Nun bin ich wieder hier.Habe einen Widerspruch gemacht,wie geraten,und heute kam erneut ein Drohbrief.Meine mindj.To.16 hatte sich wie vor Wochen geschrieben bei Liebestest.de eingeloggt und damit einen Jahresvertrag ausgelöst.Und nun geht der Rechner log.-weise über mich und da sie nicht geschäftsfähig ist,wollten die das Geld von mir.Taschengeld$ und Aufsichtspflicht.Meinen Widerspruch haben die nicht für voll genommen und drohen eigentlich massiv. Hier ein Auszug :unsere Rechnung OL T016367 vom 04.09.2008 wurde trotz Zahlungserinnerung vom 10.09.2008 nach wie vor nicht ausgeglichen. Nachweislich haben Sie sich jedoch unter Angabe Ihrer persönlichen Daten und ihrer IP Adresse 91.67.168.155 bei online-liebestest angemeldet. Dennoch ist der Betrag von 70.50 Euro einschliesslich einer weiteren Mahngebühr von 7.50 Euro bislang nicht bei uns eingegangen. Heute erhalten Sie eine letzte Gelegenheit, Ihr Konto auszugleichen. Deshalb unser Rat: Reagieren Sie schnell, und zahlen sie schnell.Am 11.11.2008 werden wir unser Rechtsanwalts-I Inkassobüro mit der, notfalls gerichtlichen Durchsetzung unserer Forderung beauftragen. Die hierbei entstehenden zusätzlichen Kosten haben Sie zu tra
2.Mahnung!Abo-Falle meiner mind.Tochter ,muss ich zahlen?
Antworten (13)
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3Antwort von
heinmueckheinmueck
Wie diese "Internet-Abzocke" zu bewerten ist wird sehr gut auf der Website der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen dargestellt. Auf dieser Seite findet sich auch ein nützliches Musterschreiben (nach unten scrollen - Musterbrief Internetabzocke).
http://www.vz-nrw.de/UNIQ122529831814701/link461721A.html
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3Antwort von
RegenmacherRegenmacher
Oh je, die Dummen sterben anscheinend nie aus, denn diese Seite verstößt gegen jede Menge Gesetze. Z.B. gegen das Preisauszeichnungsgesetz. Der Preis muss sofort sichtbar sein und nicht erst durchs scrollen.
Diese Abzocker sitzen in einem englischen Briefkasten und verschicken die Mahnungen zu Tausenden. Da wird mit Anwalt und Inkasso gedroht, was solls.
Ab sofort würde ich jeglichen Mailverkehr mit diesen Typen beenden. Die Antworten und Drohungen kommen eh aus dem Satzbaukasten und sind nur Geblubber.
Wenn diese Abzocker wirklich das Geld einklagen wollten, dann müssten die vor Gericht ihr Geschäftsmodell offen legen. Und welcher Betrüger oder Abzocker geht schon freiwillig zum Kadi?
Lies dich in diesem Forum mal schlau, damit du beim nächsten Mal nicht wieder in Panik gerätst.
http://forum.boocompany.com/index.php?sid=d8a800aa7a24f1af2409ed3e40a67b47
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3Antwort von
jbinfojbinfo
Die wollen Dir nur Angst machen. Alles ignorieren. Da wird weiter nichts passieren außer vielleicht ein paar Drohbriefe. Solltest Du dennoch mal einen Mahnbescheid (Gelber Brief als Post-Zustellung) bekommen, innerhalb der 14-tägigen Frist Widerspruch gegen die Gesamtforderung einlegen. Dann müssten die den Klageweg gehen, und das werden sie nicht machen.
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2Antwort von
sturmeisturmei
da deine tochter noch nicht 18 ist, gilt der "taschengeld-paragraph" d.h. die geschäfte sind schwebend unwirksam. aber von haus aus sollte man bei solchen sachen eh nicht zahlen ich hatte das auch schon mal. auch wenn dann post von einem angeblichen "inkassobüro" kommt, niemals zahlen!!! zahlt bitte nicht nach ein paar monaten hört das auf.
