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2 Kinder , keine Ehe, 2 Mütter, was muss ich zahlen?

Frage von Bluephoenix Bluephoenix

Einen schönen guten Abend, ich habe eine Frage, da mir jeder was anderes sagt...

Ich habe einen 4 Jahre alten Sohn, für den ich 225€ Unterhalt zahle (Düsseldorfer Tabelle) , mit der Mutter bin ich nicht mehr zusammen. Mit meiner neuen Partnerin bekomme ich bald ein weiteres Kind (Tochter) , sofern ich nun Unterhalt zahlen müsste ( was wir unter uns klären) , was würde ich zahlen?

Ich habe mich auch schlau gemacht, in der Düsseldorfer Tabelle steht, dass man Lohn-Mindestbehalt (900€) aufteilen muss:

Gehen wir davon aus, ich verdiene 1200€ Netto, bleibt mir also noch 300€ , demnach würde Kind 1 150€ und Kind 2 150€ bekommen, später bei den einzelnen Altersgruppen natürlich anders verteilt...

Nun liege ich bei den 150€ unter dem Mindestsatz von 225€ , was passiert mit den fehlenden 75€ ? Einer sagt, dass die Unterhaltsvorschusskasse, dies 72 Monate übernimmt und ich das irgend wann, wenn ich mehr verdiene, zurück zahlen muss!?!?

Oder übernimmt das Amt diesen fehlenden Betrag und ich bin / bleibe Schuldenfrei?

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Antworten (11)

  • 3
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Schreiberlilli Schreiberlilli

    Hallo Bluephoenix,

    .

    weil Dir jeder etwas Anderes sagt, versuchst Du es mal hier?

    :D

    Wie schräg ist DAS denn?

    Anscheinend hast Du noch nicht genug verschiedene Antworten. Vieleicht machst Du ja einen Wettbewerb daraus. Oder gleich eine nächste "gute Frage":

    Wieviel verschiedene Antworten werde ich auf dieselbe Frage bekommen?"

    :-))

    Ich kann Dir gerne auch noch meinen Senf dazu geben:

    Zum Einen kann ich Dir sagen, dass Dein vorhandenes Geld gleichmäßig verteilt wird. Je mehr Kinder Du hast, desto weniger bekommt das Einzelne. Mama Nr. 1 wird sich "freuen"; denn sie wird jetzt etwas weniger für Euren Sohnemann bekommen, weil Mama Nr. 2 für Euer Töchterchen ja auch noch Geld braucht.

    Allerdings wäre es auch wieder etwas anders, wenn die eine Mama Nr. 1 jetzt allein erziehend ist, FALLS Papa jetzt bei Mama Nr. 2 lebt.

    Sollte Mama Nr. 2 aber dann auch allein erziehend sein, dann haben beide Mamas bzw. deren Kinder auf jeden Fall den gleichen Status.

    Die Düsseldorfer Tabelle ist eine unverbindliche Richtlinie. Es besteht kein Zwang, sich auf Biegen und Brechen danach zu richten. Es werden auch noch andere Faktoren berücksichtigt.

    Das ist natürlich z.B. der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen. Hier also zählt Papas Geldbörse bzw. dessen Kontoeinlagen, die ja bekannterweise unterschiedlich hoch ausfallen können.

    So wie ich das beurteilen kann, liegst Du mit Deiner groben Berechnung richtig. Dein Selbstbehalt wird nicht angetastet und das "überschüssige Geld" wird der Altersgruppe entsprechend unter den Kindern aufgeteilt. Rutschen diese dadurch unter den gesetzlich festgelegten Bedarfsatz, dann haben sie Anrecht auf Unterhaltsvorschuss durch die UV-Kasse des Jugendamtes (sprich: Steuerzahler). Und ja, diese Zeit ist begrenzt. Und nochmal ja. Das Geld musst Du irgendwann zurückzahlen. Und das zuzüglich zu den laufenden Unterhaltskosten, die mit steigendem Alter der Kinder entsprechend höher werden. Aber auch das natürlich nur, sofern Du auch das entsprechende Einkommen hast.

    Du bist übrigens verpflichtet, alles dafür zu tun, um dieses nötige Mindesteinkommen auch zu erwirtschaften.

