Ich möchte bald den Job kündigen und bevor mein nächster im November wieder anfängt entweder minijobs in deutschland ausüben oder etwas herumreisen. Wenn ich in deutschalnd bliebe könnte ich mich freiwillig krankenversichern. aber hier ist meine frage: wenn ich eine auslandskv zb bei hansemerkur abschließe, für so 2 monate, muss ich dann noch in deutschland versichert sein? was gibt es für alternativen?
2 Krankenversicherungen? in deutschland und im Ausland?
Antworten (3)
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Hallo,
für jeden, der beim dt. Einwohnermeldeanmt gemeldet ist, gilt die dt. Krankenversicherungspflicht.
Ausnahme: Auslandsaufenthalt über 6 Wochen und eine Auslandsreise-Krankenversicherung Dann muss in D keine Krankenversicherung bestehen.
http://www.vdek.com/versicherte/Mitgliedschafts-Beitragsrecht/versicherungspflic...
Wichtig ist, vor dem Auslandsaufenthalt zu klären, wie man nach der Rückkehr krankenversichert ist (ggf. jetzt schon Versicherungsantrag für später besorgen).
Gruß
RHW
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Gianna6Gianna6
Für einen nur zeitweilig beabsichtigten Auslandsaufenthalt bietet sich die (vergleichweise preiswerte) Auslandsreise-Kranken-Zusatzversicherung an. Die leistet dann praktisch nach der gesetzlichen Krankenversicherung (die ja auch die entsprechenden Behandlungssätze bei Erkrankung im Ausland zahlt, nur eben die Mehrkosten nicht). Der GKV solltest Du dann den Auslandsaufenthalt anzeigen und dabei zugleich Hinweise empfangen für den Fall der Fälle dort. Regelmäßig gibts hier auch Merkblätter (auch an Ärzte im Ausland gerichtet, in passender Sprache) und vor allem: Du hast deiner Anzeigepflicht Genüge getan. Die Reise-Kranken-Zusatzversicherung kannst Du dir frei wählen; google-Suche gelingt!
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Kunterbunt23Kunterbunt23
wenn Du in Deutschland gemeldet bleibst, gilt für Dich weiterhin die Versicherungspflicht in Deutschland.
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Keine Regel ohne Ausnahme
siehe meine Antwort oben.