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2 jahre vom falschen konto abgebucht

Frage von kloepoi kloepoi

die telekom hat meine rechnungen seit 2 jahren von einem falschen konto abgebucht. welche forderungen können die jetzt an mich stellen?

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Antworten (15)

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    Antwort von FordPrefect FordPrefect

    Der Sachverhalt ist unklar. Eine Einzugsermächtigung (Lastschriftverfahren) ist immer nur gültig für einen Kontoinhaber und ein bestimmtes Konto. Entweder, die Bank hat geschlampt und es 2 Jahre lang versäumt, zu prüfen, ob der Inhaber laut Lastschrift deckungsgleich mit dem Inhaber des Kontos war, oder aber die Telekom hat irrtümlich falsche Kontendaten für Dein Fernmeldekonto hinterlegt. Im jedem Fall muss der Betrag inkl. Zinsen zurückerstattet werden (weil keine gültige Einzugsermächtigung vorlag; Haftung wäre zu klären, ob Bank oder ob Telekom), und Du stattdessen vollinhaltlich für die aufgelaufenen Beträge geradestehen (es sind ja auch Deine Telekom-Kosten). Verjährung ist hier nicht eingetreten, also wirst Du dafür geradestehen müssen.

    Kommentar von kloepoi kloepoi

    meine telefonkosten ist klar-aber gucken die überhaupt von welchem konto das geld die letzten jahre kam und fragen den anderen ob er sein geld wiederhaben will? ich habe meine daten beim vertragsabschluß damals ja richtig angegeben.

    Kommentar von FordPrefect FordPrefectFordPrefect

    Die Telekom vielleicht nicht, wohl aber der Kontoinhaber. Und wenn Du es weißt und nichts unternimmst, wäre das Unterschlagung (oder Untreue, je nachdem, in welcher Beziehung Du zu demjenigen stehst, dessen Konto missbrächlich belastet wird).

    Kommentar von kloepoi kloepoi

    gemerkt habe ich es heute beim kontrollieren des neuen vertrages, das die kontonummer nicht stimmt und habe das der telekom dann auch gleich gesagt. wieso sagt der andere dann seit 2 jahren nicht das er der falsche ist?

    Kommentar von FordPrefect FordPrefectFordPrefect

    Weil vielleicht die Telekomabbuchungen als normale Leistung nicht weiter geprüft werden? Machen viele Leute, die die Telefonkosten nicht buchhalterisch verwenden müssen/können (als Betriebsausgabe). Auch ältere Senioren werden wohl kaum sehr oft die Gültigkeit von Telefonrechnungen der Telekom anzweifeln, solange die Höhe der eingezogenen Beträge nicht abnorm vom Standard abweicht.

    Kommentar von kloepoi kloepoi

    nun ja, die rechnung kam ja zu mir(online).nur auf der steht die kontonummer nicht mit. der(die) andere hat demzufolge etwas bezahlt ohne eine rechnung zu bekommen.geht da jetzt die telekom den alten sachen nach oder nicht?

    Kommentar von FordPrefect FordPrefectFordPrefect

    Nicht zwangsläufig, aber möglich. Aber unabhängig von der Aufdeckung bist Du spätestens jetzt verantwortlich, dem Inhaber des Kontos den Schaden anzuzeigen. Tust Du es nicht, und er/sie erfährt es, hast Du nicht nur die Kosten, sondern ggfs. auch ein Strafverfahren am Hals und wärst vorbestraft.

    Kommentar von kloepoi kloepoi

    okay aber den kenne ich doch nicht. keinen namen keine adresse nicht mal die bank. da stand nur eine mir unbekannte kontonummer.und nun?

    Kommentar von FordPrefect FordPrefectFordPrefect

    Dann musst Du den Fehler gegenüber der Telekom und der Bank schriftlich aufzeigen.

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    Antwort von DonBrush DonBrush

    Die Telekom wird dir die Rechnungen zustellen. Du hast ja eine Dienstleistung in Anspruch genommen, aber nicht dafür bezahlt.
    Die Sache mit dem anderen Konto ist alleine ein Ding zwischen der Telekom und dem Kontoinhaber. Du hast damit nichts zu tun.

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    Antwort von Kessko Kessko

    Die können von dir die Telefongebühren für die letzten 2 Jahre zurückfordern, besser gesagt sie haben ja ihr Geld bekommen, aber von dem bei dem es vom Konto abgebucht wurde, der kann alles zurückfordern.

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    Antwort von sturmei sturmei

    du musst genauer beschreiben. von dem konto eines fremden? oder von einem anderen konto, das aber auch dir gehört?

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    Antwort von mausi4646 mausi4646

    Hat der andere Kontobesitzer nichts gemerkt?

    Kommentar von Gloria1964 Gloria1964Gloria1964

    Gute Frage!!!