    Das Gleiche gilt übrigens auch für die Mütter der Kinder, sofern diese Unterhalt für sich beanspruchen. Solange der Nachwuchs noch keine drei Jahre alt ist, dürfen sie zu Hause bleiben und sich exclusiv um die Kinder kümmern. Danach kann zumindest eine Teilzeitbeschäftigung verlangt werden. Dafür muss die Mutter sich eine Kita für das Kind suchen. Dennoch bleibt es natürlich bei der Regelung, dass einer den Betreuungsunterhalt und der andere den Barunterhalt für das Kind leistet.

    Ich hoffe, Du bist jetzt nicht zu verwirrt, von den vielen verschiedenen Ratschlägen. Vielleicht ist ja der Richtige dabei...! :D

    .

    Trotzdem Schöne Grüße ;-)

  • 2
    Antwort von DerSteppenwolf DerSteppenwolf

    Deine Berechnung ist schon richtig so. Der fehlende Betrag von 75,- übernimmt das Jugendamt , bis dein Kind 12 ist, danach die Mutter. Rückzahlen mußt du diesen Betrag jedoch an Muitzter wie Amt, sobald es Dir möglich ist (Ich bin fast in derselben Situation).

    Kommentar von Raimund1 Raimund1Raimund1

    danke für die sachliche Antwort!

    Kommentar von Tampres1 Tampres1Tampres1

    genau so ist es,und wenn das kind 12 ist dann muß die Mutter dafür aufkommen,moment das stimmt nicht ganz der Vater ist trotzdem auch nach dem 12 lebensjahr noch unterhaltszahlung verpflichtet.Da kommt ein beistandschaft und fordert den Vatter erneut auf und verlangt einkommensnachweise kann es aus erfahrung sagen da mein sohn im juli 12 geworden ist.Und sein Vater wurde angeschrieben und musste seine einkünfte vorlegen.

    Kommentar von Schreiberlilli SchreiberlilliSchreiberlilli

    Beide Elternteile sind für ihre Kinder verantwortlich. Solange einer Betreuungsunterhalt leistet, ist der andere für den Barunterhalt zuständig. Wenn das Kind 18 ist, sind beide Eltern barunterhaltsverpflichtet.

    Kommentar von trosender trosender

    Unterhalt nach dem UVG gibt es bis zum 12. Lebensjahr, aber höchstens 6 Jahre lang (72 Monate)! Also in diesem Fall von 4 bis 10 Jahre.

  • 1
    RatgeberHelden Antwort von Eifelmensch Eifelmensch

    Grundsätzlichm muss der Mindestkindesunterhalt nach § 1612a BGB geleistet werden.

    Den Betrag pro Kind kennst du ja schon.

    -

    Jedoch muss der Pflichtige hierfür auch leistungsfähig nach 1603 Abs. 1 sein.

    Hiernach bleibt dir ein Selbstbehalt von 900,-€ , wenn du erwerbstätig bist.

    -

    Jedoch gibt es nach 1603 Abs. 2 auch eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit gegenüber minderjährigen Kindern.

    Das bedeutet, du musst alles dir Mögliche tun, den Mindestkindesunterhalt leisten zu können.

    Dazu gehören Bemühungen um eine besser bezhalte Tätigkeit und/oder Aufnahme einer Nebenbeschäftigung.

    Falls ein Kind klagt und das Gericht die tatsächliche Möglichkeit feststellen würde, dass du ein höheres Einkommen erzielen könntest, rechnet man dir dieses fiktive Einkommen an und du müsstest dann bis unter deinem Selbstbehalt zahlen.

    -

    Falls für den 4-jährigen ein Titel existiert, must du diesen, bis zu einer Abänderung weiter bedienen. Wenn du das nicht tust, laufen Unterhaltsschulden auf und du läufst Gefahr einer Zwangsvollstreckung.

  • 1
    Antwort von Tampres1 Tampres1

    Nein schuldenfrei bleibst du nicht.Die unterhaltsvorschuskasse zahlt einen betrag in höhe von 125 Euro bis 6 Jahren.Wenn dein einkommen sich irgendwann erhöhen sollte oder sagen wir mal du verdienst gut dann fordert die Unterhaltsvorschuskasse das ganze Geld was sie in den 6 Jahren für den kleinen bezahlt haben,Sie verlangen jeden cent.

