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2 Minijobs, eine selbständige Tätigkeit, Steuern

Frage von MissEmmaly MissEmmaly

Wenn man 2 Minijobs hat und nebenher noch eine selbständige (Neben-)-Tätigkeit ausüben will: Wie sieht das steurlich aus, wenn diese selbständige Tätigkeit unter den § 19 (Umsatzsteuerbefreiung) fällt. Würde sich die Ausübung einer solchen Tätigkeit auf die Minijobs auswirken, also so, dass die dann nicht mehr als Minijobs gelten, weil man mehr Einnahmen hätte?

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Antworten (2)

  • 1
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von koenigstiger25 koenigstiger25

    wenn beide Minijobs zusammen unter 400,- EUR/mtl. liegen, dann sind diese mit den vom Arbeitgeber geleisteten pauschalen abgegolten und brauchen nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.

    Es sind dann nur die Einkünfte aus der selbständigen Tätigkeit zu erklären und zu versteuern...

    Kommentar von MissEmmaly MissEmmalyMissEmmaly

    Also würde das die Mini-Jobs nicht berühren, wenn ich noch eine selbständige Tätigkeit aufnehme?

    Kommentar von koenigstiger25 koenigstiger25koenigstiger25

    richtig erkannt!

  • 1
    Antwort von guterwolf guterwolf

    du wirst alle Einnahmen angeben und versteuer müssen

    Kommentar von MissEmmaly MissEmmalyMissEmmaly

    Darum geht es doch gar nicht. Es geht um die Minijobs, und um die Arbeitgeber dieser Minijobs.

    Kommentar von guterwolf guterwolfguterwolf

    für den AG ist es ein Minijob, für dich zählen alle Einnahmen

    Kommentar von jo0701 jo0701

    Wie genau kennst du dich hierbei aus, guter Wolf? Bitte nicht raten. Es schauen doch immer wieder Leute hier nach, also bitte beweisen oder zurücknehmen, danke.

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