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2. Lehrjahr. Kündigung droht. Was ist zu tun? Wo derweil Geld beantragen ? Arbeitsamt ?

gefragt von RamoniRamoni am 30.05.2009 um 22:41 Uhr

Wenn einem unter 25 Jährigen am Ende des 2. Lehrjahres gekündigt wird und dieser zur Zeit keine neue Ausbildung in Aussicht hat, wovon soll der jenige leben? Muss er wieder zurück nach Hause, obwohl er ca. 140 km vom Elternhaus seine eigene Wohnung hat die er wegen der Ausbildung dort bezogen hat ? Oder kann er derweil Geld von einem Amt ( wenn ja, welches ) beantragen ?Die Mutter ist selbst Harz 4 Empfängerin und wohnt in einer kleinen 2 Raum Wohnung. ( Ich weiß es reizt nun Sprüche wie, " versuchts mal mit Arbeiten usw. loszuwerden ) . Über ernst gemeinte Antworten würde ich mich freuen.

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Arwen45
beantwortet von Arwen45 am 30. Mai 2009 22:42
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Warum droht Kündigung? Firma pleite oder Mist gebaut? Zum Arbeitsamt und Ausbildungsuchend melden, die beraten Dich dann auch, denke mal, darfst Wohnung behalten, da Deine Mutter ja kein Einkommen hat und Du dann so oder so HartzIV bekommen würdest.

Kommentar von A16628fe64aa8d697b992d715aaccaaesmallRamoni am 30. Mai 2009 22:57

Weder noch. Einer ist zu viel. Da die eine aus dem Schwangerenurlaub kommt. Leider haben wir zu spät erfahren, dass man da nur die Vertretung spielen sollte. Nun wird natürlich alles daran gesetzt damit eine Kündigung fällig werden kann

Kommentar von 791c3cd3903cd0c5a5c01a754405d5e9smallArwen45 am 30. Mai 2009 23:05

Durchhalten, einen Azubi darf man nicht einfach so kündigen und noch ist die junge Mutter ja nicht zurück.


casilein
beantwortet von casilein am 30. Mai 2009 22:49
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Dein Chef, die IHK und die Berufschule sind gute Anlaufpunkte, um den Abbruch zu vermeiden.
Sollte er dann doch kommen, hast Du Anspruch auf Arbeitslosengeld1, das reicht aber nicht. Daher musst Du mit der Bewilligung Arbeitslosengeld2 beantragen. Die prüfen dann, ob es zumutbar ist, dass Du zu Deinen Eltern zurück musst. So wie Du es schilderst ist es das aber eher nicht.


GIna90
beantwortet von GIna90 am 30. Mai 2009 22:43
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Wenn du die Kündigung hast, dann kannst du dich ans Arbeitsamt wenden die zahlen dann. Du kannst dich auch an deine zuständige IHK wenden die helfen dir deine Ausbildung woanders zu beenden. Interessant wäre auch zu erfahren warum die dich kündigen wollen das ist in der Ausbildung nämlich nicht so leicht.

Kommentar von A16628fe64aa8d697b992d715aaccaaesmallRamoni am 30. Mai 2009 22:53

In diesem Betrieb ist es mega leicht. Da die Chefin überall dort vertreten ist wo man sich hin wenden kann. Erst jetzt kam raus, dass man ja nur Vertretung für eine im Schwangerenurlaub befindliche Person war. Selbstverständlich hinter vorgehaltener Hand. Nun ist natürlich einer zu viel.

Kommentar von 1ae38d03ac1360c4e2adb864f884e43dsmallGIna90 am 30. Mai 2009 23:08

Lies dir meinen Kommentar unten durch. Es ist nicht leicht. Geh Notfalls wirklich zum Anwalt. Vor dem AG hat sie damit niemals eine Chance wegen so einer Kleinigkeit. Sie hätte sich damals einen Leiharbeiter holen können oder eine anderweitige Vertretung aber ein Azubi ist halt billiger und damit darfst du sie schon gar nicht durchkommen lassen.


bitmap
beantwortet von bitmap am 31. Mai 2009 03:33
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Siehe http://www.buzer.de/gesetz/3118/a44167.htm ... und wenn eine Frau aus der Elternzeit wiederkommt, ist das kein solch wichtiger Grund!

