Wenn man 2 Minijobs hat und nebenher noch eine selbständige (Neben-)-Tätigkeit ausüben will: Wie sieht das steurlich aus, wenn diese selbständige Tätigkeit unter den § 19 (Umsatzsteuerbefreiung) fällt. Würde sich die Ausübung einer solchen Tätigkeit auf die Minijobs auswirken, also so, dass die dann nicht mehr als Minijobs gelten, weil man mehr Einnahmen hätte?
Antworten (2)
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1Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
koenigstiger25koenigstiger25
wenn beide Minijobs zusammen unter 400,- EUR/mtl. liegen, dann sind diese mit den vom Arbeitgeber geleisteten pauschalen abgegolten und brauchen nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.
Es sind dann nur die Einkünfte aus der selbständigen Tätigkeit zu erklären und zu versteuern...
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1Antwort von
guterwolfguterwolf
du wirst alle Einnahmen angeben und versteuer müssen
Kommentar von
MissEmmalyMissEmmaly Darum geht es doch gar nicht. Es geht um die Minijobs, und um die Arbeitgeber dieser Minijobs.
Kommentar von
guterwolfguterwolf für den AG ist es ein Minijob, für dich zählen alle Einnahmen
Kommentar von
jo0701 Wie genau kennst du dich hierbei aus, guter Wolf? Bitte nicht raten. Es schauen doch immer wieder Leute hier nach, also bitte beweisen oder zurücknehmen, danke.
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Also würde das die Mini-Jobs nicht berühren, wenn ich noch eine selbständige Tätigkeit aufnehme?
richtig erkannt!