Mein Freund hat vor über 2 Jahren einen Vertrag mit einem Fitness Studio abgeschlossen ist aber nur einmal hingegangen. Durch Umzug und viel Arbeit hatte er dieses leider Verdrängt im Januar diesen Jahres hat er die Quittung dafür erhalten und musste über 700 Euro zahlen. Nach einem Telefonat mit der anderen Partei gingen wir davon aus das er somit aus dem Vertrag gekündigt wurde doch nun 10 Monate späte haben wir erneut eine mahnung von 600 Euro erhalten. Wir haben vorab nie eine Rechnung erhalten und nun fordern sie 10Monate später den kumulierten Betrag dürfen die das?
MfG J.F
wenn du dich dort angemeldet hast musst du jusristisch zahlen, ja.

eine Rechnung - im herkömmlichern Sinn, dass man diese bekommt und dann zahlt - ist nicht erforderlich; es handelt sich um ein Dauerschuldverhältnis; wenn keine Kündigung vorliegt, läuft der Vertrag noch; eine telefonische Kündigung wird Euch wohl wenig weiterhelfen, da nicht bzw. schwer nachweisbar; im übrigen schaut mal nach in den AGB's was über die Kündigung bzw. eine Vertragsverlängerung bei nicht erfolgter kündigung drin steht.

Wenn der Vertrag unterschrieben wurde, müsst ihr zahlen!

Wenn er einen Vertrag über 2 Jahre abgeschlossen hat, muss er natürlich bezahlen. Dass er nie hingegangen ist, tut dabei nichts zur Sache.

ja, denn er hatte einen Vertrtag und dem Fitness-Studio ist egal, ob er die Rechte aus dem vertrag wahrnimmt oder nicht..aber seien Pflichten, die muss er erfüllen und das bedeudet ZAHLEN
natürlich muß man zahlen,wenn man die Leistung in Anspruch genommen hat

Die meisten Verträge in Fitnessstudios haben eine Klausel die besagt das der Vertrag 3 Monate vor Vertragsablauf Gekündigt werden muss.Geschied das nicht Verlängert sich der Vertrag immer um ein weiteres Jahr.Das ist Rechtlich leider Legitim.Ihr müsst also Zahlen.