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2 Minijobs, Wie Was wann warum???

Frage von mega85 mega85

Servus leute,

ich hab nun schon viel gelesen. Aber so richtig schlau bin ich immernoch nicht.

Ich hab zurzeit 1 Minijob, könnte aber einen 2ten bekommen. Wie funktioniert das nun mit Versicherung steuern etc?!

Verdiene pro Minijob nich mehr als die 400. Sprich, 800.

Was muss ich abgeben und was bleibt?!

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Antworten (7)

  • 1
    Antwort von Kleinsorge Kleinsorge

    Die Einkommen der Minijobs werden addiert!

    Nur wenn Sie mit beiden Minijobs zusammen, nicht über 400 Euro kommen, können Sie für beide Jobs von der Minijobregelung profitieren.

    Liegen Sie mit Ihren beiden Minijobs über 400 Euro Monatseinkommen, befinden Sie sich in der sogenannten Gleitzone. In der Gleitzone, welche bis 800 Euro Momnatseinkommen geht, sind Sie bereits sozialversicherungspflichtig tätig.

    Die Beitragssätze zur Sozialversicherung sind gegenüber den normalen Sätzen reduziert, steigen aber gleitend an, bis sie bei 800 Euro das normale Beitragsniveau erreichen.

    Sie müssen allen Ihren Arbeitgebern jeweils Bescheid sagen, dass Sie einen zweiten (dritten...) Minijob haben bzw. wenn Sie über 400 Euro Monatseinkommen liegen, da alle weiteren Minijobs die 400 Euro Monatseinkommen übersteigen, nicht mehr als Minijob bei der Minijob-Zentrale angemeldet können.

    Hier ein guter Link.

    www.minijob-zentrale.de

    Peter Kleinsorge

    Kommentar von Schmusibaerchen SchmusibaerchenSchmusibaerchen

    Einer der wenigen, die Ahnung von der Materie haben.

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    Antwort von bitmap bitmap

    Die Minijobs werden zusammengerechnet und damit bist du dann versicherungspflichtig tätig.

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    Antwort von Gruftelfe Gruftelfe

    Einen 2. Minijob können Sie nur ausüben, wenn Sie keiner sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen. Tun Sie das, ist der 2. Minijob über Lohnsteuerkarte, i.d.R. Klasse 6, abzurechnen.

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    Antwort von DerHans DerHans

    Das funktioniert meistens überhaupt nicht. Sobald die 400 € überschritten werden, ist der gesamte Betrag versicherungspflichtig. Die Krankenkasse kann sich aussuchen, von wem sie ihre Beiträge einfordert. Das macht keiner der potentiellen Arbeitgeber mit. Jedenfalls nicht, wenn er recht bei Trost ist.

    Kommentar von DellaRocco DellaRoccoDellaRocco

    Du hast keine Ahnung.

    Ein Arbeitgeber, der nicht kurz darüber nachdenkt it einfach schlecht beratern!

    Der Betrag wird SV-Pflichtig. Mit der Gleitzone wird der dann gesondert berechnet!

    Ein Minijobber, mit einem Verdienst von 400,00 EUR mtl. kostet den Arbeitgeber ca 520,00 EUR im Monat mit Pauschalabgaben.

    Ein AN in der Gleizone kostet dem AG bei 400,00 EUR genau 523,00 EUR!

    Jetzt sag Du mir, dass ein Arbeitgeber nicht recht bei trost ist, wenn er wegen 3 EUR mehr einen vielleicht bereits angelernten Mitarbeiter kündigt!

    Und aussuchen kann sich die Krankenkasse das nicht. Meistens wird es in Absprache mit den Arbeitgebern gemacht.

    Kommentar von Schmusibaerchen SchmusibaerchenSchmusibaerchen

    Stimmt, die Knappschaft schreibt beide Arveitgeber an und mit Bescheiderstellung wird, wenn der Beschäftigte z.B. falsche Angaben gemacht hat, der zukünftige Lohn sozialversicherungspflichtig. Wenn der Arbeitgeber nicht nach einer anderen Beschäftigung gefragt hat werden rückwirkend die SV-Beiträge fällig.

