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2. mal Schimmel in de Wohnung

gefragt von chaotenbraut am 02.11.2008 um 11:00 Uhr

Wir hatten im letzen Winter schon in meinem Wohn/Schlafraum Schimmel an der einen Außenwand. Das habe ich reklamiert und der Spar-und Bauverein (mein Vermieter)hat sogar einen Gutachter kommen lassen. Die Ergebnisse wurden mir nicht mitgeteilt. Die sind nur an den Vermieter gegangen. Fakt ist, dass die Wand (unisoliert) viel zu kalt ist und die Atemluft ausreicht um sich auf der kalten Wand niederzuschlagen und Schimmel zu bilden.

Der Vermieter hat im letzten Jahr (nur!) hinter meinem Bett und hinter meinem Schreibtischschrank Mineralstoffplatten angebracht.

Jetzt tritt der Schimmel in den Ecken wieder auf.

Mein Sohn hat Zimmer - Verbot, da er ständig hustet und auch mir kratzt der Hals, wenn ich bei ungeöffnetem Fenster in dem Raum bin.

Das der Schimmel nicht an mir liegt, kann ich belegen - ich war bei der Verbraucherzentrale im letzten Jahr und habe über 2 Wochen ein Lüft-Tagebuch geführt. Sobald das Fenster geschlossen ist, steigt die Luftfeuchtigkeit rapide an.

Habe ich die möglichkeit fristlos zu kündigen, sobald ich eine ander Wohnung finde? Kann ich den Vermieter dazu bekommen, die Tapeten usw. selber zu beseiteigen? Lt. Mietvertrag müsste ich bei Auszug nämlich die Tapeten und den Bodenbelag (Laminat) rausreißen. Das möchte ich aber lieber nicht machen, da ich befürchte, dass alles &q


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anonym
beantwortet von newcomer am 2. November 2008 11:02
1x
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trage mal Sidolin gegen Schimmel auf und für ein halbes jahr bist du diesen los


angie760
beantwortet von angie760 am 2. November 2008 11:03
1x
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Ich würde Dir raten,zum Mieterschutzbund zu gehen und es da vorzubringen.Die helfen Dir auch weiter und setzen sich persönlich mit Deinem Vermieter in Verbindung.Leg Deinen Mietvertrag auch direkt da vor.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 2. November 2008 11:05
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Mit einer Bestätigung des Gesundheitsamtes, dass der Schimmel deine Gesundheit gefährdet hast du die Möglichkeit sofort auszuziehen.

Diese Bestätigung brauchst du in einem möglicherweise folgenden Prozess, wenn der Vermieter die Kaution nicht rausrückt.


Nachtflug
beantwortet von Nachtflug am 2. November 2008 11:05
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Rede mal schnell mit dem Mieterverein. Natürlich kannst Du fristlos kündigen. Besonders,weil es um die Gesundheit Deines Kindes geht. Laß Dir das vom Doktor bescheinigen. Allerdings bist Du vertraglich verpflichtet, die Wohnung wie vereinbart zu hinterlassen.


darkwhisper
beantwortet von darkwhisper am 2. November 2008 11:07
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Frag doch mal beim Mieterschutzbund nach Deinen Möglichkeiten nach.


anonym
beantwortet von jimpo am 2. November 2008 11:07
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Genau das Gleiche hätte ich Dir auch geschrieben.


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 3. November 2008 14:31
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Mieterschutz fragen ist immer gut! Was aber die eigene Gesundheit angeht, da würde ich sofort firstlos und eratzweise fristgerecht kündigen und mir eine Wohnung besorgen, die nicht krank macht.


KlausNeumann
beantwortet von KlausNeumann am 3. November 2008 19:24
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Hast du schon was schriftliches an deinen Vermieter gesendet? Das wäre wichtig. Dann würde ich auch schriftlich die Ergebnisse des Gutachters verlangen. Schimmel ist gesundheitsschädlich! Ich würde das Zimmer so wenig wie möglich benutzen und eventuell die Miete mindern. Erkundige dich beim Mieterschutzverein. Fristlos kündigen dürfte wohl gehen, bei dem geschilderten Zustand. http://www.wohnung.com/schimmelpilzbefall-in-wohnungen-was-hilft/


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