    Kommentar von Fortuna1971 Fortuna1971

    Das Jugendamt zahlt aber nur Unterhaltsvorschuss, wenn der Vater zahlungsunfähig ist.

    Kommentar von Schreiberlilli SchreiberlilliSchreiberlilli

    Ja, oder wenn er zu wenig hat, dann auch anteilsmäßig.

  • 0
    Antwort von Bluephoenix Bluephoenix

    Wow, irgend wie habe ich diesen Beitrag hier völlig aus den Augen verloren und möchte, falls irgend wann mal dies hier liest, auf einige Kritik eingehen und Fragen aus der Welt schaffen.

    1. Ja klar ist es nicht schön, 2 Kinder zu haben und die Beziehung zu verlieren, aber niemand kennt den Hintergrund und es kann durchaus dazu kommen, wie es ja leider war, dass nach Jahrelanger Bindung, plötzlich die Luft raus ist. Es ist lange nicht mehr so, dass man dann heiraten muss, leider wird heut zu Tage kaum noch jemand so erzogen, sondern eher, " wenn er dir nicht mehr gefällt, schieß ihn in den Wind, zahlen muss er eh"

    2. 2.Jobsuche! Bin ich zu verpflichtet und das Gericht kann sogar hingehen und von einem fiktiven Einkommen von 200€ ausgehen, wenns vor Gericht geht! Da ich jedoch täglich auf meine 10 Stunden komme, mein Arbeitgeber keinen 2. Job erlaubt, sind mir die Hände gebunden, zumal ich dies auch nicht schaffen würde, da ich nahezu jedes Wochenende meine Kinder bei mir habe und auch Samstags arbeiten muss.

    Fazit: Nicht jeder Kerl ist gleich ein A.. wenn er ein Kind in die Welt setzt, auch wenn viele das gerne so sehen, es gibt schlimmere, schlimmer sind jene Väter, die dann verschwinden und sich ihrer Verwantwortung entziehen wollen.

    Ich bin in den letzten Jahren schlauer geworden, habe viel erlebt und bin stolz auf meine Kinder, zwar ohne Familie, aber ich habe einen guten Job, eine gute Zukunftsaussicht und wirklich Top Kinder!

    Ich danke euch für eure Antworten, entschuldige die späte Reaktion und bin auch dankbar für die Kritk, denn nur jene bringt dich weiter im Leben!

  • 0
    Antwort von Bluephoenix Bluephoenix

    @ Schreiberlilli

    Mal abgesehen von deiner Einleitung, so schräg ist es ja nicht, denn ich habe von dir eine Top Antwort erhalten ! Danke noch mal!

    Natürlich liegt mir sehr viel daran, dass meine Kinder das erhalten, was ihnen zusteht!

    Nur muss ich ja wissen, was mich in Zukunft erwartet. Geh ich nun hin, kauf mir ein Auto, mach nen Kredit und irgend wann kommt auf einmal die Vorschusskasse und will 20.000€ von mir haben, dann mach ich schon große Augen.

    Auf dem Gebiet zahle ich lieber meinen Unterhalt. Selbst in der Zeit wo ich arbeitslos war, habe ich weiterhin den vollen Satz gezahlt und selbst halt zurückgeschraubt!

    Also noch mal besten Dank an euch, ich werde weiterhin das zahlen, was die Tabelle vorgibt, ohne unnötig in einer Schuldenfalle zu rutschen.

    Danke noch mal

  • 0
    Antwort von Fortuna1971 Fortuna1971

    Solange du mit deiner Partnerin zusammen lebst und einen Haushalt führst, brauchst du für das kommende Kind keinen Unterhalt zahlen, weil du es ja mit ernährst und versorgst. Für dein 1. Kind wirst du wie gewohnt Unterhalt zahlen müssen. Den genauen Betrag würde ich aber, entweder beim Jugendamt oder Anwalt erfragen.

