1

2 Katzen trotz Verbot im Mietvertrag: Fristlose Kündigung?

Frage von Dust19 Dust19

Guten Abend,

ich bin 19 Jahre und gerade vor 2 Monaten von zuhause in eine große Stadt gezogen um eine Ausbildung anzufangen.

Ich wünsche mir seit langem eine Katze als Haustier, würde aber aus arbeitstechnischen und tierrechtlichen Gründen nur 2 Katzen bei mir aufnehmen wollen.

In meinem Mietvertrag steht leider dass ich nur Kleintiere halten darf und keine Haustiere. Als ich beim Einzug mit meinem Vermieter über eine mögliche Haustierhaltung geredet habe kam ein nein ohne einen Grund. Meine Frage ist, ob mir mein Vermieter fristlos ohne vorige Abmahnung kündigen könnte wenn ich mir 2 Katzen zulegen würde.

danke für die Antworten, lg

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (8)

  • 1
    Hilfreichste & RatgeberHelden Antwort
    Antwort von polarbaer64 polarbaer64

    Vor Gericht würde der Vermieter wahrscheinlich nicht Recht bekommen, weil Katzen zwar weder als Kleintier, noch als Hund, sondern gesondert geregelt eben als Katze laufen. Und die Haltung von Katzen ist gebietsweise erlaubt. Das kommt auf deinen Wohnort an. Gegen die Haltung von Katzen in reiner Wohnungshaltung kann auch niemand etwas machen, da die niemanden beeinträchtigen, und keinen Schmutz etwa im Treppenhaus o.ä. machen.

    Rausfinden wird dein Vermieter es aber, da die Katzen ja mal im Fenster sitzen, und hoffentlich auch auf den dann wiederum hoffentlich vernetzten Balkon dürfen, und da werden sie gesehen.

    Ich würde an deiner Stelle mal auf´s örtliche Ordnungsamt gehen, und fragen, wie es in deiner Gegend geregelt ist.

    Allerdings würde ich parallel nach einer anderen Wohnung suchen, wo Katzenhaltung kein Verbotsthema ist. Denn auch, wenn man im Recht ist: Es ist ziemlich übel, wenn man den Vermieter gegen sich hat!

    http://www.welt-der-katzen.de/katzenhaltung/haltung/katzerecht/urteile.html

    Kommentar von polarbaer64 polarbaer64polarbaer64

    Lieben Dank für den Stern :o) . Ich wünsch dir, dass du am besten bald eine schöne andere Wohnung findest, wo Katzenhaltung für den Vermieter kein Thema ist ;o) . Bei unserer Vermieterin ist Katzenhaltung nahezu erwünscht ;o), sie hat selber seit 40 Jahren welche :o) . Vielleicht findest du ja auch so jemanden...

    Kommentar von johnnymcmuff johnnymcmuffjohnnymcmuff

    Katzen dürfen in Mietwohnungen gehalten werden. Dies gilt auch dann, wenn laut Mietvertrag der Vermieter über die Haustierhaltung entscheiden kann, da dieser in seiner Entscheidung nicht völlig frei ist, sondern für eine Ablehnung einen triftigen Grund haben müsse.

    @Dust19,Deine Auszeichnung in allen Ehren,der User schreibt zwar für Dich etwas positives aber:

    • Es ist nur ein Einzelurteil und vor allem nur darauf bezogen,wenn im Mietvertrag steht:

    wenn laut Mietvertrag der Vermieter über die Haustierhaltung entscheiden kann


    @ polarbär64:

    Alles andere was Du geschrieben ist,bekommt von mir DH.

    Kommentar von polarbaer64 polarbaer64polarbaer64

    Lieber Johnny, das, was du zitierst, habe nicht ich geschrieben, das steht in dem Link. Und der Link dient als Beispiel für gefällte Gerichtsurteile. Ich habe oben auch ausdrücklich geschrieben, dass das gebietsabhängig ist. Daher muß man vor Ort nachfragen. Nicht an jedem Ort wird gleich entschieden Daher die Empfehlung, sich besser eine andere Wohnung zu suchen. Okay :o) ?

  • 1
    Antwort von polditier polditier

    Mit deinen Fragen würde ich zum Mieterverein gehen und mir Sicherheit holen.Genaugenommen sind Wohnungskatzen Kleintiere,die ja nach außen nicht in Erscheinung treten.Ob das jetzt ein Grund für eine fristlose Kündigung wäre,denke ich nicht.Wenn du deine Miete zahlst und auch sonst nicht negativ aufgefallen bist,kann ich mir nicht vorstellen,daß er dich abmahnt oder kündigt.

  • 1
    Antwort von bountyeis bountyeis

    Tus nicht. Katzen sind KEINE Kleintiere und der Vermieter kann sie dir verbieten. Er kann dir zwar nicht fristlos kündigen, aber die Abschaffung der Miezen verlangen. Und das wäre doch sehr traurig, wenn du sie weggeben müßtest. Heute war über dieses Thema bei der Mieterzeitung vom Mieterbund ein Artikel drin.

    Kommentar von Dust19 Dust19

    aber ist es denn so wahrscheinlich dass er mich besucht? mein vermieter ist über 70 und wohnt 1.5 std von mir weg.

    Kommentar von bountyeis bountyeisbountyeis

    Da muss dich nur ein "lieber" Nachbar denunzieren!

    http://www.mieterbund.de/mieterzeitung.html

    leider wurde der Artikel nicht online gestellt, aber vielleicht kommst du ja an das Heft.

  • 0
    Antwort von horbach horbach

    Vielleicht dachte dein Vermieter, das du dir einen Hund zulegen möchtest. Ruf ihn doch einfach an und frag direkt nach. Wenn er wieder nein sagt, dann eben nicht. Dann musst du dir eben was neues suchen...

  • 0
    RatgeberHelden Antwort von johnnymcmuff johnnymcmuff

    Ich wünsche mir seit langem eine Katze als Haustier, würde aber aus arbeitstechnischen und tierrechtlichen Gründen nur 2 Katzen bei mir aufnehmen wollen.

    Bitte such Dir eine Wohnung in der Katzenhaltung erlaubt ist.

    ob mir mein Vermieter fristlos ohne vorige Abmahnung kündigen könnte wenn ich mir 2 Katzen zulegen würde

    Wenn Du ohne Zustimmung des Vermieters Katzen in Deiner Wohnung hast,ist es ein Kündigungsgrund! Er schreibt Die eine Abmahnung und setzt Dir eine Frist,das Du die Katzen aus der Wohnung entfernen sollst.

    Machst Du es nicht,kündigt er Dir fristlos!

  • 0
    Antwort von Meinereiner67 Meinereiner67

    Moin,

    Katzen zählen als Kleintier.

    Das heißt dann:

    Wenn das Tier nach außen nicht in Erscheinung tritt. - tun Wohnungskatzen ja i.d.r. nicht.

    Es gibt auch Rechtsauffassungen, die sehen kleine Hunde, wie z.B. Chihuahua usw. auch als Kleintiere an.

    Kommentar von HAKINOM HAKINOMHAKINOM

    Stimmt nicht. Katzen sind Haustiere und heute noch in einigen Bundesländern vom Vermieter zu genehmigen.

  • 0
    Antwort von mariechen3 mariechen3

    so einfach geht es auch nicht , fristlos schon mal gar nicht und ohne Abmahnung gar net. Aber wenn er das macht , mit Frist usw. kann er es schon durchziehen.

  • 0
    Antwort von XtraDry XtraDry

    Nein, eine Abmahnung muss sein, dann könnte er das aber...

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.