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2 Jahre nicht im Fittnessstudio gewesen keine rechnung erhalten muss ich zahlen?

gefragt von jenniferfriedrich am 02.11.2008 um 20:44 Uhr

Mein Freund hat vor über 2 Jahren einen Vertrag mit einem Fitness Studio abgeschlossen ist aber nur einmal hingegangen. Durch Umzug und viel Arbeit hatte er dieses leider Verdrängt im Januar diesen Jahres hat er die Quittung dafür erhalten und musste über 700 Euro zahlen. Nach einem Telefonat mit der anderen Partei gingen wir davon aus das er somit aus dem Vertrag gekündigt wurde doch nun 10 Monate späte haben wir erneut eine mahnung von 600 Euro erhalten. Wir haben vorab nie eine Rechnung erhalten und nun fordern sie 10Monate später den kumulierten Betrag dürfen die das?

MfG J.F


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flo92
beantwortet von flo92 am 2. November 2008 20:45
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wenn du dich dort angemeldet hast musst du jusristisch zahlen, ja.


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 2. November 2008 20:48
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eine Rechnung - im herkömmlichern Sinn, dass man diese bekommt und dann zahlt - ist nicht erforderlich; es handelt sich um ein Dauerschuldverhältnis; wenn keine Kündigung vorliegt, läuft der Vertrag noch; eine telefonische Kündigung wird Euch wohl wenig weiterhelfen, da nicht bzw. schwer nachweisbar; im übrigen schaut mal nach in den AGB's was über die Kündigung bzw. eine Vertragsverlängerung bei nicht erfolgter kündigung drin steht.


cats4life
beantwortet von cats4life am 2. November 2008 20:47
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Wenn der Vertrag unterschrieben wurde, müsst ihr zahlen!


Swisslady
beantwortet von Swisslady am 2. November 2008 20:47
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Wenn er einen Vertrag über 2 Jahre abgeschlossen hat, muss er natürlich bezahlen. Dass er nie hingegangen ist, tut dabei nichts zur Sache.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 2. November 2008 20:48
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ja, denn er hatte einen Vertrtag und dem Fitness-Studio ist egal, ob er die Rechte aus dem vertrag wahrnimmt oder nicht..aber seien Pflichten, die muss er erfüllen und das bedeudet ZAHLEN


anonym
beantwortet von rudi05 am 2. November 2008 20:51
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natürlich muß man zahlen,wenn man die Leistung in Anspruch genommen hat


Escort
beantwortet von Escort am 3. November 2008 11:11
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Die meisten Verträge in Fitnessstudios haben eine Klausel die besagt das der Vertrag 3 Monate vor Vertragsablauf Gekündigt werden muss.Geschied das nicht Verlängert sich der Vertrag immer um ein weiteres Jahr.Das ist Rechtlich leider Legitim.Ihr müsst also Zahlen.


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