Die Einkommen der Minijobs werden addiert!
Nur wenn Sie mit beiden Minijobs zusammen, nicht über 400 Euro kommen, können Sie für beide Jobs von der Minijobregelung profitieren.
Liegen Sie mit Ihren beiden Minijobs über 400 Euro Monatseinkommen, befinden Sie sich in der sogenannten Gleitzone. In der Gleitzone, welche bis 800 Euro Momnatseinkommen geht, sind Sie bereits sozialversicherungspflichtig tätig.
Die Beitragssätze zur Sozialversicherung sind gegenüber den normalen Sätzen reduziert, steigen aber gleitend an, bis sie bei 800 Euro das normale Beitragsniveau erreichen.
Sie müssen allen Ihren Arbeitgebern jeweils Bescheid sagen, dass Sie einen zweiten (dritten...) Minijob haben bzw. wenn Sie über 400 Euro Monatseinkommen liegen, da alle weiteren Minijobs die 400 Euro Monatseinkommen übersteigen, nicht mehr als Minijob bei der Minijob-Zentrale angemeldet können.
Hier ein guter Link.
www.minijob-zentrale.de
Peter Kleinsorge
Einer der wenigen, die Ahnung von der Materie haben.