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2Antwort von
DaSu81DaSu81
Das ist doch reinste Internet-Abzocke; habe gerade das selbe Problem: Firma Online Contend ltd.! Bei euch auch? Ich wollte jedenfalls Smileys downloaden. Angeblich habe ich einen Vertrag mit Smiley.de (=Online Contend ltd) abgeschlossen. Hätte 8 Wochen Rücktrittsrecht gehabt, aber wie denn zurücktreten, wenn ich nicht mal vom Vertrag weiß. Habe mich an die Verbraucherzentrale gewand. Das solltet ihr auch tun - die helfen wirklich sehr gut weiter. Aber: auf gar keinen Fall zahlen. Auch nicht wenn Inkasso-Büro droht oder Klage angedroht wird. Aber am Besten - wie gesagt - Verbraucherzentrale anrufen oder hingehen.
Alles Gute, Viel Glück und LG DaSu81
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2Antwort von
NorwegenadlerNorwegenadler
http://www.computerbetrug.de/abzocke-im-internet/betrug-rechnung-mahnung-inkasso-kostenfallen-im-internet-fuer-eilige-leser/
Kommentar von
bublegumbublegum Habe es mir mal durchgelesen, sehr Informativ. Vielen Dank, gute Hilfe. Sollte mir sowas mal passieren, werde ich auf jeden Fall die Ruhe selbst sein.DH
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MietnormadeMietnormade
Warte auf das gerichtliche Verfahren. Das kommt mit Sicherheit nicht.
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1Antwort von
freitagder13te bei abofalle und internetabzocke habe die mir gut und kostenlos geholfen:
http://onlinedetektiv.com
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1Antwort von
Anstaltsleiter also, der sog. taschengeldparagraph, § 110 BGB, ist hier vollkommen abwegig. die tochter hat ja keine aufwendungen gemacht, die ihr zur freien verfügung gestellt worden sind. was für ein geburtsdatum bzw. alter hat deine tochter bei der registrierung angegeben?
mach dir keine gedanken: lass alles auf dich zukommen. parallel würd ich zur verbraucherzentrale gehen und das ganze melden. aber dennoch würde ich ein schreiben an diese website-betreiber aufsetzen mit dem hinweis, dass du dich an die öffentlichkeit via verbraucherschutzsendungen im TV wendest..... ich denke, da werden dann sämtliche aktionen gegen euch eingestellt.
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Hummel11Hummel11
Ich hatte ein ähnliches Problem, jedoch läuft der Rechner über sie (ihr Name ist als Benutzer eingetragen), es ging um ein Abo zum Musikdownload. Wir haben eine Email geschrieben, dass unserere Tochter nicht geschäftsfähig ist und haben die Firma verklagt, dass nicht genug auf das Alter hingewiesen wird und keine Einverständniserklärung der Eltern benötigt wird. Wir haben die Geburtsurkunde hingeschickt und uns entschuldigt. Sie haben daraufhin eingewilligt, ansonsten hätte das unser Kind bezahlen dürfen :-)
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micky123micky123
richtig, deine tochter ist noch nicht voll geschäftsfähig. lass dich bloss nicht von denen einschüchtern, denn genau das möchten sie erreichen. entweder sie werden den schwanz einziehen oder es wird wohl oder übel vor gericht gehen (wo du vermutlich recht bekommen wirst)
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syncmastersyncmaster
wenn das ab 18 ist, und sie jünger ist, musst du nicht zahlen.
der vertrag ist unwirksam...
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voyager12 Der "Vertrag" ist nie zustande gekommen, somit hat sich dein nett gemeinter Hinweis von selbst erledigt... ;-)
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voyager12 Mein Rat: nichts widerrufen, nicht widersprechen. Es ist eh kein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen. Man stellt sich tot und macht einfach gar nichts. Ich spreche aus Erfahrung, da kommt nichts nach.
Dieser Mahnbescheid MUSS dann aber von einem Gericht kommen, ein Inkassounternehmen oder ein Anwalt kann auch auf einen Zettel "Mahnbescheid" schreiben. Das kann ich allerdings auch und es hat keinerlei Bedeutung.