2 monate altes Kind dem Vater mitgeben und alleinigen Umgang gewehren?

8 Antworten

Ach, Du konntest schon immer Windeln wechseln?

Tut mir leid, aber das bekommt ein Vater mit einer kurzen Erklärung auch selbst hin.

2 mal in der Woche 2 Stunden sind bei einem Säugling eine gute Umgangsvereinbarung.

Ja, selbstverständlich kann er das einklagen. Dir lässt man das Kind doch auch und lässt Dich mit ihm alleine.

Wenn der Vater klagt, bekommt er nicht nur den alleinigen Umgang mit dem Kind, er bekommt auch noch die gemeinsame Sorge.

wir reden vom vater, nicht vom erzeuger oder möchtest du gerne als gebärkuh angesprochen werden? oder als eispenderin?

wie auch immer, der vater hat umgangsrecht. das hat er von anfang an und er braucht dazu weder deine anwesenheit zu erdulden, noch deine erlaubnis. wenn er es einmal die woche möchte, ist das seine sache. sein anspruch könnte viel höher eingefordert werden:

- 2-3 nachmittage die woche mit einer übernachtung

- jedes zweite wochenende von fr-so

- hälftige ferien und feiertage (grundlage ist der kalender des bundeslandes in dem du lebst)

- weiterhin 3 wochen urlaub im sommer oder winter

das wäre sein mindestumfang an umgang den er einfordern und auch bekommen würde vom gericht. gerade auch weil du nicht stillst, ist das überhaupt kein problem. es gibt auch genügend kinder die von anfang an ab geburt im wechselmodell leben. auch das könnte gerichtlich verhandelt werden.

er hat weiterhin das recht auf das gemeinsame sorgerecht. ist das schon erklärt? auch das kann er von dir einfordern, wenn nötig gerichtlich einfordern.

statt dich also von vornherein zu sperren, solltest du dich mit dem vater deines kindes zusammensetzen und eine gemeinsame ebene für euer kind erarbeiten. was ist der umgang der deinem kind zusteht und was sind die vorstellungen des vaters dazu. was möchte er gerne haben, wie sieht er die sache. nimm dich mehr raus aus der ebene. pack dem kind ein täschchen mit wechselsachen, windeln, pflegeprodukten, 2-3 fläschchen und schick vater und kind los. wenns ihm zuviel wird, wird er eh schneller wiederkommen. wenn nicht, dann kommt er eben zur vereinbarten zeit wieder und bringt das kind nach hause.

zu früh ist es auf keinen fall. es gibt kein zu früh für umgang oder wer hat entschieden, das du das kind mitnehmen darfst und deine umgangszeit nach gusto verbringst?

Ja, er hat das Recht das Baby mitzunehmen. Er als Vater entscheidet allein wo und mit wem der Umgang stattfindet. (Nur bei einer Kindeswohlgefährdung könnte ein Gericht das einschränken. Aber das liegt hier ja nicht vor. Jeder frisch gebackene Papa ist erstmal etwas "hilflos"). Und solange er das Baby erstmal nur für kurze Zeit mitnimmt wird damit jedes Gericht einverstanden sein.

Das Umgangsrecht und Sorgerecht sind zwei verschiedene Dinge.

Ich kann deine Sorge verstehen! Das würde bestimmt jeder Mutti so gehen. Allerdings sind die meist Sorgen unbegründet. Erst wenn er allein mit dem Baby ist, werden die Beiden sich richtig kennen lernen und er wird in die Rolle schnell hinein wachsen. Es ist auch nicht schlimm, wenn nicht gleich von Anfang an alles "perfekt" läuft.

Ich kann euch nur raten, dass du den Kontakt so gut wie möglich förderst! Sollte es mal zu einem Streitfall kommen ist es wichtig, dass du eine gute "Bindungstoleranz" hast. Für das Kind ist es auch am leichtesten, wenn es diese Umgänge einfach an Anfang an gewöhnt ist! Du tust deinem Baby damit etwas gutes.

Solltest du dich quer stellen und er muss es einklagen, hätte das nur negative Konsequenzen für dich. Er würde Recht bekommen... Und für ein Kind ist es auch nicht toll, wenn die Eltern immer im Rechtsstreit stehen, egal wie alt es ist.

Einigt euch am Besten über die Länge, die er das Baby mitnimmt. Bei einem so kleinen Kind ist öfter, dafür aber für kürzere Zeit sinnvoll, da es so am leichtesten ist die Gesichter zu behalten.

Z.B. Die ersten 2 Wochen nur eine Stunde zum ausprobieren und dann 2-4 mal pro Woche für 2 Stunden ist angemessen. Nach einiger Zeit kann man dann auf 3 Stunden erhöhen.

Eurem Baby wird es bestimmt gut gehen, wenn du deine Hilfe anbietest. Also den Papa sich allein ausprobiere lässt, aber deutlich machst, dass du zu erreichen bist, falls es Probleme gibt.

Viel Glück euch!

ich hab selber jahrelang beruflich Stellungsnahmen in solchen Fällen für Familiengerichte abgegeben- bei einem Säugling und dem geschilderten Sachverhalt würde das Gericht dem nicht standgeben, erst in etwas höherem Alter.

@Joergi666

Seit Jahren wird kurzer häufiger Umgang bei Säuglingen und Kleinkindern propagiert...

Ich kenne viele Urteile, wo für den Vater entschieden wurde, vor allem wenn die Mutter nicht gestillt hat.

