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2 KFZ Versicherungen für ein Auto

Frage von Pimpki Pimpki

Ich habe meine alte Versicherung fristgemäß gekündigt hab es allerdings nicht per Einschreiben gemacht. Dann hab ich gleich eine neue Versicherung abgeschlossen. Jetzt hab ich Post von meiner alten Versicherung bekommen das die meine Kündigung zu spät bekommen hätten. Daraufhin hab ich meine neue Versicherung wiederrufen. Jetzt hab ich das Problem das meine alte Versicherung und meine neue Versicherung abgebucht haben. Geht das eigentlich? 2 Versicherungen für 1 Auto? Kann ich das Geld von der neuen Versicherung (die ja eigentlich wiederrufen ist) einfach zurück buchen?

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Antworten (4)

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    Antwort von Bernd2012 Bernd2012

    Wenn Dein Widerruf vollständig begründet ist, wirst Du die abgebuchte Prämie kurzfristig erstattet bekommen. Da Du aber erst im Januar, also zu einem Zeitpunkt widerrufen hast, als die Deckungszusage der neuen Versicherung schon galt, konnte man dort das Abbuchungsverfahren nicht mehr stoppen. Sende ein kurzes Fax oder Mail an die Versicherung mit Fristsetzung von 10 Tagen ( genaues Datum angeben ) zur Rückzahlung der Prämie, unter androhung, dass ansonsten eine Rücklastschrift veranlasst wird. Wenn Du Dir den Betrag einfach so zurückholst, wirst Du wohl an den Kosten für dir RüLa hängen bleiben.

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    Antwort von Candlejack Candlejack

    WANN hast Du die alte zu WELCHEM Termin gekündigt und WANN hast Du die Neue abgeschlossen, WANN kam die Police der Neuen und WANN hast Du die widerrufen ? Mit diesen Daten kann man Dir sagen, was gehauen und gestochen ist, denn daran bemißt sich, wer in welchen Fristen handelt.

    Ich habe schon erlebt, dass die Zulassungsstelle nachfragte, als sich zwei Versicherungen bei einem Auto meldeten...

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    Antwort von schleudermaxe schleudermaxe

    Also, fristgerecht gekündigt bedeutet eben fristgerecht. Wenn denn die bisherige Versicherung nicht hinnehmen will, möge sie klagen. Alles doch ganz einfach und vielleicht hast Du ja auch noch keine Rechnung bekommen und die alte Versicherung möge doch bitte beweisen, daß das Ding bei Dir ist und so gibt es immer wieder Lösungsmöglichkeiten. Allzeit Gute Fahrt.

    Kommentar von Candlejack CandlejackCandlejack

    Noch ist es rechtlich so, dass der Kunde nachzuweisen hat, dass die Kündigung den Versicherer fristgerecht erreicht hat. Einfach in den Briefkasten hauen ist halt nicht :-( Allerdings "schleuderst" Du auch ganz deftig durch diverse rechtliche Schlaglöcher und halblegale Möglichkeiten....

    Kommentar von schleudermaxe schleudermaxeschleudermaxe

    aber sehr erfolgreiche, wie ich immer wieder höre und dann findet die Versicherung plötzlich doch die Kündigung. Das ist für die einfacher, als eine neue Rechnung zu verschicken.

    Kommentar von Candlejack CandlejackCandlejack

    Ich schleuder da nicht, ich bleibe da einfach hartnäckig mit dem Kunden und dann geht die Kündigung doch durch. Erlebe ich öfter, mit etwas Penetranz und darauf bestehen geht das.

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    Antwort von SgtMiller SgtMiller

    Das sollte Dein Vertreter/Makler eigentlich für Dich regeln können.

    Kommentar von schleudermaxe schleudermaxeschleudermaxe

    Aber wirklich nicht! Meine Gebäudeversicherung hat mitten im Jahr den Maklervertrag gekündigt und damit waren meine Versicherung trotz bezahlter Prämie gleich mit weg und ich wußte von nichts. Lieber selber und damit günstiger handeln.

