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2 Jahre nicht im Fittnessstudio gewesen keine rechnung erhalten muss ich zahlen?

Frage von jenniferfriedrich jenniferfriedrich

Mein Freund hat vor über 2 Jahren einen Vertrag mit einem Fitness Studio abgeschlossen ist aber nur einmal hingegangen. Durch Umzug und viel Arbeit hatte er dieses leider Verdrängt im Januar diesen Jahres hat er die Quittung dafür erhalten und musste über 700 Euro zahlen. Nach einem Telefonat mit der anderen Partei gingen wir davon aus das er somit aus dem Vertrag gekündigt wurde doch nun 10 Monate späte haben wir erneut eine mahnung von 600 Euro erhalten. Wir haben vorab nie eine Rechnung erhalten und nun fordern sie 10Monate später den kumulierten Betrag dürfen die das?

MfG J.F

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Antworten (8)

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    Antwort von flo92 flo92

    wenn du dich dort angemeldet hast musst du jusristisch zahlen, ja.

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    Antwort von Guppy194 Guppy194

    eine Rechnung - im herkömmlichern Sinn, dass man diese bekommt und dann zahlt - ist nicht erforderlich; es handelt sich um ein Dauerschuldverhältnis; wenn keine Kündigung vorliegt, läuft der Vertrag noch; eine telefonische Kündigung wird Euch wohl wenig weiterhelfen, da nicht bzw. schwer nachweisbar; im übrigen schaut mal nach in den AGB's was über die Kündigung bzw. eine Vertragsverlängerung bei nicht erfolgter kündigung drin steht.

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    Antwort von huste huste

    Der Vertrag besteht, also muss auch gezahlt werden. Eine Rechnung ist nicht notwendig.

    Wegen des Umzugs hatte dein Freund evtl. ein Sonderkündigungsrecht gehabt.

    Ansonsten ist die telefonische Kündigung nicht zu beweisen, evtl wurde sie auch erst zum Ablauf des nächsten Jahres akzeptiert.

    Unbeding nochmal schriftlich (Einschreiben!) auf die telefonische Kündigung hinweisen und ersatzweise (falls die telefonische Kündigung aus irgendeinem Grund nicht wirksam sein sollte) nochmal zum nächstmöglichen Termin kündigen.

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    Antwort von Escort Escort

    Die meisten Verträge in Fitnessstudios haben eine Klausel die besagt das der Vertrag 3 Monate vor Vertragsablauf Gekündigt werden muss.Geschied das nicht Verlängert sich der Vertrag immer um ein weiteres Jahr.Das ist Rechtlich leider Legitim.Ihr müsst also Zahlen.

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    Antwort von rudi05 rudi05

    natürlich muß man zahlen,wenn man die Leistung in Anspruch genommen hat

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    Antwort von andreas48 andreas48

    ja, denn er hatte einen Vertrtag und dem Fitness-Studio ist egal, ob er die Rechte aus dem vertrag wahrnimmt oder nicht..aber seien Pflichten, die muss er erfüllen und das bedeudet ZAHLEN

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    Antwort von Swisslady Swisslady

    Wenn er einen Vertrag über 2 Jahre abgeschlossen hat, muss er natürlich bezahlen. Dass er nie hingegangen ist, tut dabei nichts zur Sache.

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    Antwort von cats4life cats4life

    Wenn der Vertrag unterschrieben wurde, müsst ihr zahlen!

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