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2 mal Brief wegen trunkenheit am Steuer. Was muss ich beachten?

Frage von Wolfenheim Wolfenheim

Wurde vor fast 3 Monaten wegen trunkenheit am steuer erwischt. Habe mich danach direkt wieder ans Steuer gesetzt (keine 20 min später) und wurde wieder angehalten von den selben Polizisten. Die Trunkenheit bewegte sich so um die 0,8%. Heute habe ich dann 2 gelbe Briefe bekommen. Der eine mit 288,5euro Strafe und der andere mit 273€. Dementsprechend wurde das wie 2 Fälle behandelt. In Jedem Brief steht nun 1 Monat Fahrverbot+4 Punkte+die jeweilige Strafe. Meine Frage nun an jemanden der sich damit auskennt. Ist es überhaupt möglich das die mir innerhalb einer halben stunde 8 Punkte aufbrummen können(es handelte sich ja letztendlich um ein und die selbe Trunkenheit, zudem haben mir die Polizisten den Autoschlüssel erst beim 2ten mal weggenommen) und wie muss ich das jetzt mit dem Führerscheinentzug verstehen? Reicht 1 Monat für beide Briefe oder addieren die sich?

Alle die mich jetzt zum Teufel jagen wollen und mir den Tod wünschen müssen dies erst gar nicht posten. Mit freundlichen Grüßen

D.W.

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Antworten (12)

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    Antwort von Juergenstade Juergenstade

    wer im suff fährt gehört in den knast und führerschein auf lebzeiten weg. auch bei 0,8 promille.

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    Antwort von Eddy21 Eddy21

    Sei froh wenn du damit wegkommst !

    Selbstverständlich zählt jeder Fall für sich ! Für ein und die selbe Tat kann man nur einmal täglich verurteilt werden ! Im Fall des Widerspruches landest du bei der MPU

    Kommentar von Andokai AndokaiAndokai

    Guten Morgen. Sehr gut ausgedrückt. Ich würde in diesem Fall auch die Füße stillhalten, damit das nicht noch ne MPU nach sich zieht.

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    Antwort von Nissantarga Nissantarga

    Also ich finde es super das alle mit den Finger auf die Leute hier zeigen die was gemacht haben was sie nicht sollten, wie in der Bibel habt ihr noch nie fehler gemacht? Solange nichts schlimmeres passiert ist als nur zwei mal Alk ohne Unfall ohne Verletzte oder Tote war es zwar hart aber hoffentlich auch das letzte mal, mir ist so was auch mal passiert und ich fahre nur noch mit der Bahn weil Auto fahren ist voll krank mit Alk oder ohne Abzocke und Bürgerkrieg auf den Strassen.

    Gute Nacht wünscht ein Ex Auto Fahrer......

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    Antwort von Ruedi Ruedi

    Zwar die selbe Trunkenheit, aber zwei selbstständige Handlungen. Es liegt somit Tatmehrheit vor. Die zwei - ich gehe davon aus, es sind - Strafbefehle sind insoweit absolut rechtens. Ich persönlich hätte den zweiten jedoch mit einer höheren Strafe geahndet. Glück gehabt.

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    Antwort von VolvoFH12 VolvoFH12

    Guten Morgen(falls das bei dir jetzt noch hilft). Mein Vater ist LKW-Fahrer. Bei einer Kontrolle wurde seine Tachoscheibe ausgewertet. Er hatte 6 Spitzen von Geschwindigkeitsüberschreitungen (der Witz ist, zwischen 1km/h und 15km/h liegt die gleiche Strafe!!!) festgestellt. Er hat für jede Spitze einen Punkt und Geldstrafe zahlen müssen-trotz Widerspruch und Gericht. Also sei glücklich über diese sehr milde Strafe. Wenn Du das Fahrverbot antrittst, versuche den Schein in Deinem Besitz zu lassen. Sonst mußt Du nachher noch zum Test. Kläre das mit der Polizei direkt, nicht mit der Führerscheinstelle.Ich hoffe, es hat Dir etwas geholfen, aber laß es mit FAhren und Schluck Alkohol sein, Du ziehst immer den Kürzeren(es hängen auch Existenzen dran).

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    Antwort von JoScho JoScho

    Das waren sicherlich mehr , als 0,8%, sonst würdet Du nicht nocheinmal gefahren sein - mit so einem zugedröhnten Kopf. Du weißt anscheinendn nichts mehr!!! Sei froh, daß Du niemanden anderen umgefahren hast. Denk mal darüber nach, was gewesen wären, wenn ein Mensch (oder mehrere o. sogar Kinder ) wegen Deines Suffs sterben müßte!!!!!!!!!!!!!!! Gib den Lappen freiwillig ab! Meckere nicht noch mehr - mir kommen die Tränen.

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    Antwort von wim50 wim50

    Ab sofort wirds wesentlich teurer, Kollege.

    >>> Habe mich danach direkt wieder ans Steuer gesetzt

    Das ist schon dreist!

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    Antwort von Katzenbetti Katzenbetti

    Pech gehabt. Da musst Du jetzt durch und vielleicht ist Dir das für die Zukunft eine Lehre.

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    Antwort von Milwa Milwa

    Hast doch bei beiden Briefen die Möglichkeit Widerspruch einzulegen. Als Begründung gibst Du jeweils die Aktennummer des anderen Briefes an und bittest um konkrete Angaben, wie das zusammenfassend gesehen werden soll.

    Ich will Dich nirgendwo hinjagen. Hoffe aber für Dich und andere Verkehrsteilnehmer, dass Du daraus lernst.

    Schönen Sonntag noch:-) Milwa

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    Antwort von akademikus akademikus

    nun, das ist schon alles rechtens so, sei froh das die geschichte "schriftlich" also via strafbefehl abgelaufen ist. du hast zumindest beim zweiten mal vorsätzlich gehandelt, du kannst froh sein das dein Führerschein nicht an ort und stelle einkassiert wurde. bezahl die geldstrafen, (du bist jetzt aber noch nicht vorbestraft, und sei froh das du da mit einem blauen auge davon gekommen bist. das fahrverbot gilt für beide briefe, es sei denn in beiden briefen ist die rede von jeweils einem monat... gruss akademikus

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    Antwort von bitmap bitmap

    Frag hier http://forum.jurathek.de/ (Betreiber ist Anwalt für Verkehrsrecht)

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    Antwort von badalandabad badalandabad

    hm.. ist ein komischer fall. normalerweise wird der schlüssel sofort beim ersten mal weggenommen und den kannst erst bei 0.0 promille wieder abholen (also nächsten tag). da die dich 2 mal am stück erwischt haben müsstest du eigentlich ne höhere strafe bekommen. was den fahrverbot angeht steht es in den briefen drin ab wann bis wann das verbot gilt. aber ich rate dir die frage morgen unter tags wieder zu stellen. da findet sich bestimmt jemand der sich mit sowas besser auskennt. :)

    Kommentar von Andokai AndokaiAndokai

    Guten Morgen. Nicht immer wird sofort der Schlüssel genommen. Wenn der angetrunkene Autofahrer den Eindruck macht, er wäre noch so vernünftig, das Auto stehen zu lassen, wird der Schlüssel nicht eingezogen. Jedes Mal einziehen wäre auch einiges mehr an Papierkram.

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