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2. Lohnsteuerkarte bei Nebentätigkeit

Frage von zarpa0102 zarpa0102

Brauche ich eine 2. Lohnsteuerkarte, wenn ich auf der ersten Lohnsteuerklasse I habe und um die 435 Euro verdiene und einen Nebentätigkeit machen würde, die aber nur einen Monat geht und bei der ich zwischen 401 und 800 Euro verdiene?

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Antworten (2)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von runfunfrunk runfunfrunk

    Bei dieser Konstellation liegen die Entgelte beider Tätigkeiten nicht unter der Geringfügigkeitsgrenze von 400,--. Somit sind beide Tätigkeiten auch steuer- und sozialversicherungspflichtig. Wenn die neue Tätigkeit über einen Monatswechsel hinaus besteht, kann das Entgelt auf zwei Monate verteilt werden und somit wären die Voraussetzungen für einen Minijob gegeben. Dann wäre das Entgelt insgesamt wieder abgabenfrei. Wenn das allerdings nicht möglich ist, wird tatsächlich eine zweite "Lohnsteuerkarte" (neu: Bescheinigung über Lohnsteuerabzugsmerkmale) benötigt.

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    Antwort von zarpa0102 zarpa0102

    Oder wo kann ich mich darüber informieren, ob ich diese brauche. Hab im Internet keine Informationen gefunden.

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