    Kommentar von Bleistein BleisteinBleistein

    Sorry, muss gerade schmunzeln: Da hat der Fragesteller ja jetzt beim Auto richtig gespart, was!?

    Jaja.. wer den Schaden hat,.. "Selber machen" ist eben doch nicht immer gut. Vor allem, wenn die eigene Zeit und die Nerven einem selber etwas wert sind.

    Also: 1.) Ist die Verwirrung mit der Kfz-Versicherung schnell gelöst: Bend hat es genau beschrieben. Die Gesellschaft haben Millionen von Geschäftsvorfällen, die über den Jahreswechsel bearbeitet werden müssen. Die Aufträge für den Einzug werden schon Wochen vor dem Termin eingestellt. Wenn jetzt da ein Widerruf kommt, dann kann es auch mehrere Wochen dauern, bis der verarbeitet ist.

    Einzelne Gesellschaft brauchen bis März und länger, um Ihr Kfz-Geschäft vom Jahresende zu dokumentieren.

    2.) @ Schleudermaxe: Ich habe noch nie gehört, dass eine Jahresbeitrag für eine Versicherung "weg" ist, weil die Gesellschaft den Maklervertrag gekündigt hat. Da stimmt was nicht.

    Kommentar von Candlejack CandlejackCandlejack

    Was ist denn das wieder haarsträubendes. Ein Maklervertrag ist ein Vermittlungs- und Betreuungsvertrag zwischen Dir und dem Makler. Die Gebäudeversicherung kündigt keinen Maklervertrag und reißt sich selbst mit. Die Gebäudeversicherung kündigt maximal sich selbst Dir gegenüber. Und wenn der Makler kündigt, musst Du Dir einen neuen Betreuer für Deine Verträge suchen. Aber das was Du hier schreibst.

    Selber handeln ? Hast Du eine Ausbildung ? Kennst Du Tarife und Wettbewerb ? Weißt Du, was Du brauchst und abdecken solltest ? Wenn nicht, lass das bitte den Fachmann machen, oder bäckst Du Dein Brot auch selbst,m reparierst Dein Auto, machst selbst den TÜV etc. ?

    Kommentar von schleudermaxe schleudermaxeschleudermaxe

    Also, die Firma nennt sich Provinzialversicherung Nord und es geht in meiner Angelegenheit um mehrere, größere Wohngebäudeversicherungen. Und die Versicherung kann, wie ich erleben durfte.

    Kommentar von SgtMiller SgtMillerSgtMiller

    Du hattest nie einen echten Versicherungsmakler sondern einen Verkäufer der Provinzial oder einer Ihrer angeschlossenen Sparkassen.

    Weshalb die Versicherung Dir mitten im Jahr die Gebäudeversicherungen gekündigt hat muss einen schwerwiegenden Grund gehabt haben, wenn es so war.

    Definition Versicherungsmakler :

    Der Versicherungsmakler ist "treuhänderischer Sachwalter der Versicherungsnehmers" (Siehe "Sachwalterurteil" BGH, 1985 [IVa ZR 190/83]). Er handelt nach §93 HGB im Interesse des Kunden und ist somit unabhängig. Der Makler ist also nicht nur von seiner Philosophie her, sondern auch per Gesetz seinen Kunden verpflichtet und nicht einer Versicherungsgesellschaft. Er haftet für Beratungsfehler und ist berechtigt den Kunden per Mandat gegenüber den Versicherern zu vertreten. Die genauen Vollmachten werden im Maklervertrag/Maklervollmacht geregelt.

    Ein echter Versicherungsmakler hätte Dich nicht so einfach im Regen stehen lassen, wie Du das schilderst.

    Kommentar von Candlejack CandlejackCandlejack

    Nochmal: KEINE Versicherung kündigt einen Maklervertrag, das geht die überhaupt nichts an. Die kündigt höchstens Versicherungen an sich. Und die Provinzial arbeitet meines Wissens gar nicht mit Maklern zusammen, das ist ne Sparkassenkiste.

    Kommentar von SgtMiller SgtMillerSgtMiller

    so isses !

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