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2 Freunde und ich wurden von vier Polizeiautos überrascht, weil wir nachts aufm Schulgelände waren!

Frage von FABHH96 FABHH96

So meine Frage ist jetzt, was wir zu befürchten haben! Ich bin 15 Jahre und es war ca halb 3 in der Nacht! Wir sind aus Spaß auf das Gelände unserer ehemaligen Grundschule gegangen und haben uns da einfach mal umgeschaut! Dann als wir gehen wollte und auch wieder auf der Straße waren wurden wir von vier Polizeiautos überrascht! Die haben dann mit uns gelabert unsere Personalien aufgenommen! Danach durften wir alleine nach Hause gehen! Meine Frage ist jetzt, ob jemand weiß was wir jetzt befürchten müssen!

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Antworten (14)

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    Antwort von moonrox moonrox

    3 uhr nachts. eure eltern könnten post bekommen. wobei es dafür kein gesetz gibt. also passiert gar nichts.

  • 3
    Antwort von frugi frugi

    ... vier Polizeiautos ???

  • 2
    Antwort von Glorian Glorian

    Ihr seid jetzt schonmal polizeilich erfasst. Also wenn du in Zukunft mal wieder beim planlosen Rumgammeln erwischt wirst, bist du kein unbeschriebens Blatt mehr. Und da du noch keine 16 bist, ist das dann auch eine Frage bezüglich der Erfüllung von elterlicher Fürsorgepflicht. Was treibst dich auch nachts um drei auf deiner ehemaligen Grundschule rum? Hattest vier (oder bei dir vielleicht mehr) jahre Zeit, da alles anzuschauen. Sehr verdächtig.

    Kommentar von FABHH96 FABHH96

    Naja, also mein Vater hat es uns in der Nacht auch verboten weil er am nächsten Tag früh aufstehen müsste! Und was wir da zusuchen hatten habe ich da unten geshrieven

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    Antwort von Leopanda Leopanda

    wenn es nicht verboten ist das gelände zu betretten (was bei einer schule auch blöd wäre) und ihr da nix kaputt gemacht habt solltet ihr eigendlich nichts zu befürchten haben. Ausser ihr habt da sonst was gemacht (Getrunken, geraucht, gekifft,...)

    Kommentar von FABHH96 FABHH96

    Klar gibt es da Schilder mit betreten für Unbefugte verboten! Wir haben Zuhause 1 Bier getrunken und das haben die auch direkt geahnt aber sonst nichts!

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    Antwort von weisserrabe1 weisserrabe1

    Was genau machst Du 15-jähriger nachts um halb drei auf der Straße - außer den Schulhof zu erobern...? Landfriedensbruch im schlimmsten Fall. Eher unbefugtes Betreten. Wahrscheinlich aber nicht mal das. Die Personalien wurden aufgenommen, falls der Direx am nächsten Morgen Beschädigungen oder Verluste anzeigt..

    Kommentar von FABHH96 FABHH96

    Kannst du mal sachlich bleiben? Was denkst du wer du bist, dass du mir hier so einen Vortrag halten kannst? Ich danke für deine Antwort und du/sie sind ja bestimmt schon älter, aber beim nächsten mal bei so einer Frage können sie sich das sparen!

    Kommentar von weisserrabe1 weisserrabe1weisserrabe1

    Sachlich ist anders. Nur mal nebenbei. Und wenn ich eine Frage wirklich beantwortet haben will, dann ertrage ich die Antwort auch ohne Hitzewallungen...

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    Antwort von jankru jankru

    Gar nichts.

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    Antwort von IlPennero IlPennero

    Wenn die Tür zum Gelände offen war passiert nichts. Wenn die Tür zu war und ihr da sonst irgendwie aufs Gelände gekommen seid, ist es streng genommen Hausfriedensbruch soweit ich weiß. Aber wenn ihr nichts kaputt gemacht habt oder sonstiges glaube ich nicht das die da was machen werden...

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    Antwort von koitzsch koitzsch

    Pech, das war Hausfriedensbruch. Wenn der Amtsrichter schlechte Laune hat beim durchlesen des Polizeiberichts, dann können es schon ein paar hundert Sozialstunden zum Nachdenken werden für jeden von euch!

    Kommentar von FABHH96 FABHH96

    Ein paar hundert ? Whaat

    Kommentar von jankru jankrujankru

    Quatsch, nicht mal eine kommt dafür zusammen.

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    Antwort von FABHH96 FABHH96

    Ok ich danke euch allen :D Ein paar hunder Sozialstunden haha ? Ohh Gott! Ja ist wenn ich so drüber nachdenke, echt Mega verdächtig! Naja also. Die Schule liegt 3 Minuten entfernt und wir wollte einfach nur kurz raus! Und als wir dann bei der Schule waren, haben wir uns gedacht warum nicht :D Und nein ich hatte nur 4 Jahre zeit dort alles zu erkunden :D

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    Antwort von Jurist1984 Jurist1984

    Hallo,

    was wurde euch denn vorgeworfen welcher Straftatbestand?

    Jurist1984

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    Antwort von DennyCe81 DennyCe81

    Da dürfte nichts kommen wenn nicht zufällig in der Nacht in die Schule eingebrochen wurde. Was hattet ihr denn da zu suchen?

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    Antwort von Marcels04 Marcels04

    passiert nichts^^ nur eben mit euern eltern geredet

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    Antwort von Florian2546 Florian2546

    Hausfriedensbruch, aber ich denke nicht das ihr eine Anzeige bekommt. LG

    Kommentar von Marcels04 Marcels04Marcels04

    auf dem gelände....ist nicht unbedingt hausfriedensbruch.....auf vielen schulhöfen darf man sich aufhalten^^

    Kommentar von Florian2546 Florian2546Florian2546

    Das Gelände gehört ja zum Haus und wenn es der Direktor jetzt rein spekulativ darauf anlegen würde, dann käme er sicher damit durch. LG

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    Antwort von Shizophren1992 Shizophren1992

    Ne anzeige ? da passiert nichts außer vll sozialstunden :D keine angst haha

    Kommentar von Florian2546 Florian2546Florian2546

    Sozialstunden gibt es erst NACH einer Anzeige und einer Gerichtsverhandlung...

    Kommentar von Shizophren1992 Shizophren1992Shizophren1992

    ja mein ich ja haha im knast wird der nich gehen xD

    Kommentar von Florian2546 Florian2546Florian2546

    Nee, denke auch nicht das da überhaupt noch etwas kommt. War ja sicher nur ein Platzverweis.

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