@Mieze1231

bei 2 Monaten hab ich das noch nicht erlebt- aber wie gesagt selbstverständlich im geringfügig höheren Alter.

@Joergi666

nur weil du es nicht erlebst, heißt es nicht, dass es nicht real stattfindet. natürlich entscheiden gerichte zugunsten des vaters. sie entscheiden den vollen geforderten umgang, es wurden auch schon immer wieder urteile über wechselmodell ausgesprochen und das auch bei säuglingen. ein geregelter umfangreicher umgang mit beiden eltern ist für das baby sehr wichtig. dabei ist es mittlerweile erwiesen, das 1-2 stunden die woche viel zu wenig umgang ist. das was du beschreibst sind geschichten die früher mal aktuell waren. das interessiert heute keinen mehr und entspricht schon lange nicht mehr der laufenden rechtsprechung.

Bis der Prozess gelaufen ist, ist das Kind ja auch schon geringfügig älter...

Genau wie ich es geschrieben habe. Und dabei darf der Vater das Kind auch mal mitnehmen, wenn er das möchte und keine Gefahr für das Kind darstellt. Und anfängliche Ungeschicktheit wird nicht als Gefahr gewertet...

Wenn deine Befürchtungen sich nur um den Umgang mit dem Kind in Bezug auf die Pflege richten, dann übe doch ein bisschen mit dem Kindsvater. Wickel mit ihm zusammen, lass ihm in deinem Beisein das Fläschchen machen... Vielleicht ist er dir sogar dankbar, dass du es ihm zeigst.

Wenn das aufgrund eurer beziehung nicht möglich ist, vertrau ihm. Euer Kind wird es überstehen, wenn es mal nicht perfekt gewickelt/angezogen ist und wenn das mit dem Fläschchen nicht klappt, wird er schon hören, dass er das noch mal üben muss ;)

Noch eine Möglichkeit: Mach die Kleine ausgeh fertig und lass ihn mit ihr wagln gehen, sie wird satt vermutlich schnell einschalfen und die windel wird auch zwei Stunden halten. dann hatten die zwei ihre gemeinsame Zeit und du musst dir keine sorgen ums Essen und Wickeln machen.


Über kurz oder lang wirst du ihm da mehr vertrauen müssen, wenn du möchtest, dass er seine Vaterrolle ausfüllt. Aber wie gesagt, ich beziehe mich da rein auf deine Aussagen, in denen es nur um die Babypflege geht.

wagln geht ist ein genialer begriff. den hab ich noch garnicht gehört :)

@haufenzeugs

Das ist Bayrisch und einer der wenigen Begriffe, die ich als Nordlicht in meinen Sprachgebrauch übernommen habe. Es gibt in keinem Dialekt ein Wort, das besser und kürzer beschreibt, was man da so den ganzen Nachmittag tut :)

du kannst dich nicht quer stellen. Das könnte nur das Gericht. Da der Vater sich aber bisher gekümmert hat,  hast du sicher schlechte Karten beim Familiengericht.

Dass du Sorgen hast, kann ich verstehen. Aber die hast du in ein paar Jahren vermutlich auch, wenn er das Kind mit in Urlaub nehmen will. Sorgen macht mman sich immer irgendwie.

Du solltest mit deinem Ex über deine Bedenken reden.  Und auch über Möglichkeiten eines Plan B sprechen. Also, wenn er sich doch überfordert sieht, könntest du ihm anbieten, dass er das Kind dann jederzeit bei dir wieder abliefern kann. Oder er bringt es zu seiner eigenen Mutter, etc...

Pläne B gibt es viele.  Es wäre nur gut, wenn du deinem Ex nicht von vorneherein Versagen und Nachlässigkeit unterstellen würdest. Dazu gibt es bislang ja auch keine Veranlassung. Und das füttern und windeln kann er ja üben. Du bist mit dieser Fähigkeit auch nicht auf die Welt gekommen, denke ich mal. Oder hattest du in der ersten Woche eine Kinderschwester neben dir stehen?

totaler Unsinn, wir reden hier von einem Säugling. Selbst wenn bisher keine genaueren Reglungen zur Ausgestaltung des Umgangs gemacht wurden wird kein Familiengericht - bei den geschilderten Dingen - den alleinigen Umgang erlauben. Die Mutter muss darauf hinwirken, dass der Vater für die Zukunft auch alleinigen Umgang ausüben kann - dabei reden wir aber frühestens von in einigen Monaten.

@Joergi666

Wer hat denn die Mutter überprüft, ob sie denn korrekt wickeln kann?

Säuglinggerechtes Essen gibts bei ihr ja schon mal nicht. Und das wäre der einzige Grund gewesen, dem Vater den Säugling nicht mitzugeben.

@Joergi666

ein gericht wird natürlich den umgang regeln zu gunsten des vaters. es gibt auch genügend gerichte die schon für säuglinge auf antrag das wechselmodell geurteilt haben. das kind hat das recht auf umgang mit beiden eltern, also kann und wird auch volles umgangsrecht ausgeurteilt: 2-3 nachmittage mit einer übernachtung, jedes zweite we von fr-so, hälftige ferien und feiertag, drei wochen sommerurlaub sind so gängige mindestpraxis.

was du schreibst ist eine praxis die vor 20 jahren mal aktuell war, als deutschland noch sehr mütterlastig und väterfeindlich eingestellt war.