Wende dich am besten an die zuständige IHK (oder was auch immer für dich - je nach Beruf - zuständig ist), damit die dir helfen können deine Ausbildung fertig zu machen. Es bringt ja nichts, wenn du jetzt die Ausbildung nicht weitermachen und damit auch nicht abschließen kannst.


ChibiMassacre
beantwortet von ChibiMassacre am 30. Mai 2009 22:48
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Vater Staat fängt dich da auf.

Gehe am besten gleich zum Arbeitsamt und melde den Anliegen.

Sei froh das du nicht in den USA lebst!


augustkoenigin
beantwortet von augustkoenigin am 30. Mai 2009 22:43
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Erste Maßnahme wäre natürlich noch mal mit dem Chef zu reden, Reue zu zeigen und die Arbeitsleistung enorm zu steigern. Nur im Notfall auf die ARGE. Du kannst Dir auch einen anderen Job suchen. Das Arbeitsamt hilft Dir dabei. Gute Angebote findest Du auch auf www.meinestadt.de und bei gigajob.

Kommentar von A16628fe64aa8d697b992d715aaccaaesmallRamoni am 30. Mai 2009 22:48

Meine Güte. Reue zeigen dafür das man bei der Einstellung nicht wusste, dass man nur Ersatz für eine im Schwangerenurlaub befindliche ist. Nun ist sogar ein zu spät abgegebener Ausbildungsnachweis ein Kündigungsgrund.

Kommentar von Simple_avatar5smallcasilein am 30. Mai 2009 22:52

Unter den Umständen solltest Du sofort Kontakt mit der IHK und der Berufsschule aufnehmen, sowas sehen die überhaupt nicht gern.

Kommentar von 1ae38d03ac1360c4e2adb864f884e43dsmallGIna90 am 30. Mai 2009 22:55

Wir können schließlich nicht wissen was du verbrochen oder nicht verbrochen hast. Man muss alle Seiten beleuchten und so einfach kann der dich nicht kündigen und schon gar nicht wegen einem zu spät abgegebenem Ausbildungsnachweis. Da kann er dich höchsten Abmahnen das du ihn abzugeben hast und das regelmäßig und rechtzeititg. So viel dazu. Es muss ein schwer wiegender Grund vorliegen, also eine fristlose Kündigung erfolgen. Diebstahl wäre einer und da auch nur nach vorheriger Abmahnung wenn es sich um kleine Dinge handelt. Also wiedersprich der Kündigung und geh Notfalls zum Anwalt. Denn ohne Ausbildung bist du aufgeschmissen und in der momentanen Lage wirst du nur sehr schwer einen neuen Platz finden.

Kommentar von A16628fe64aa8d697b992d715aaccaaesmallRamoni am 31. Mai 2009 11:32

Hallo Gina 90.Was habt ihr denn alle nur immer für Hirngespinnste im Kopf :-) ( Diebstahl und so ).Die Abmahnungen sind einmal wegen zu spät abgegebenem Nachweis ( dieser war einmal im Monat fällig aber seltsamerweise wusste dies die Chefin nicht mehr und kam mit der Aussage, dass sie ihn einmal pro Woche vorlegen muss). Zum anderen, weil sie nicht rechtzeitig Bescheid gegeben hat, wann die Zwischenprüfung ist ( die sie übrigens bestanden hat ). ( Diese beiden Abmahnungen hat sie am selben Tag bekommen. Und ich dachte wenn sie unterschrieben hat kann man da nichts mehr machen. Die erste Abmahnung ist schon länger her und damit verhält es sich meines Erachtens nach seltsam. Sie war erkältet ( nicht nur ein kleines Hüsterli )und hat angerufen, dass sie zum Arzt geht. Da sie aber gebraucht wurde, sollte sie auf Arbeit kommen. Dies hat sie getan und dann die Abmahnung bekommen weil sie in einem Zustand da war in dem sie nicht ihre volle Arbeitsleistung bringen konnte. Somit sind wir schon auf drei, für mich sehr banalen, Abmahnungen. Es hört sich nicht gerade so an, als wenn es schwierig wär zu einer Kündigung zu kommen. Wir suchen nun schon nach anderen Möglichkeiten aber wie du scchon sagtest, es ist scwer. Eine Vorstellung mit der Option des Probe arbeitens besteht aber dazu müsste sie ja auch gerade da frei haben. Wie du dir vorstellen kannst wird es ein Wunschfrei wohl nicht geben.


anonym
beantwortet von Bincilein am 30. Mai 2009 22:42
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was glaubst du wozu zahlen wir Steuergelder?

