2 Jahre nach der Scheidung nochmals Anfrage vom Gericht wegen Kosten?

gefragt von Sternenmilch am 17.05.2009 um 23:29 Uhr

Stimmt das? Oder kann ich nach der Scheidung endlich verdienen was ich will? Habe bisher PKH bekommen, zumindest zum Teil. Muss ich was zurückzahlen? Kommt da noch einmal eine Nachfrage oder darf ich mich jetzt endlich weiterentwickeln?

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abzockeranwalt
beantwortet von abzockeranwalt am 1. November 2009 09:14
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in der regel wird das einkommen alle 2-3 jahre überprüft, zwecks rückzahlung der phk! falls einkommen zu hoch, notfalls ratenzahlungen vereinbaren.


Wolfi0410
beantwortet von Wolfi0410 am 18. Mai 2009 10:01
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Das kommt ganz einfach darauf an wie das Gericht Dir die PKH gewährt hat. Rückzahlbar oder nicht rückzahlbar.
Schau in Deinen Bescheid und dann weisst Du es.


anonym
beantwortet von fritzi63 am 18. Mai 2009 06:55
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Du konntest dich schon immer "weiterentwickeln", oder hast du mal ausgesetzt, bis du nicht mehr zahlen brauchst. So hätte wohl die Frage auch lauten sollen: Können die mich noch immer zu Zahlungen verdonnern, obwohl ich kein Bock hab? Lass das mal mit der Weiterentwicklung.


tauben
beantwortet von tauben am 17. Mai 2009 23:43
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JA IST SO KANN ICH AUCH VERLAGEN VON MEIN SEX


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