Habe mir vor 2 Monaten eine Tasche gekauft Einkaufswert 15 Euro.Habe mir den Bon kopiert und wergeheftet.Habe die Handtasche normal benutzt und auch Dinge reingepackt.Jetzt geht das Innenfütter kaputt und Ösen gehen ab.Wollte heute die Tasche reklamieren,die Verkäuferin hat gesagt,das macht sie nicht,nur nach 14 Tagen,nicht nach 2 Monaten.Wozu habe ich 2 Jahre Garantie.Was kann ich machen und wie komme ich zu meinem Recht oder liege ich falsch.War auch bereit mit einer Reperatur.Wenn es ein Gesetz gibt,muß der Händler sich daran halten.Er hat ein Geschäft in Berlin und noch andere.Oder gibt es Ausnahmen
Du hast keine 2 Jahre Garantie. Sondern 2 Jahre Gewährleistung. In den ersten 6 Monaten gilt die Beweislastumkehr. Der Verkäufer muss nachweisen, dass der Fehler nicht schon beim Kauf da war. Unsachgemäßer Gebrauch ist ausgeschlossen. Sprich mit dem Filialleiter, sonst wende dich an den Konsumentenschutz. Du hast ein Recht auf Wandel, dh. Austausch oder Reparatur.

Natürlich kannst Du reklamieren. Innerhalb der ersten 6 Monate müsste Dir der Händler beweisen, dass es kein Materialfehler war, sondern Du die Tasche unsachgemäß benutzt oder beschädigt hast.
He habe zur Verkäuferin gesagt ich möchte den Chef sprechen,der ist nicht da sagte sie,hat mit dem Chef am Telephon gesprochen auf Türkisch.Habe ich nicht verstanden und ich habe gesagt,das mein Anwalt der selben Meihnung ist.Die Antwort war ich muß mit meinem Anwalt kommen.Was kann die Verbraucherzentrale machen und wie komme ich zu meinem Geld oder zur Reperatur
dock69 am 26. September 2008 15:29 Der Händler pokert darauf, dass Du dies wegen 15 EUR nicht machst. Dir bleibt wirklich nur übrig, zu einem Anwalt zu gehen. Der würde wahrscheinlich erstmal einen Brief mit Fristsetzung an den Händler schreiben. Wenn der nicht reagiert, bleibt nur eine Klage vor Gericht. Ich würde vorher aber mit einem Zeugen zu dem Laden gehen, damit Du nachweisen kannst, dass die Reklamation dort nicht akzeptiert wird. Sonst bestreitet der Händler Deine Reklamation und Du bleibst auf den Anwaltskosten sitzen.

Du bist im Recht. Wenn die Tasche bei normaler Benutzung kaputt gehst hast Du ein anrecht aufGewährleistung. Das kann darin bestehen, dass der Laden die Tasche repariert oder umtauscht. Du hast allerdings nicht das recht dein Geld zurück zu verlangen.

Du hast das Recht auf Reklamation. Frage nach dem Geschäftsführer (meist klappt es dann schon) und schreibe einen freundlichen Brief mit Bitte um Reparatur / Ersatz in angemessener Frist. Schreibe ruhig hinein, falls sie dem nicht stattgeben, leitest du rechtliche Schritte ein. Erkundige dich ggf. danach bei der Verbraucherzentrale. Sicherlich war die Tasche nicht extrem teuer, so dass Verschleiß wahrscheinlich ist. Aber nicht nach 2 Monaten. Anell
He wie komme ich an die Adresse,Telephon Nr vom Konsumentenschutz.Und was können die machen
He wie komme ich an die Adresse,Telephon Nr vom Konsumentenschutz.Und was können die machen