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2 geringfügige Beschäftigungen

Frage von Schnatti8984 Schnatti8984

Hallo zusammen, ich arbeite seit Ende Oktober 2008 auf 400€-Basis (nicht auf Lohnsteuerkarte) und werde ab Mai eine zweite Beschäftigung auf 400€ beginnen, allerdings auf Lohnsteuerkarte (Lohnsteuerklasse 1). Hier hat man mir gesagt, dass ich mich von der RV-Pflicht befreien lassen. Der zweite Job ist auch auf 3 Monate befristet. Insgesamt würde ich mit beiden Jobs etwa 650€ verdienen. Naja, nun weiß ich also, dass es normalerweise so ist, dass man beide Jobs zusammenrechnen muss und dann die Steuern abgezogen werden...Ist es in meinem Fall auch so? Ich erhalte keinen weiteren Unterstützungen vom Arbeitsamt. Vielen Dank

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Antworten (5)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von lenzing42 lenzing42

    Schau mal unter: www.minijob-zentrale.de oder ruf dort zum Ortstarif an(Mo.bis Fr.7 bis 19 Uhr):0201 384 97 97 97

    Kommentar von JoWaKu JoWaKuJoWaKu

    Ja, red mal mit denen, die können es Dir genau erklären.

    Schließlich verwalten sie ja alle Minijobs in DE.

    Und falls Du einen doofen Mitarbeiter an der Strippe hast, einfach nochmal anrufen, dann ist ein anderer dran.

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    Antwort von Dentier Dentier

    mehrere 400 EUR Jobs aber weniger als 800 EUR führt zur Anwendung der Gleitzonenregelung: ermäßigte SV Beiträge für AN aber volle SV Beiträge für AG funzt mit Lohnsteuerkarte oder Lohnsteuerpauschalierung, dh. ohne LSK. Die Jobs müssen halt gemeldet werden, dann muß sich der Lohnbuchhalter vom AG drum kümmern. Der muß wissen wieviel man auf der anderen Stelle verdient...

    Kommentar von Dentier DentierDentier

    Gleitzonenberechnung macht der Buchhalter vom AG, damit hast du selber nix zu tun. Der muß nur die Beträge kennen, die du auf der anderen Stelle verdienst.

    Kommentar von Schnatti8984 Schnatti8984Schnatti8984

    Mh, das sind jeden Monat unterschideliche Beträge, ich bekomme da kein festes Gehalt. Wird das dann monatlich neu berechnet?

    Kommentar von Dentier DentierDentier

    ja

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    Antwort von Schnatti8984 Schnatti8984

    Ah, ok, dann ist es ja alles gar nicht so kompliziert...Ich danke vielmals für die Antworten - und natürlich für den Link

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    Antwort von Schnatti8984 Schnatti8984

    Grins...Also das mit dem anmelden auf einen anderen Namen hat sich eh erledigt, die Anmeldung ist schon durch...Aber mit wie viel Abzügen müsste ich dann rechnen??? Ich bin noch familienversichert und wie bereits geschrieben mache ich von der RV-befreiung Gebrauch... Wie funktioniert das mit der Gleitzone denn genau? Muss ich meinen Arbeitgebern sagen, dass ich diese Gleitzone nutzen will???

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    Antwort von necroscope necroscope

    also angerechnet wird es. weil du ja über 400 euro kommst, also steuerpflichtig bist. allerdings verdienst du trotzdem so wenig, so dass die abzüge nicht so hoch sind, wie bei jemanden der 1.500 euro verdient

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