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2 Minijobs, eine selbständige Tätigkeit, Steuern

gefragt von MissEmmalyMissEmmaly am 04.11.2009 um 23:14 Uhr

Wenn man 2 Minijobs hat und nebenher noch eine selbständige (Neben-)-Tätigkeit ausüben will: Wie sieht das steurlich aus, wenn diese selbständige Tätigkeit unter den § 19 (Umsatzsteuerbefreiung) fällt. Würde sich die Ausübung einer solchen Tätigkeit auf die Minijobs auswirken, also so, dass die dann nicht mehr als Minijobs gelten, weil man mehr Einnahmen hätte?

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anonym
beantwortet von koenigstiger25 am 5. November 2009 08:32
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wenn beide Minijobs zusammen unter 400,- EUR/mtl. liegen, dann sind diese mit den vom Arbeitgeber geleisteten pauschalen abgegolten und brauchen nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.

Es sind dann nur die Einkünfte aus der selbständigen Tätigkeit zu erklären und zu versteuern...

Kommentar von A7c2c8a884cde0d2d94642d22e70ab7esmallMissEmmaly am 7. November 2009 00:30

Also würde das die Mini-Jobs nicht berühren, wenn ich noch eine selbständige Tätigkeit aufnehme?

Kommentar von koenigstiger25 am 7. November 2009 14:20

richtig erkannt!


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anonym
beantwortet von guterwolf am 4. November 2009 23:16
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du wirst alle Einnahmen angeben und versteuer müssen

Kommentar von A7c2c8a884cde0d2d94642d22e70ab7esmallMissEmmaly am 4. November 2009 23:18

Darum geht es doch gar nicht. Es geht um die Minijobs, und um die Arbeitgeber dieser Minijobs.

Kommentar von guterwolf am 5. November 2009 10:08

für den AG ist es ein Minijob, für dich zählen alle Einnahmen



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