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2 Jahre Garantie

gefragt von gartenbrunnen am 26.09.2008 um 12:33 Uhr

Habe mir vor 2 Monaten eine Tasche gekauft Einkaufswert 15 Euro.Habe mir den Bon kopiert und wergeheftet.Habe die Handtasche normal benutzt und auch Dinge reingepackt.Jetzt geht das Innenfütter kaputt und Ösen gehen ab.Wollte heute die Tasche reklamieren,die Verkäuferin hat gesagt,das macht sie nicht,nur nach 14 Tagen,nicht nach 2 Monaten.Wozu habe ich 2 Jahre Garantie.Was kann ich machen und wie komme ich zu meinem Recht oder liege ich falsch.War auch bereit mit einer Reperatur.Wenn es ein Gesetz gibt,muß der Händler sich daran halten.Er hat ein Geschäft in Berlin und noch andere.Oder gibt es Ausnahmen


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anonym
beantwortet von Zephyros am 26. September 2008 12:38
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Du hast keine 2 Jahre Garantie. Sondern 2 Jahre Gewährleistung. In den ersten 6 Monaten gilt die Beweislastumkehr. Der Verkäufer muss nachweisen, dass der Fehler nicht schon beim Kauf da war. Unsachgemäßer Gebrauch ist ausgeschlossen. Sprich mit dem Filialleiter, sonst wende dich an den Konsumentenschutz. Du hast ein Recht auf Wandel, dh. Austausch oder Reparatur.

Kommentar von gartenbrunnen am 26. September 2008 12:50

He wie komme ich an die Adresse,Telephon Nr vom Konsumentenschutz.Und was können die machen

Kommentar von gartenbrunnen am 26. September 2008 13:05

He wie komme ich an die Adresse,Telephon Nr vom Konsumentenschutz.Und was können die machen


dock69
beantwortet von dock69 am 26. September 2008 12:44
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Natürlich kannst Du reklamieren. Innerhalb der ersten 6 Monate müsste Dir der Händler beweisen, dass es kein Materialfehler war, sondern Du die Tasche unsachgemäß benutzt oder beschädigt hast.

Kommentar von gartenbrunnen am 26. September 2008 13:00

He habe zur Verkäuferin gesagt ich möchte den Chef sprechen,der ist nicht da sagte sie,hat mit dem Chef am Telephon gesprochen auf Türkisch.Habe ich nicht verstanden und ich habe gesagt,das mein Anwalt der selben Meihnung ist.Die Antwort war ich muß mit meinem Anwalt kommen.Was kann die Verbraucherzentrale machen und wie komme ich zu meinem Geld oder zur Reperatur

Kommentar von 6bde64de31a93ecf6d9d83860f720248smalldock69 am 26. September 2008 15:29

Der Händler pokert darauf, dass Du dies wegen 15 EUR nicht machst. Dir bleibt wirklich nur übrig, zu einem Anwalt zu gehen. Der würde wahrscheinlich erstmal einen Brief mit Fristsetzung an den Händler schreiben. Wenn der nicht reagiert, bleibt nur eine Klage vor Gericht. Ich würde vorher aber mit einem Zeugen zu dem Laden gehen, damit Du nachweisen kannst, dass die Reklamation dort nicht akzeptiert wird. Sonst bestreitet der Händler Deine Reklamation und Du bleibst auf den Anwaltskosten sitzen.


boriswulff
beantwortet von boriswulff am 26. September 2008 12:44
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Du bist im Recht. Wenn die Tasche bei normaler Benutzung kaputt gehst hast Du ein anrecht aufGewährleistung. Das kann darin bestehen, dass der Laden die Tasche repariert oder umtauscht. Du hast allerdings nicht das recht dein Geld zurück zu verlangen.


schildi
beantwortet von schildi am 26. September 2008 12:35
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Frag nach dem Chef in dem Laden


Anell
beantwortet von Anell am 26. September 2008 12:36
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Du hast das Recht auf Reklamation. Frage nach dem Geschäftsführer (meist klappt es dann schon) und schreibe einen freundlichen Brief mit Bitte um Reparatur / Ersatz in angemessener Frist. Schreibe ruhig hinein, falls sie dem nicht stattgeben, leitest du rechtliche Schritte ein. Erkundige dich ggf. danach bei der Verbraucherzentrale. Sicherlich war die Tasche nicht extrem teuer, so dass Verschleiß wahrscheinlich ist. Aber nicht nach 2 Monaten. Anell





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