Hallo Bluephoenix,
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weil Dir jeder etwas Anderes sagt, versuchst Du es mal hier?
:D
Wie schräg ist DAS denn?
Anscheinend hast Du noch nicht genug verschiedene Antworten. Vieleicht machst Du ja einen Wettbewerb daraus. Oder gleich eine nächste "gute Frage":
Wieviel verschiedene Antworten werde ich auf dieselbe Frage bekommen?"
:-))
Ich kann Dir gerne auch noch meinen Senf dazu geben:
Zum Einen kann ich Dir sagen, dass Dein vorhandenes Geld gleichmäßig verteilt wird. Je mehr Kinder Du hast, desto weniger bekommt das Einzelne. Mama Nr. 1 wird sich "freuen"; denn sie wird jetzt etwas weniger für Euren Sohnemann bekommen, weil Mama Nr. 2 für Euer Töchterchen ja auch noch Geld braucht.
Allerdings wäre es auch wieder etwas anders, wenn die eine Mama Nr. 1 jetzt allein erziehend ist, FALLS Papa jetzt bei Mama Nr. 2 lebt.
Sollte Mama Nr. 2 aber dann auch allein erziehend sein, dann haben beide Mamas bzw. deren Kinder auf jeden Fall den gleichen Status.
Die Düsseldorfer Tabelle ist eine unverbindliche Richtlinie. Es besteht kein Zwang, sich auf Biegen und Brechen danach zu richten. Es werden auch noch andere Faktoren berücksichtigt.
Das ist natürlich z.B. der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen. Hier also zählt Papas Geldbörse bzw. dessen Kontoeinlagen, die ja bekannterweise unterschiedlich hoch ausfallen können.
So wie ich das beurteilen kann, liegst Du mit Deiner groben Berechnung richtig. Dein Selbstbehalt wird nicht angetastet und das "überschüssige Geld" wird der Altersgruppe entsprechend unter den Kindern aufgeteilt. Rutschen diese dadurch unter den gesetzlich festgelegten Bedarfsatz, dann haben sie Anrecht auf Unterhaltsvorschuss durch die UV-Kasse des Jugendamtes (sprich: Steuerzahler). Und ja, diese Zeit ist begrenzt. Und nochmal ja. Das Geld musst Du irgendwann zurückzahlen. Und das zuzüglich zu den laufenden Unterhaltskosten, die mit steigendem Alter der Kinder entsprechend höher werden. Aber auch das natürlich nur, sofern Du auch das entsprechende Einkommen hast.
Du bist übrigens verpflichtet, alles dafür zu tun, um dieses nötige Mindesteinkommen auch zu erwirtschaften.
Das Gleiche gilt übrigens auch für die Mütter der Kinder, sofern diese Unterhalt für sich beanspruchen. Solange der Nachwuchs noch keine drei Jahre alt ist, dürfen sie zu Hause bleiben und sich exclusiv um die Kinder kümmern. Danach kann zumindest eine Teilzeitbeschäftigung verlangt werden. Dafür muss die Mutter sich eine Kita für das Kind suchen. Dennoch bleibt es natürlich bei der Regelung, dass einer den Betreuungsunterhalt und der andere den Barunterhalt für das Kind leistet.
Ich hoffe, Du bist jetzt nicht zu verwirrt, von den vielen verschiedenen Ratschlägen. Vielleicht ist ja der Richtige dabei...! :D
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Trotzdem Schöne Grüße ;-)
danke für die sachliche Antwort!