Kommentar von A16628fe64aa8d697b992d715aaccaaesmallRamoni am 30. Mai 2009 22:58

Stell doch das mal als schlaue Frage.


DaSu81
beantwortet von DaSu81 am 30. Mai 2009 22:42
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Als Lehrling kann einem nicht ohne Weiteres gekündigt werden; es besteht Kündigungsschutz!

Kommentar von 6738c698a34a0a2a3864a3354eae4562smallaugustkoenigin am 30. Mai 2009 22:43

Doch, wenn zu erwarten ist, das das Ausbildungsziel nicht erreicht wird. Viele Fehlzeiten, Nichtbesuch der Berufsschule etc.

Kommentar von 50b6a57e0973ea3d63d23c02a881292csmallDaSu81 am 30. Mai 2009 22:45

Da muss es aber schon Abmahnungen vorher gegeben haben.

Kommentar von A16628fe64aa8d697b992d715aaccaaesmallRamoni am 31. Mai 2009 11:49

Hallo Augustuskoenigin. Sie hat die Zwischenprüfung erfolgreich bestanden weil eben keine Fehlzeiten bestehen und wenn sie doch mal krank ist IST sie krank. Sie arbeitet sich den A... wund mit Überstunden, die sie noch nicht einmal aufschreiben darf. Und ich weiß, auch das ist nicht erlaubt. Es ist sooo viel nicht erlaubt aber im wahren Leben gibt es das halt doch. Wenn es für dich ersichtlich ist lies meinen Kommentar zu Gina, weiter unten. Nicht immer ist der kleine unwissende Lehrling der Schuldige. Auch als solcher hat man Rechte. Leider ist man da aber wohl noch zu jung um zu wissen wie man sich wehren kann.


DaSu81
beantwortet von DaSu81 am 30. Mai 2009 22:42
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Als Lehrling kann einem nicht ohne Weiteres gekündigt werden; es besteht Kündigungsschutz!

Kommentar von 791c3cd3903cd0c5a5c01a754405d5e9smallArwen45 am 30. Mai 2009 22:43

Kann ja sein, die Firma ist Pleite oder in Insolvenz gegangen oder er hat Sch.. gemacht und schon reichlich Abmahnungen.

Kommentar von 50b6a57e0973ea3d63d23c02a881292csmallDaSu81 am 30. Mai 2009 22:46

Dann nennt man das aber -meines Wissens- nicht Kündigung, oder!?!

Kommentar von A16628fe64aa8d697b992d715aaccaaesmallRamoni am 30. Mai 2009 23:00

Das musst du mir nicht 2 mal sagen. Ich hatte gefragt was man tun kann wenn es doch soweit kommt.

Kommentar von 50b6a57e0973ea3d63d23c02a881292csmallDaSu81 am 30. Mai 2009 23:09

...das war ja auch keine Absicht! Es wurde einfach 2 mal abgeschickt - ich wollts ja bloß 1 mal sagen. Außerdem brauchst du dir doch keinen Kopf drüber machen, erst wenn es soweit sein sollte. Aber nagut - das ist deine Sache!

Kommentar von A16628fe64aa8d697b992d715aaccaaesmallRamoni am 31. Mai 2009 11:40

Hey DaSu81. Wollt dich nicht blöd anmachen wegen dem 2 Mal. Aber es nervt halt manchmal, dass Antworten kommen mit denen man nix anfangen kann. Das mit dem Kündigungsschutz wusste ich schon. Falls es für dich lesbar ist, weiter unten bei Gina steht warum sie schon 3 Abmahnungen hat und nun die Lage brenzlig wird. Ciaoi :-)

Kommentar von 50b6a57e0973ea3d63d23c02a881292csmallDaSu81 am 31. Mai 2009 12:32

Alles klar, danke für die Rückmeldung. Ich hatte gestern halt angenommen, dass du das nicht weißt und daher fragst. Naja - jetzt weiß ich es. LG DaSu81


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