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2 Fragen zu Schulrecht

Frage von Essph Essph

Ich hätte nochmal zwei Fragen zum Schulrecht ( bayerisches Gymnasium) :)

  1. Darf ein Lehrer regenmäßig in die Pause überziehen, wenn ja wie lange und wegen welchen Gründen? Die Klasse ist immer pünktlich anwesend, eher der Lehrer kommt öfter ca. 5min zu spät

  2. Darf ein Schüler wenn er die letzte Stunde entschuldigt anwesend war über diese letze Stunde ausgefragt werden, Der Lehrer argumentiert, dass man sich den Hefteitrag und die zu lernenden Seiten im Buch bis zur nächsten Stunde von jemand anderem holen muss.

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Antworten (6)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Franzii99 Franzii99

    Hallo,
    1. Überziehen darf er, es sollte aber eine angemessene Zeit sein und auch nur dann, wenn ihr daran Schuld seid, dass er mit dem Stoff nicht durchgekommen ist. Wenn er zu spät kommt und ihr euch während des Unterrichts nicht daneben verhaltet, dann ist es meiner Meinung nach nicht gerechtfertigt zu überziehen.
    2. Also zu erst mal: Ich lasse mich auch immer entschuldigen, wenn ich anwesend bin ^^ Ne, also im Ernst, er kann darüber abfragen, wenn zwischen den beiden Tagen, in denen ihr dieses Fach hattet, mindestens ein Tag war.
    z.B. Montags habt ihr das Fach und du bist krank, Dienstags kommst du wieder und ihr habt Dienstags das Fach, dann darf er dich nicht abfragen, weil du keine Möglichkeit hattest es nachzuholen.
    Aber ihr das Fach z.B. Montags habt und du krank bist und am Dienstag wieder da bist und ihr das Fach Mittwochs wieder habt, dann darf er dich abfragen, weil du Zeit hattest es nachzuholen.

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    Antwort von Uschi2011 Uschi2011

    Solche Sachen sind nicht meiner Kenntnis nach nicht schulgesetzlich geregelt. Lehrer haben einen gewissen Handlungsspielraum. Das Zauberwort heißt:"REDEN!"

    PS. Wie kann jemand entschuldigt anwesend sein?

    Kommentar von Essph Essph

    Ist leider aber bei manchen Lehrern nicht in ihrem Konzept enthalten, mit den Schülern über solche Dinge zu kommunizieren

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    Antwort von logo33 logo33

    Zu 1. : In diesem Fall, darf der Lehrer nicht a) zuspät kommen und b) überziehen. Nur wenn wegen der Schüler/Klasse der Unterricht verzögert wird. Sollte der Lehrer überziehen, könnt ihr dies dem Direktor durch Klassensprecher (Z.b: mit einem Brief) zu bescheid geben. Sollte es dann nochmals (2-3 mal) vorkommen, könnt ihr bis zum Schulrat vorgehen und im schlimmsten Fall kann es zur Kündigung des Lehrers führen.

    Zu 2.: Imgrunde sagen dass fast alle Lehrer - auch meiner - stimmt aber nicht: es gilt das selbe PRINZIP wie bei Nr. 1 !

    Kommentar von Essph Essph

    Ist das irgendwo so geregelt, wo man das nachlesen kann?

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    Antwort von tom1946 tom1946
    1. Normalerweise nicht aber gegen Lehrer kommst du meist nicht an, kenn ich sehr gut.. 2.Da hat der Lehrer recht, manche Lehrer machen das der fairness wegen nicht aber andere machen es und haben recht..
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    Antwort von Lunanie Lunanie

    Beschwert euch beim Schulleiter. Abgesehen davon, warum sollte man einen Schüler, der entschuldigt ANwesend war, nicht über die Stunde befragen dürfen?

    Kommentar von Essph Essph

    Sorry, ich meinte natürlich abwesend, "b" und "n" liegen leider nur so nahe zusammen, dass ich mich vertippt habe und dann gleich der ganze Satz kaputt war :)

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    Antwort von danipa danipa

    zu zweitens: ja, wieso auch nicht? für die klausur muss derjenige das doch auch wissen?

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