Hallo, meine Freundin hat (wohl aus Versehen) zwei Haftpflichtversicherungen abgeschlossen, nun ist ein Schaden von ca. 100€ entstanden, den die Haftpflicht reguliert. Frage: Da sie nun zweimal versichert ist, kann man den Schaden an beide Versicherungen weitergeben, (also ganz dreist gesagt doppelt "kassieren") oder wäre das nicht rechtens? Bauchgefühl sagt 2x kassieren ist quatsch, aber Kopf sagt "sie zahlt ja auch 2x..." ;)
Antworten (9)
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AndyArbeitAndyArbeit
Schadensmeldungen gehen grundsätzlich zu einer Datei bei der Aufsichtbehörde für das Versicherungswesen; das wäre Versicherungsbetrug und als Resultat würde keine der Versicherungen zahlen. Im Falle einer Doppelversicherung hat der ältere Vertrag Vorrang, der andere kann gekündigt werden und die Prämien können zurück gefordert werden.
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5Antwort von
BibobellBibobell
Das ist nicht rechtens. Sie hat den Schaden ja nur einmal gehabt. Wenn er einmal beglichen wurde ist es damit erledigt.
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4Antwort von
xyungeloestxyungeloest
der abzockergedanke ist nicht schlecht, nur nicht durchführbar.
sobald du einer versicherung eine schadensanzeige machst, wird abgefragt wo und wie viele weitere versicherungen bestehen.
lügt man dabei, verliert man bei allen versicherungen seinen versicherungsschutz, die stimmen sich da auch ab...
außerdem ist im schadensfall die originalrechnung einzureichen, also keine kopien.
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3Antwort von
andreas48andreas48
sie sollte und das ist machbar, die jüngere Versicherung kündigen, weil
doppelt bezahlen Schwachsinn, da nur einmal reguliert werden kann
man erst gar nicht auf den Gedanken kommem sollte. etwa szu manipulieren
Unfallversicherungen kann ich aber eine Unmenge haben
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BolliBolli Dankeschön an alle, eine Runde Daumen =)
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3Antwort von
linuxopalinuxopa
Prämie darf sie gerne zweimal zahlen, aber Schadensregulierung erhält sie nur einmal.
Wenn sie versucht, doppelt zu kassieren, kann das strafrechtliche Konsequenzen haben (Versicherungsbetrug).
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2Antwort von
BlumenschnittBlumenschnitt
Bereicherungsverbot!
Eine Haftpflichtversicherung muss sofort aufgehoben werden! Wenn du Glück hast, noch rückwirkend mit Beitragsrückerstattung...
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1Antwort von
Indy72Indy72
Bei 100 Euro Schadenssumme hätte ich es selbst geregelt, weil sonst die beiträge unverhältnismäßig steigen würden. Außerdem würde ich einen Vertrag mit der begründung des Fehlers oder Irrtums kündigen, weil zwei Hafpflichten nicht mehr bringen als eine.
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AndyArbeitAndyArbeit Nur bei einer Kfz.Haftpflicht !
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Indy72Indy72 Auch bei Privathaftpflicht hilt dir nur eine weiter.
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1Antwort von
AquavitAquavit
Hmmm, interessant! Wenn sie sich zweimal versichert hat, kann sie wohl auch zweimal den Schaden geltend machen.
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AndyArbeitAndyArbeit Ja, zweimal geltend machen und nicht einmal kassieren.
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AquavitAquavit Kassieren tut man ja nicht! Es wird der Schaden des Geschädigten reguliert...
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BibobellBibobell Nein. Das könnte streng genommen sogar als Versicherungsbetrug ausgelegt werden.
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0Antwort von
Brotzeithasser Rein versicherungsmathematisch hat es nichts mit Betrug zu tun, solange der Versicherte kein moral hazard begeht entsteht der Versicherung kein Schaden. Erst wenn er absichtlich Schaden verursacht oder garnicht verursachten Schaden oder nicht von der Police abgedeckten Schaden als solchen geltend machen will liegt mE Betrug vor.
die richtige Antwort verbunden mit einem Däumchen