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Frage von blondysummer blondysummer

Es spricht doch rechtlich nichts dagegen einen Vollzeit und einen Teilzeitjob zu haben oder ? Will mich nur vergewissern =)

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Antworten (15)

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    Antwort von mia963 mia963

    Kommt darauf an. Viele Arbeitgeber erlauben keinen Nebenjob, der Konkurrenz bedeuten könnte. Die Konsequenz wäre Gehaltskürzung, Abmahnung und letztendlich Kündigung

    Kommentar von Milwa MilwaMilwa

    so isses ... DH!

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    Antwort von Milwa Milwa

    Mein Arbeitgeber verlangt jährlich ein Schreiben, indem die Nebeneinkünfte aufgelistet sind. Außerdem muss der AG zustimmen, dass Du einen Nebenjob annehmen darfst. Sollte sich das nämlich auf Deine Arbeit auswirken, zieht er diese Zustimmung zurück. Das ist bei uns auch tatsächlich schon öfter passiert. Zweite Steuerkarte bei Nebeneinkommen über 400 Euro. Solltest Du auf die Idee kommen den Nebenjob ohne Absprache mit Deinem Hauptarbeitgeber auszuführen, kann das unangenehme Konsequenzen für Dich haben. Ich habe einen Kollegen, der fährt nebenbei Reisebus und hat das nicht angemeldet. Wenn der mal einen Unfall baut, dann ist der am A...!

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    Antwort von armermieter armermieter

    kommt auf deinen vollzeitarbeitsvertrag an

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    Antwort von gamasche gamasche

    Wenn Dein Arbeitgeber aus dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis zustimmt, ist das nur noch eine Rechenaufgabe.

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    Antwort von firstguardian firstguardian

    In diesem Lande kann weder jemand zur Arbeit gezwungen werden, noch kann ihm 24 Stunden Arbeit täglich verwehren!

    Kommentar von morefunhoney morefunhoneymorefunhoney

    Möööööp. Indirekt kann und wird man gezwungen. Da ist die dumme Sache mit den Rechnungen ;)

    Kommentar von firstguardian firstguardianfirstguardian

    Rechnungen sind vom Ausgabeverhalten des Rechnungsnehmers abhängig und stehen in kienerlei Zusammenhang mit dessen Erträgen aus seiner Erwerbstätigkeit. - Pöööööm!

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    Antwort von hibiskuss hibiskuss

    Den Volljob auf Steuerkarte und den Zweiten auf 400,- Basis, dann hast du auch was davon.

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    Antwort von docbde docbde

    Kommt auf deinen Arbeitsvertrag drauf an: Manchmal ist ein Nebenjob zustimmungspflichtig.

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    Antwort von Testbildfreund Testbildfreund

    Natürlich nicht, sofern du auch die dadurch anfallenden Steuern abführst!

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    Antwort von blauangel04 blauangel04

    Nein habe ich auch, bleibt einem ja nichts anderes übrig

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    Antwort von uli67 uli67

    Nö nicht wirklich. Bei mir im AV steht allerdings, das man einen zusätzlichen Job dem AG melden muss.

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    Antwort von xynatura xynatura

    Rechtlich auf gar keinen Fall. Benötigst evtl. eine zweite Lohnsteuerkarte und solltest es mit dem ersten Job Vollzeit abklären.

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    Antwort von eriassa eriassa

    Wenn Du alles gebacken bekommst ist dagegen nichts einzuwenden

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    Antwort von ZwergS04 ZwergS04

    Spricht üerhaupt nichts dagegen!!

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    Antwort von morefunhoney morefunhoney

    Du kannst soviele Jobs haben wie du willst. Am meisten freut sich der Fiskus darüber :) Aber bedenke, der Tag hat nur 24 Stunden :P

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    Antwort von kaesbrot kaesbrot

    Nee, wäre nur nicht die Steuerklasse 6 :))

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