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    Antwort von ThunderHawk ThunderHawk

    Man muss immer sehen wer zu wem eine Beziehung hat. Der dem wo das Falsche Konto gehört, hat eine Beziehung zur Telenimm, weil die falsch abgebucht hat. Der kann von der Telenimm fordern das Geld zurückzuzahlen, da es sich augenscheinlich um ein Fehler auf Telenimm-Seite handelt. Damit wäre das Thema für den Falschabgebuchten erledigt. Nun hat die Telekom das Problem, das die Kohle weg ist, Du telefoniert hast, also wird sie von Dir die Zahlung der Rechnung fordern. Ganz leicht nehmen würde ich die Sache nicht, auch wenn der Hauptfehler auf der Telekomseite liegt, denn Du müsstest eigentlich gemerkt haben, das die Telekomiker in den letzten 2 Jahren kein Geld bei Dir abgebucht haben, d. h. Dich trifft hier eine Mitverantwortung in der Sache, also stell Dich nicht allzusehr quer wenn es ans Zahlen geht.

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    Antwort von kloepoi kloepoi

    von welchem konto das runter ging weiß ich nicht-aber ich habe auch keine mahnung bekommen. die nutzerdaten auf dem vertrag stimmen und es ist mir peinlich aber ich kontrolliere meine kontoauszüge nur sehr sporadisch. wenn also wer abbucht, das merke ich schon aber wenn einer sein geld nicht holt, fällt mir das eher nicht auf.

    Kommentar von guterwolf guterwolfguterwolf

    Und wieso weißt du es jetzt?

    Kommentar von kloepoi kloepoi

    kurzfassung: vertrag geändert-daten zugeschickt-verglichen-falsche kontonummer gelesen-angerufen-korrigiert

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    Antwort von KleineFrage KleineFrage

    Normalerweise müsstest du die Beträge nachzahlen, wenn sich der Kontoinhaber beschwert hat, da du als Kunde verpflichtet bist, deine Daten richtig anzugeben und aktuell zu halten. Wenn sich der eigentliche Kontoinhaber nicht beschwert hat und das Geld nicht zurückfordert, müsste es der Telekom eigentlich egal sein, da diese das Geld erhalten hat. Aber natürlich müssen die Angaben jetzt aktualisiert werden.

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    Antwort von firstguardian firstguardian

    Deine Gebühren wurden bezahlt! Was der zu unrecht Belastete macht, ist sein Ding; abwarten, was kommt.

    Kommentar von FordPrefect FordPrefectFordPrefect

    Vorsicht; das könnte man malevolens als Anstiftung zur Untreue auslegen.

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    Antwort von Jule1973 Jule1973

    die Telekom hat ja keine offenen Forderungen, aber ggf. kann der Besitzer des anderen Kontos sich an dich halten - aber da ist fraglich, ob das für 2 Jahre rückwirkend geht, normalerweise müsste er ja auch "verpflichtet" sein, seine Kontobewegungen zu prüfen und hätte das dadurch viel früher feststellen müssen...

    Kommentar von FordPrefect FordPrefectFordPrefect

    Verjährung würde nur nach 3 Jahren und nur nach Feststellen der Forderung greifen. Beides trifft hier nicht zu.

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    Antwort von guterwolf guterwolf

    Das würde mich auch mal interessieren - besorge mir dann mal die Kontodaten unserer Nachbarn.

    Müsste einem selbst nicht irgendwie, irgendwann auffallen, dass keine Gebühren abgebucht werden???

    Kommentar von FordPrefect FordPrefectFordPrefect

    Das wäre ggfs. richterlich zu klären; bei so langer Zeit könnte (!) man natürlich auf ein Teilverschulden des Betroffenen argumentieren (zumindest was die Zinsen und evtl. Zusatzkosten betrifft). Nichtsdestotrotz hat die Telekom demzufolge unberechtigt abgebucht, und dieses Geld muss natürlich zurückerstattet werden.

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    Antwort von monja1995 monja1995

    Die Telekom hat ihr Geld bekommen, von deren Seite ist nichts zu befürchten. Wenn der Kontoinhaber ein Fremder ist, mußt Du seinen finanziellen Schaden ersetzen

    Kommentar von FordPrefect FordPrefectFordPrefect

    Das ist inkorrekt. Der Abbucher hat ohne Genehmigung Beträge Dritter eingezogen; das wäre ggfs. sogar strafrechtlich relevant, sofern vorsätzlich und nicht durch einen simplen Datenfehler verursacht (Untreue). Die Telekom wird dem Kontoinhaber die Beträge inkl. Zinsen zurückerstatten müssen, und sich entsprechend beim Kostenverursacher zurückholen.

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    Antwort von DracoRex DracoRex

    Wenn der Kontoinhaber nie reklamiert hat dann können sie von Dir nur die noch zur Bezahlung offenen Rechnungen verlangen.

    Kommentar von FordPrefect FordPrefectFordPrefect

    Nein. Unberechtigte Abbuchungen können schon deswegen nicht verjähren, weil die Vertragsgrundlage fehlt; allerdings muss sich der Kunde dann (6 Wochen nach Quartalsabschluss) direkt an das Unternehmen wenden, und nicht mehr an seine Bank.

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    Antwort von twinreal twinreal

    Kannst Du mir bitte diese Kontonummer nennen ?

    Kommentar von firstguardian firstguardianfirstguardian

    ... mir bitte auch!

    Kommentar von Annachen89 Annachen89

    dito

    Kommentar von Gloria1964 Gloria1964Gloria1964

    Ich will sie auch! Bitte!!!

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    Antwort von Annachen89 Annachen89

    wie geht das denn?

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