ins leere laufen.

Denn der Erlös könnte nicht deinem Bedarf für den Lebensunterhalt zugeordnet werden,weil du schon vor Antragstellung im Besitz warst und somit der Erlös deinem Schonvermögen zugeordnet werden müsste.

Ah, vielen Dank! Also würde, kurz gesagt, ein zugelassenes Zweitfahrzeug als Vermögen gewertet?

@Yuna123

Ob das nun zugelassen ist oder nicht,spielt keine Rolle,wenn es dein Eigentum ist,dann ist es auch Vermögen,hier geht es ja nur um die Verwertbarkeit !

Du könntest im Prinzip auch 4 KFZ - zu Hause stehen haben,die angemeldet sind oder auch nicht.

Wenn sie angemeldet wären und du gibst das wahrheitsgemäß an und diese haben aber einen geringen Zeitwert,dann könnte das Jobcenter zwar eine Verwertung fordern,aber wenn du mit dem Verkaufserlös nicht über dein dir zustehendes Schonvermögen kommen würdest,ist eine Verwertung auch Sinnlos,weil dann der Erlös auf dein Schonvermögen angerechnet werden müsste.

Und solange du das nicht übersteigen würdest,bringt der Verkauf nichts.

Genau so sieht es aus,wenn du sie nicht angemeldet hast und kein oder nur wenig Vermögen angespart hast. Dann könnte eine Verwertung gefordert werden,du könntest dir eins aussuchen und das ggf.anmelden,wenn aber der Verkaufserlös deine Grenze deines Schonvermögens nicht übersteigen würde,inkl.deines schon angesparten Vermögens,dann würde die Verwertung ja auch nichts bringen,weil du dann das Geld auf dein Konto oder Sparbuch einzahlen könntest.

Dann kannst du sie auch stehen lassen und kein Geld auf der hohen Kannte haben.

Problematisch wird es erst,wenn das ganze dem Jobcenter bekannt ist und du längere Zeit ALG - 2 beziehen müsstest und bei jeder Weiterbewilligung ( in der Regel alle 6 Monate ) evtl.Ansparungen angeben musst,die auf dem Konto oder Sparbuch sind,muss ja auch nachgewiesen werden,Kontoauszüge und CO.

Solltest du dann mal über der Grenze liegen,dann kann auch eine Verwertung gefordert werden bzw.nicht nur gefordert,dann müsstest du verkaufen und wenn nicht,dann würde ein fiktives nicht vorhandenes Einkommen angenommen und auf deinen dir zustehenden Bedarf angerechnet,also deine Leistungen gekürzt werden.

Da beide Fahrzeuge den Wert von 7.500,- Euro nicht übersteigen, du auch nur für 2 Monate ALG2 bekommen willst, musst du nichts abmelden oder ummelden. Nur angeben solltest du es schon. ALG2 erhöht aber auch nicht deine späteren Rentenansprüche. Aber ich denke für die Krankenversicherung ist es schon wichtig es zu beantragen. Du wirst aber sicher vom JobCenter auch gleich Vermittlungsvorschläge bekommen. Auch wenn es nur für kurze Zeit ist.

Ein abgemeldetes Fahrzeug ist Vermögen und die Tatsache, daß ein Fahrzeug auf Dich zugelassen ist, heißt nicht daß Du auch der Eigentümer bist.........

Ähm...ich dachte immer genau DAS heißt es!? Also, dass derjenige, der im Fahrzeugbrief steht, der Eigentümer ist.

Und ein abgemeldetes Fahrzeug zählt auch als Vermögen, wenn ich es jetzt erst abmelde? (Sorry, bin verwirrt!)

@Yuna123

Natürlich ist ein abgemeldetes Fahrzeug Vermögen, es verliert ja nicht seinen Wert wenn Du es abmeldest.

Und der Fahrzeugeigentümer, der Halter und der Versicherungsnehmer müssen nicht die gleiche Person sein. Deswegen steht in der Zulassungsbescheinigung 2 (früher Fahrzeugbrief) im Feld C.4c : „Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen.“