2 Jahre alte Forderung von Kps. Rechtsanwälte?!

8 Antworten

Lass dir Rechnungen usw. zeigen. Gegebenenfalls ein Lastschriftmandat. Kam da davor schon mal eine Mahnung? Falls nein, dann sind 80 Euro Mahngebühr auch definitiv in keiner Weise zu rechtfertigen.

Auf jeden Fall der Forderung widersprechen (dafür gibt es Musterschreiben und** unbedingt per Einschreiben** am besten mit Rückschein).

Und wenn das nix hilft, dann ab zum Anwalt damit.

Geht übrigens vermutlich um gekaufte Premiumpunkte im Spiel www.diestämme.de, das ist von Innogames und die 12 Euro würden da dann auch passen.

kevin1905  05.02.2015, 00:17
Falls nein, dann sind 80 Euro Mahngebühr auch definitiv in keiner Weise zu rechtfertigen.

80,- € Mahngebühren entsprächen etwa 32 (!) schriftlichen Mahnungen. Spätestens nach der 3. wird es witzlos.

Da hättest Du nicht anrufen brauchen. Die Frist ist abgelaufen - da gibt es keinerlei rechtliche Grundlage mehr, dass Du nach zwei Jahren angeblich unbezahlte Rechnungen begleichst. Oder sind es gerade unter zwei Jahren, würde die Frist erst nächste Woche ablaufen? Dann versuchen sie nochmal schnell, aus Dir Geld rauszuholen. Wenn Du in dieser Angelegenheit noch nie Post bekommen hast, keine ersten Rechnungen, keine Mahnungen, würde ich da direkt gar nichts machen. Geh mal zur nächsten Polizeidienststelle und frage nach. Oder noch besser: Bei uns im Regierungspräsidium gibt es eine Anlaufstelle, wo Du für 15,-- Euro den Rat eines Anwaltes/Anwältin einholen kannst. Vielleicht gibt es diese Möglichkeit auch bei Dir? lg Lilo

LiselotteHerz  04.02.2015, 12:07

Korrektur: Ich habe eben erst gelesen, dass Du zu dieser Zeit überhaupt keinen Rechner hattest. Die sollen Dir erstmal beweisen, dass Du unter einer IP-Adresse ermittelt wurdest. Geh zur Polizei und erstatte Strafanzeige wegen Betruges. -- Das wird immer ja anscheinend immer schlimmer mit den Betrugsversuchen - ich hatte auch schon zweimal Ärger, einmal soll ich angeblich ein Hörbuch (wir haben so was gar nicht) runtergeladen habe und ein andermal soll ich angeblich mir pornographische Werke runtergeladen haben. Ich musste mir Anwälte nehmen und die arbeiten nicht umsonst, das ärgert mich heute noch maßlos.

FordPrefect  04.02.2015, 12:22

Die Frist ist abgelaufen

Da ist gar nichts abgelaufen. Siehe § 195 BGB.

Oder sind es gerade unter zwei Jahren, würde die Frist erst nächste Woche ablaufen?

Wenn man schon von den rechtlichen Rahmenbedingungen keine Ahnung hat, warum muss man dann unbedingt zu solchen Sachverhalten irreführende respektive völlig falsche Stellungnahmen abgeben?

LiselotteHerz  04.02.2015, 12:29
@FordPrefect

O.K. das wusste ich nicht, ich habe mir den § 195 BGB durchgelesen. Ich bin jetzt von meinem eigenen Fall ausgegangen, da hat meine Anwältin mir mitgeteilt, dass zwei Jahre vergangen sind und somit keine Forderungen mehr gestellt werden können. Sie hat das dem Anwaltsbüro mitgeteilt (ich habe nier eine Kopie liegen) und ich habe nie wieder von denen gehört. -- Vielleicht liegt es aber auch daran, dass in meinem Fall regelmäßiger Schriftverkehr zwischen den Anwälten stattfand - vielleicht sind dann die Verjährungsfristen anders. --- Wenn hier jemand ohne Absicht falsche Angaben macht, kann man ihm das auch etwas netter mitteilen.

mepeisen  05.02.2015, 07:40
@LiselotteHerz

Es gibt - je nach Sachgebiet - unterschiedliche Verjährungsfristen, daher kann das durchaus korrekt sein, was deine Anwältin gemacht hat.

