Hallo ich habe 2 Minijobs... Wenn ich beide Gehälter zusammenrechne, überschreite ich nicht die 400 € Grenze. Meine Frage ist nun... muss ich bei meinem ersten Minijob dem Arbeitgeber mitteilen, dass ich ein zweiten Minijob habe. Im Prinzip hat der Arbeitgeber ja keine Nachteile dadurch. Und ich habe ja nur ein Steuerkarte, die ich beim ersten Arbeitsgeber abgegeben habe. Wie läuft das da nun ab? Grüße
2 Minijobs a 200€
Antworten (3)
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GruftelfeGruftelfe
Wieso hat der erste Arbeitgeber eine Steuerkarte? Wenn er die pauschale Lohnsteuer in Höhe von 2% abführt, braucht er die nicht.
Grundsätzlich muss BEIDEN Arbeitgebern - am besten schriftlich - mitgeteilt werden, dass jeweils noch ein weiterer Minijob existiert und dass das Entgelt beider Minijobs zusammengerechnet, monatlich 400 EUR nicht übersteigt.
Zwei MInijobs sind nur möglich, wenn keiner sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen wird.
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Lilly29 Du musst dem zweiten Arbeitgeber mitteilen, dass du schon einen Job hast. Dem musst du dann auch die Abrechnungen oder Bescheinigungen vom ersten Arbeitgeber vorlegen, damit er prüfen kann, ob du wirklich immer unter 400 Euro bist. Solltest du drüber liegen fällt das der Knappschaft auf, und der zweite Job wird steuer- und sozialversicherungspflichtig.
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ist es nicht so, dass jeder mensch so viele minijobs machen kann wie er möchte ? die "abgaben" werden doch immer pauschal gezahlt, oder ?
Nein. Jeder darf max. 2 400 Euro Jobs machen. Wenn man einen "festen Job" auf Steuerkarte hat, darf es sogar nur einer sein