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2 Hauptmieter (WG).. einer will kündigen.

Frage von Dory1 Dory1

Ich wohne mit nem Kumpel zusammen in ner WG. Wir sind beide als Hauptmieter eingetragen. Nun will ich ausziehen.. Muss mein Mitbewohner nun auch kündigen? Was gibt es da für Optionen?

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Antworten (4)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von albatros albatros

    hallo dory1, ich sehe den sachverhalt und seine lösung etwas anderes als obelhicks und wolfrichter. fakt ist, du und dein kumpel seid gemeinsame vertragspartner einer wohnung und eines mietvertrages. stell dir vor , ihr wärt eheleute und wolltet euch scheiden lassen, bzw. seid geschieden worden. du, als "ehefrau" willst nun weg und ausziehen. du bräuchtest nun eine schriftliche erklärung deines "ehemannes" (bzw. jetzt deines kumpels) dass er dich aus dem gemeinsamen mietverhältnis entlässt. wenn er das unterschreibt, bist du aus dem schneider und haftest künftig nicht mehr für irgend was, was diese wohnung betrifft. das schriftstück musst du natürlich dem vermieter übergeben (lass dir das aber bestätigen, dass du es ihm übergeben hast). es braucht dann keines neuen mietvertrages oder einer auflösung des alten. dein kumpel bliebe nunmehr alleiniger vertragspartner des vermieters, der dann einen änderungsvermerk im mietvertrag vornimmt und von deinem kumpel gegenzuzeichnen wäre. wenn dein kumpel dir das aber nicht unterschreibt, bleibt nur die kündigung der wohnung. diese kündigung muss aber dann von euch beiden unterschrieben werden. will der kumpel aber nicht kündigen, müsstest du gegen ihn klagen um das mietverhältnis zu beenden.

    Kommentar von Obelhicks ObelhicksObelhicks

    herr Albatros nimmt heute den nächsten Umweg zum Ziel. Natürlich hat er recht, aber letztlich bleibt Dory Mieter, wenn die beiden nicht mitspielen. Aus Sicht eines Rechtsberaters vom Mieterverein ist für den ehemaligen Kumpel sicher der alte Mietvertrag mit neuem Zusatz besser.

    Kommentar von Dory1 Dory1Dory1

    danke dir (euch)

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    Antwort von WolfRichter WolfRichter

    Wenn der Vermieter mitspielt, ist das kein Problem: Auflösungsvertrag des alten Mietverhältnisses und gleichzeitiger Neuabschluß für Deinen verbleibenden Kumpel.

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    Antwort von Nachtflug Nachtflug

    Wenn einer aus dem Mietvertrag aussteigt, ist der andere Hauptmieter und muss für die gesamte Miete aufkommen.

    Kommentar von Dory1 Dory1Dory1

    das ist mir schon bewusst.. ich hatte es nur so verstanden dass im Falle einer Kündigung beide Hauptmieter kündigen müssen.

    Kommentar von Obelhicks ObelhicksObelhicks

    und wenn der nach 10 Jahren arbeitslos wird und nicht zahlt, ist der andere Mieter immer noch haftbar. toller Rat.

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    Antwort von Obelhicks Obelhicks

    grundsätzlich hat WolfRichter recht. Eine solche Regelung wäre ein Glücksfall für Dich. Wenn Du dem Vermiter klarmachen könntest, daß du nicht mehr genug Kohle für die Miete hast, wäre das sicher hilfreich. Rechtlich gesehen seid ihr beide als Mieter eine Partei. und Willenserklärungen wie eine Kündigung können nur erklärt werden, wenn alle Personen einer Partei unterzeichnen. Schließlich bist du als Person mit haftbar. Strenggenommen schadet sich der Vermieter wenn er eine haftende Person einfach so enläßt. Also versuch das mal und melde Dich ggf. wieder

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