MissEmmaly am 04.11.2009 um 23:14 Uhr
Wenn man 2 Minijobs hat und nebenher noch eine selbständige (Neben-)-Tätigkeit ausüben will: Wie sieht das steurlich aus, wenn diese selbständige Tätigkeit unter den § 19 (Umsatzsteuerbefreiung) fällt. Würde sich die Ausübung einer solchen Tätigkeit auf die Minijobs auswirken, also so, dass die dann nicht mehr als Minijobs gelten, weil man mehr Einnahmen hätte?
wenn beide Minijobs zusammen unter 400,- EUR/mtl. liegen, dann sind diese mit den vom Arbeitgeber geleisteten pauschalen abgegolten und brauchen nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.
Es sind dann nur die Einkünfte aus der selbständigen Tätigkeit zu erklären und zu versteuern...
du wirst alle Einnahmen angeben und versteuer müssen
MissEmmaly am 4. November 2009 23:18 Darum geht es doch gar nicht. Es geht um die Minijobs, und um die Arbeitgeber dieser Minijobs.
für den AG ist es ein Minijob, für dich zählen alle Einnahmen
Also würde das die Mini-Jobs nicht berühren, wenn ich noch eine selbständige Tätigkeit aufnehme?
richtig erkannt!