  • 0
    Antwort von truxumuxi truxumuxi

    Wieso setzt ihr eigentlich immer gleich Kinder in die Welt ? Wenn man eh schon nicht viel GEld hat, dann überlegt man doch vorher was so ein Kind kostet. Ich kann in diesen Fällen weder die Mütter noch die Erzeuger verstehen. Hättest du dir das 2. Kind nicht noch verkneifen können. MAn sollte beim poppen auch das Hirn einschalten und bei manchen habe ich den EIndruck das ist keins vorhanden. So gibts jetzt jahrelang ein dauerdes Gerangel um den Unterhalt für das Kind, das natürlich Rechte hat. JEde der Mütter wird die HAnd aufhalten und Geld wollen. Ich hoffe du bist jetzt aufgewacht und zeugst jetzt nicht noch mit einer 3. Frau noch ein Kind, dann kannnst du nämlich gleich auswandern !

    Kommentar von mensch0815 mensch0815mensch0815

    es steht dir nicht zu solche urteile zu fällen. und schon gar nicht in dem ton! was bildest du dir eigentlich ein, wer du bist?

    Kommentar von truxumuxi truxumuxitruxumuxi

    Da magst du recht haben, aber auch ich habe recht, weil ich denke es werden viel zu viele Kinder gezeugt, die durch solche "Unfälle" dann am Existenzminimum leben müssen. Klar gefällt dir meine Denkweise nicht, aber es ist schlichtweg eine Tatsache, dass viele erst nachdenken wenn es passiert ist oder man es einfach gemacht hat. Du kannst sicher tun und lassen was immer du willst, aber bei allem solltest du darüber nachdenken, dass du immer auch die Allgemeinheit (STeuergelder) belastest. Ich habe selbst Kinder und weiß was es heißt diese aufzuziehen und alles richtig zu machen. Mit 150 Euro im Monat ist das auf jeden Fall nicht zu machen, soviel kann ich dir sagen.

    Kommentar von Schreiberlilli SchreiberlilliSchreiberlilli

    Hier hat jemand eine Frage gestellt. Jedem ist es freigestellt, darauf zu antworten - oder nicht. Wenn das geschieht, dann wäre eine freundliche und sachliche Antwort richtig. Vorhaltungen, Anfeindungen usw. sind bestimmt nicht erwünscht. Ich denke, es geht hier nicht darum, wer Recht und wer Unrecht hat!

    Kommentar von truxumuxi truxumuxitruxumuxi

    Nein hier ging es nicht um Recht und Unrecht sondern um Unterhalt und wieviel erzahlen muss. Mag sein, dass ich etwas zu impulsiv gewesen bin, aber ich geben offen zu, dass ich die MEnschen nicht verstehen kann, die ein Kind nach dem anderen in die Welt setzen ohne darüber nachzudenken, wie sie das finanziell machen sollen. Mir geht es hier hauptsächlich um die Kinder, die dann an der Armutsgrenze aufwachsen. Glaub mir ich weiß wovon ich rede, ich habe lange Zeit in einer Beratungsstelle für Eltern Kinder und Jugendliche gearbeitet. Dir würden sich die Haare aufstellen, wenn du wüsstest was es alles gibt. Ich wünsche dem Fragesteller, dass er seine 2 Kinder unterstützen kann, nicht mehr und nicht weniger. Alles andere was ich gesagt habe war ein Denkanstoß zugegeben verbunden mit Kritik. Aber dazu stehe ich !

  • 0
    Antwort von Raimund1 Raimund1

    dein Mindesrbehalt bleibt. Was darüber liegt, geht an die Kinder

    Das iat alles!

    evtl. bekommst du ergänzende Hilfe vom Sozialamt - frag mal nach

    Kommentar von mensch0815 mensch0815mensch0815

    wenn sozialhilfe, dann die mütter bzw. die kinder

  • 0
    Antwort von doka12 doka12

    nein du musst dir einen zweitjob zulegen ,oder mit weniger Geld parat kommem. Den Mindestunterhalt musst du immer bezahlen

    Kommentar von DerSteppenwolf DerSteppenwolfDerSteppenwolf

    dem muß ich Widersprechen

    Kommentar von Raimund1 Raimund1Raimund1

    woher hast du diese Weisheit?

