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2 Jahresverträge beim Fitnessvertrag überhaupt gestattet?

Frage von schnullerbackepolly schnullerbackepolly

Hallo habe einen 2 Jahresvertrag für's Fitnessstudio nehmen müssen mit der Option jederzeit einen anderen für mich als Ersatz zu finden. Habe das leider nicht schriftlich in den AGB zu stehen. Dort steht nur was von aussetzten im Krankheitsfall. Kann ich mich auf die mündliche Aussage berufen? Was mache ich wenn sie sagen, dass das nicht so einfach geht? Hat das schon mal jemand erelbt und was wurde in dem Fall getan?

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Antworten (4)

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    Antwort von taschentiger taschentiger

    Also zwei Jahresverträge sind sehr fraglich, zumal Du die Zusage des Aussetzens nur mündlich hast. Hast Du noch das 14-tägige Rücktrittsrecht?

    Kommentar von schnullerbackepolly schnullerbackepolly

    Die Aussetzung zu max. 6 Monate hab ich schriftlich, die werden mir dann aber hinten dran gehangen. Ich will ja raus und bringe dafür jemanden der den Vertrag übernehmen würde. Ja und es ist die Fitness Company:(

    Kommentar von XCarpediemX XCarpediemXXCarpediemX

    ...sie schreibt: 2-Jahresvertrag nehmen müssen....d.h. für mich, sie hat den Vertrag akzeptiert weil 2-Jahres-Verträge einfach günstiger sind. Ist heutzutage normal. Aber es gibt natürlich Ausnahmen, kann man in eigentlich jedem Fitness-Studio verhandeln denn die wollen ja Mitglieder gewinnen. Da kann man dann auch Monats- oder Jahresverträge aushandeln, sind dann etwas teurer, liegt am Mitglied!LG

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    Antwort von XCarpediemX XCarpediemX

    ...ich bin seit zig Jahren in Fitness-Studios und kenne allmählich deren Art mit neuen Mitgliedern umzugehen. Ein Rat an dich, geh nochmal mit deinem Vertrag hin und lass das nachträglich handschriftlich eintragen, Name der Trainerin (die mit dir den Vertrag gemacht hat) und Datum nicht vergessen. LG

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    Antwort von Rommsen Rommsen

    wenn es in den AGBs nicht steht, dann wurdest du ganz einfach veräppelt, mündlich kannst du nix nachweisen und musst diesen 2 Jahresvertrag meistens auch bezahlen, wenn du nicht hingehst, wie bei Festnetzverträgen die Mindestlaufzeit.

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    Antwort von ichwuesstegern ichwuesstegern

    In der Regel steht auch in den ABG's, dass ausschliesslich die schriftlichen Vereinbarungen gelten. Solltest Du bei der Fitness-Company sein, werden die das auch durchziehen.

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