Ich habe eine 49qm große 2 Zimmerwohnung(Soutterain...im Mietvertrag als 1Zimmer + Hobbyraum angegeben) ich zahle 380€ Miete + 175 €NK monatlich....sind die NK nicht ein wenig zu hoch angerechnet für diese Wohnung und im Vergleich zu Miete???
Hinter dem Haus ist ein Garten der zwar gepflegt wird aber laut Hausverwalter nicht benutzt werden darf. Meine Frage nun: Habe ich anspruch auf diese Gartenbenutzung, da ich ja auch für die Pflege bezahle?
Ob die Nebenhosten zu hoch oder zu gering sind wird Dir spätestens bei der Jahresrückzahlung/Nachzahlung auffallen und kann kaum auf die qm größe oder Miete gerechnet werde. Wenn Du Gartennutzung im Mietvertrag hast darfst Du den natürlich auch nutzen.

hallo brainstormer, ich fange mal mit dem garten an. wie definierst du garten? IST ES WIRKLICH EIN GARTEN, IN DEM GEMÜSE, OBST, BLUMEN ETC. KULTIVIERT WERDEN? also ein nutzgarten. und wenn, dann von wem? oder handelt es sich um eine GRÜNANLAGE mit ziergehözen. wenn ersteres zutrifft, dann bräuchtest du, wenn in deinem mietvertrag nicht für dich gartennutzung vereinbart ist, nichts zahlen, dir wird das ja auch untersagt. wenn das zweite zutrifft, ist es wohngrün um's haus, vor dem haus, hinter dem haus, das gehört dann zur wohnanlage und wird in der regel nach wohnfläche anteilig umgelegt ( als "grünpflege"), müsste aber als betriebskostenart vereinbart sein. wenn nicht, bräuchtest du dann auch nichts zahlen. wenn der hausmeister die pflege dieser grünanlage durchführt, darf natürlich nicht außerdem (quasi doppelt)noch grünpflege berechnet werden. zur ersten frage: es gibt kein direktes verhältnis der wohnfläche zur höhe der betriebskosten insgesamt. nur indirekt, indem bestimmte betriebskostenarten nach dem maßstab der wohnfläche anteilig umgelegt werden. ob es dann zuviel oder nicht ist, ist relativ. es kommt ja auch auf das verbrauchsverhalten an, speziell bei den betriebskostenarten, die zumindest teilweise (heizung) oder ganz (wasser/abwasser bei vorhandenen messein-richtungen)abgerechnet werden. es liegt also auch an dir, wie hoch die kosten sind. wenn du nun erst eingezogen sein solltest und der vermieter hat erstmal nach seinen erfahrungen die höhe festgelegt, so reguliert sich das spätestens nach der nächsten Abrechnung für den entsprechenden Abrechnungszeitraum (12 monate)
wie immer eine excelente Antwort von Albatros. Die Höhe der Nebenkosten ist anhand der Wohnfläche nur sehr grob einzuschätzen. Es gibt Faktoren, die Nebenkosten in die Höhe treiben können. Besonders hohe Heizkosten durch die Kellerlage z.B. oder Hausmeister usw. Ich glaube selbst Aufzug ist im Souterrain absetzbar (sofern vorhanden) Zur Gartennutzung musst du zunächst in Deinen Mietvertrag schauen. Wenn dort nichts vereinbart ist, greift die Hausordnung. Ich nehme an daß der Hausverwalter diese zitiert hat.
albatros am 6. Juni 2008 08:25 hallo obelhicks, zu deinem hinweis bezüglich umlegung der aufzugskosten möchte ich ergänzen, dass es tatsächlich so ist. lt. bgh kann der vermieter diese auch auf die mieter im erdgeschoss umlegen, obwohl der aufzug durch sie nicht in anspruch genommen wird (urteil vom 20.09.2006 - VIII ZR 103/06).
Ringelkatze am 5. Juni 2008 21:56 DH!

Sollten die Nebenkosten wirklich zu hoch sein, was ich nicht glaube, dann bekommst Du den zuviel gezahlten Betrag zurück. Wenn keine Gartennutzung erlaubt ist, musst Du Dich daran halten. Die Pflege musst Du trotzdem bezahlen, es sei denn alle Mieter möchten auf ein Unkrautgrundstück blicken.

Zumindest die Sache mit dem Garten, dessen Nutzung Dir nicht erlaubt wird, dessen Pflege Du aber mitbezahlen sollst, halte ich für sehr fragwürdig.
Mein immer wiederkehrender Tipp: Rechtsverbindlich Auskunft kann Dir der Mieterschutzbund geben. Auch, was die Höhe der Nebenkosten angeht. Wäre natürlich interessant zu wissen, wie sich die NK aufteilen.

Sieh Dir die NK-Abrechnung sehr kritisch an!! Leg sie notfalls beim Mieterschutz vor. Für 49 qm erscheint mir das schon recht hoch.

Die Antwort über die Nebenkosten hängt davon ab was dazu gehört und wo liegt das Haus. Mit den von dir gegebenen Informationen kann man nicht exakt antworten. Über die frage zwei ist es etwas leichter zu sagen: Die Pflege gehört nicht dir weil du die Fläche nicht benutzen darfst.

Die Größe der Wohnung hat fast keinen Einfluß auf die NK. Die sind meistens Personenbezogen. Treppenhauslicht und andere allgemeinen Kosten werden allerdings auf die Wohn-Größe gerechnet.
albatros am 6. Juni 2008 08:20 hallo radünzel, das stimmt so nicht. nach bgb sind die nebenkosten im verhältnis zur wohfläche umzulegen, abweichungen sind, wenn vertraglich vereinbart, möglich nach peronen oder verbrauch. also hat die wohnungsgröße an sich doch einen erheblichen einfluss auf die höhe der nebenkosten.