  • 0
    Antwort von DellaRocco DellaRocco

    Die zweiten 400 werden in die Gleit-Zone gerechnet.

    Das heisst, volle Steuerpflicht und verminderte Versicherungspflicht.

    Das solltest Du erstmal einen Arbeitgeber melden, nämlich den, der jetzt Sozvers. zahlt ;)

    Steuern sollten je nach Steuerklasse eigentlich keine anfallen (ausser bei Steuerklasse 5 + 6, da werden wohl ggf. schon geringe Steuern anfallen, kenn die Sätze jetzt nicht 100% auswendig)

    Der Abzug der Sozvers. ist da schon beachtlicher. Du kannst davon ausgehen, dass ca 100EUR definitiv weg sein werden.

    Kommentar von mega85 mega85

    Als wären von den 800 euro ca 700 Übrig?!

    Kommentar von DellaRocco DellaRoccoDellaRocco

    Nein, je mehr Du verdienst, desto mehr wird abgezogen. die 100EUR waren jetzt auf die 400 bezogen und nur grob übern Daumen gerechnet.

    Für genauere Zahlen empfehle ich Dir, nach einen Gehaltsrechner zu googlen. Gibt dutzende, die man kostenlos nutzen akann.

    Dann weisst Du es richtig genau

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    Das ist defintiv falsch. Dadurch wird der gesamte Betrag sozialversicherungspflichtig.

    Kommentar von DellaRocco DellaRoccoDellaRocco

    Häh?

    Spinn ich?

    Wird er nicht! 400,01 EUR - 800,00 EUR ist Gleitzone! Dafür gibt es eine Gleitzonenformel, wodurch der AN einen kleineren Anteil an SV-Beiträgen bezahlt als der AG! Man spricht hier auch von einer verminderten SV-Pflicht, weil keine vollen Beiträge bezahlt werden.

    Kommentar von Gruftelfe GruftelfeGruftelfe

    Wird er doch. Dadurch, dass die 400-EUR-Grenze überschritten wird, wird der GESAMTE Betrag sozialversicherungspflichtig und muss mit der Gleitzonenregelung abgerechnet werden.

    Kommentar von Schmusibaerchen SchmusibaerchenSchmusibaerchen

    Die gesamten 800.- € werden SV-Pflichtig. Alle geringfügigen Beschäftigungen werden zusammengezählt. Anders wäre es, wenn in einem Job 400.- € und in dem anderen 400,01 € gezahlt werden.

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    Antwort von Paperkite Paperkite

    Super oder gar nicht. Sinn der Mini-Jobs ist eben Einkommen bis 400 €leins zusätzlich. Es summiert sich. Wenn Du pro Minijob weniger als 200,01 € verdienst funktioniert das. Sobald Du über 400 kommst cshlägt der Staat zu und das kann teuer werden. Einzigste Chance: Du suchst Dir eine Tätigkeit ohne Lohn, aber mit "Aufwandsentschädigung"! Z.B. in Hilfsorganisationen wie Freiwillige Feuerwehr, ASB oder AWO. Diese Summen sind nicht zu versteuern und selbst als Hartz IV-Empfänger kommt Mütterchen Staat nicht an Deine Knete.

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    Antwort von Shaman Shaman

    einer dieser minijobs ist bis 400,- steuerfrei.bei zweiten bist du und dein arbeitegber steuerpflichtig.

    Kommentar von mega85 mega85

    Wieviel steuern gehen den davon ab?!

    Was bleibt von den 400euro?!

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    Vergiss es.

    Kommentar von Schmusibaerchen SchmusibaerchenSchmusibaerchen

    Stimmt nicht, einfach mal bei der Bundeskanppschaft erkundigen! Und steuerfrei ist kein Minijob, es kann aber eine Pauschalversteuerung von 2% bei einer geringfügigen Beschäftigung vorgenommen werden.

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