    Kommentar von Tampres1 Tampres1Tampres1

    den mindesunterhalt muß er nicht zahlen wenn er nicht in der lage ist.Wie soll er das zahlen wenn sein Geld grad mal für ihn zum leben reicht.Die Unterhaltsvorschusskasse legt es vor.

    Kommentar von doka12 doka12doka12

    er muss einen Zweitjob annehmen ,wenn er es nicht macht muss er trotzdem zahlen. Die weisheit habe ich von mir selber weil es bei mir so ist

    Kommentar von Schreiberlilli SchreiberlilliSchreiberlilli

    Zunächst einmal ist es so, dass das Kind einen gesetzlich bestimmten Bedarf hat, der sich aus dem Einkommen des Unterhaltsverpflichtenden errechnet. Dieser hat aber auch ein Recht auf ein Mindestbehalt. Aber er muss sich auch bemühen, langfristig den Unterhaltsbedarf des Kindes zu decken. Und das geschieht in der Regel durch Arbeit. Er kann sich also nicht jahrelang rausreden, er hätte keine Arbeitsstelle und könne auch keine finden. Auch das Argument der zweiten Ehe mit weiteren Kindern zählt nicht mehr. Aufgrund der Erfahrungen der "Drückeberger", die einfach ihren Job geschmissen haben, und (angeblich) nur einen Billigstlohnjob bekommen konnten oder nicht arbeiten gehen könnten, weil sie wegen eines weiteren Kindes Hausmann geworden sind usw. sagte der Gesetzgeber, dass der geringverdienende Unterhaltspflichtige zur Not einen Zweitjob bzw. der Hausmann einen Nebenjob aufnehmen müsste. Das heißt jetzt natürlich nicht, dass alle Betroffenen Drückeberger oder Faulenzer sind. Aber dennoch sind natürlich alle davon betroffen. Wer jetzt nach der Stelle im Gesetz fragt! Ich müsste sie auch erst suchen. Aber sie gibt es bestimmt irgendwo! Gehört und gelesen habe ich mal davon!

    Kommentar von Lissy832 Lissy832Lissy832

    @doka... einfach so nen zweitjob ist nicht... dazu muss der chef von "job 1" einwilligen! schließlich braucht der motivierte, ausgeschlafene mitarbeiter und keinen überarbeiteten angestellten der sich am besten noch 3 jobs anlacht!

  • 0
    Antwort von pocetnick pocetnick

    Nimm noch 1-2 Jobs an und steh deinen Mann (Vater)!!!

    Sorg dafür, dass es deinen Kindern an nichts mangelt.

    Also wirklich...

    Kommentar von DerSteppenwolf DerSteppenwolfDerSteppenwolf

    Niveaulose Antwort

    Kommentar von pocetnick pocetnickpocetnick

    Das magst du so sehen. Ich finde aber, dass der Fragesteller sich seiner Verantwortung im vollstem Ausmaß stellen soll (Moral, Ethik)! Unabhängig davon welche gesetzlichen Vorschriften es gibt.

    Wer Kinder macht, soll gefälligst für sie sorgen! Und nicht nur im Rahmen der gesetzlichen Pflicht.

    Kommentar von Schreiberlilli SchreiberlilliSchreiberlilli

    Mir gefallen in der Argumentation solche Ausdrücke wie "gefälligst" überhaupt nicht. Aber inhaltlich stimme ich zu. Die Aufforderung an den Vater, arbeiten zu gehen, bzw. indirekt damit verbunden, Arbeit zu suchen, um den Unterhalt für seine Kinder aufzubringen ist inhaltlich auch vollkommen in Ordnung. Sie als @Der Steppenwolf - "niveaulos" zu bezeichnen, ist sicher nicht richtig. Aber ich würde vorschlagen @pocetnick, in Zukunft etwas mehr Wert auf Freundlichkeit zu legen.

    Kommentar von Lissy832 Lissy832Lissy832

    @derSteppenwolf, du hast absolut recht!!! DH @pocetnick, er scheint es nur im rahmen der gesetzlichen verpflichtung zu tun weil es ihm nicht anders möglich ist! >klingt für dich vielleicht komisch ist aber so!

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