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2 Fragen zur Selbstständigkeit ( Krankenkasse und Ust-ID )

Frage von Orkson Orkson

Guten Tag,

ich habe noch 2 Fragen die mir nicht ganz einleuchten.

Frage 1) Rechnet man die Sozialabgaben bei einem Selbstständigen gegen, um den Gewinn zu ermitteln? Beispiel: Ich habe 200 Euro Einnahmen im Monat erzielt und ich muss daraufhin 140 Euro an die krankenkasse bezahlen. Wäre dann mein Gewinn 60 Euro oder die 200 Euro. ( Sonstige Ausgaben werden in diesem Beispiel nicht berücktsichtigt )

Frage 2) Ich möchte ein Gewerbe anmelden und die Kleinunternehmerregelung annehmen. Somit würde ich auf die Umsatzsteuervoranmeldung verzichten. Allerdings benötige ich eine UST-ID für die Abrechnung mit gewissen Unternehmen. Meine Quellen im Internet sind sich allerdings nicht einig, ob man bei Verzicht auf die Umsatzsteuervoranmeldung trotzdem eine UST-ID beantragen kann? Weiß einer dazu vlt mehr? Vielen Dank

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Antworten (7)

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    Antwort von Riccardo Riccardo

    Krankenkassenkosten sind keine Betriebsausgaben. Du kannst sie aber am Ende des Jahres als "Sonderausgaben" geltend machen.

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    Antwort von Kunterbunt23 Kunterbunt23

    Krankenkasse: Beiträge werden immer vom Brutto berechnet. In diesem Beispiel also 200 Euro. Bestehen weitere Einnahmen (Mieteinnahmen, Zinseinkünfte, Renten, Unterhalt...) sind das auch beitragspflichtige Einnahmen, die anzugeben sind.

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    Antwort von kevin1905 kevin1905

    Sozialabgaben sind keine Betriebsausgaben, sondern Sonderausgaben. Sie gehören in die Anlage Vorsorgeaufwand nicht in die EÜR bzw. die Anlage G.

    Als Kleinunternehmer darfst du die USt. nicht ausweisen, also wirst du wohl auch keine ID bekommen. Stattdessen verwende auf deinen Rechnungen die Steuernummer.

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    Antwort von kaufmann1932 kaufmann1932

    Die Frage zum Krankenkassen-Beitrag ist schon ausreichend beantwortet.Hier ist die Antwort zur Mehrwertsteuer: Wenn Du Dein Gewerbe anmeldest bekommst Du nach kurzer Zeit Post vom Finanzamt. Darin wird Dir Deine Umsatzst-Identitäts nummer mitgeteilt. Außerdem sind viele Fragen zu beantworten. Wenn Du Dich als Kleinunternehmer von der MwSt. befreien lassen willst, kannst Du auch bei Wareneinkäufen keine MwSt. geltend machen. Eine Befreiung lohnt sich nur für reine Dienstleistungsunternehmen, also Unternehmen die nicht mit Waren handeln.

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    RatgeberHelden Antwort von RHWWW RHWWW

    Hallo,

    von den Einnahmen darf man nur die Kosten für den Betrieb/die freiberufliche Tätigkeit abziehen. Die Versicherungsbeiträge sind Privatsache und haben mit der Selbständigkeit nicht direkt etwas zu tun. Für die Berechnung der maßgebende Beträge gilt das Steuerrecht. Es ist entscheidend, was dort als "Einkünfte" herauskommt. § 15 SGB IV

    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__15.html

    Das Gespräch mit der Krankenkasse vor Beginn der Selbständigkeit ist sehr wichtig (z.B. gesetzliche Mindesteinnahmen für die Beitragsberechnung).

    Zu der 2. Frage kann ich nichts sagen.

    Gruß

    RHW

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    Antwort von monsteraprojekt monsteraprojekt

    200 Euro sind Umsatz. Gewinn sind 60 Euro

    Du kannst trotzdem eine UST-ID beantragen. Im Normalfall kann man eine Abrechnung mit anderen Unternehmen aber auch ohne UMST IDumsetzen, wenn man befreit ist.

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    Antwort von Orkson Orkson

    Ob man die Krankenkasse gegen rechnen kann, frage ich mich gerade, weil ich noch Bafög beziehe und nur einen gewissen Betrag nebenbei verdienen darf. Gruß

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