Zum Beispiel müssen Nebenkostenabrechnungen des Vermieters spätestens ein Jahr nach Abrechnungszeitraum erstellt werden.

Bei Telekommunikationsrechnungen (insbesondere Zusatzdiensten u.ä.) gibt es indirekt ebenfalls frühere Verjährungsfristen.

Bei Gehaltsrückforderungen gibt es Ausschlussfristen, die eventuell eine Verjährung vor Ablauf der 2 Jahre rechtfertigen.

Wenn du sagst du hast die Kosten niicht verursacht dann musst du unbedingt eine Anzeige stellen und das möglichst schnell, wenn du die Frist nicht einhältst dann kannst du damit rechnen dass du zahlen musst

BrainBackup  04.02.2015, 11:58

Unsinn.

halloschorle  04.02.2015, 12:00
@BrainBackup

Nein Tatsache! Kein Unsinn!

BrainBackup  04.02.2015, 12:01
@halloschorle

Und das begründest du wodurch?

Wenn ich auf deinen Namen eine Pizza bestelle und sie nicht bezahle und du dann keine Anzeige erstattest, wieso sollst du dann die Pizza bezahlen müssen?

kevin1905  05.02.2015, 00:21
Wenn du sagst du hast die Kosten niicht verursacht dann musst du unbedingt eine Anzeige stellen und das möglichst schnell, wenn du die Frist nicht einhältst dann kannst du damit rechnen dass du zahlen musst

Die Frist die Anwalt stellt hat rechtlich die gleiche Relevanz als ob ich einem Stück Brot verbieten würde innerhalb der nächsten 7 Tage zu schimmeln...

Auch verweise ich auf meine Antwort. Der Fragesteller hat keinen Vertrag mit der Firma, welche die Anwälte beauftragt hat, also muss er auch nichts bezahlen.

Wirtschaftlich geschädigt ist er auch nicht, also muss er auch niemanden anzeigen.

Die Beweislast liegt in Deutschland immer bei dem der gerne Geld hätte.

Den Anwälten per Einschreiben/ Rückschein mitteilen, dass du nie etwas mit der Firma Soundso zu tun hattest, weder eine Rechnung noch je eine Mahnung erhalten hast und du dich weigerst, den Rechnungsbetrag zu zahlen. Und bitte darum, von weiteren Schreiben abzusehen, da du sonst Strafanzeige stellen wirst. Mal schauen, ob sich die Anwälte noch einmal melden.

Die "nette" Dame am Telefon riet mir Strafanzeige zu stellen, wenn ich es nicht zahlen wolle und hat mir dafür sogar eine Frist genannt.

Strafanzeige gegen wen und wegen was? :D

Wenn jemand wirtschaftlich geschädigt wurde durch einen evtl. Betrug, dann doch die Firma Innogames und nicht du....

Ich habe zu dem Zeitpunkt nicht einmal Internet gehabt...

Und das ist die einzig relevante Information. KSP kann man ignorieren. Die mögen keine Gerichtssääle. Nur für den Fall, dass du einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten solltest, müsstest du fristwahrend widersprechen.

mepeisen  05.02.2015, 07:37
Strafanzeige gegen wen und wegen was? :D

Ich würde Strafanzeige gegen die Mitarbeiter von KSP erstatten wegen Identitätsmissbrauch und versuchten Betrug. Grundlage ist die Vermutung, dass die absichtlich eine Personenverwechslung herbei führen wollen, weil sie den korrekten Schuldner nicht mehr wiederfinden.

Dabei ruhig angeben, dass man zum Zeitpunkt der angeblichen Bestellung gar kein Internet hatte, dass man nie Rechnungen o.ä. bekam, die also genau wissen, dass sie den falschen am Wickeln haben.