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2 Fragen zu einem Garagen Mietverhältnis

Frage von ChristianH81 ChristianH81

Hallo,

ich bin Mieter einer Garage, das Vertragsverhältnis ist unbefristet, hier nun meine erste Frage:

Welche Rechte habe ich bei einer Kündigung, was muss der Vermieter beachten?

zweite Frage

Mein Vermieter will unbedingt einen Zweitschlüssel für die Garage haben, darf er dies?

Beste Grüße

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Antworten (5)

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    Antwort von koira1975 koira1975

    1) Du kannst das Mietverhältnis in der gesetzlichen Kündigungsfrist ganz normal kündigen.

    2) Nein, darf er nicht.

    Kommentar von ChristianH81 ChristianH81

    Danke, für die schnellen Antworten, zu Frage 1 nochmal, ich meinte eher wenn er mich kündigt, zb. welche fristen er einhalten muss etc., bzgl. der 2ten Frage gibt es da eine Gesetzliche Grundlage, auf die ich mich berufen kann?

    Kommentar von koira1975 koira1975koira1975

    zu 2)Aber der Vermieter hat weder Anspruch auf einen Zweitschlüssel noch auf ungenehmigten Zutritt zur Wohnung. Dies ergibt sich aus Art. 13 des Grundgesetzes (Unverletzlichkeit der Wohnung). Dies gilt auch für Garagen. http://kuerzer.de/ag1pGyTKY

    Kommentar von koira1975 koira1975koira1975

    zu 1)http://www.123recht.net/article.asp?a=30&p=5

  • 1
    Antwort von critter critter

    Vielleicht beantwortet dies hier Deine 1. Frage: http://www.vermieternetz.de/vermieter_hausverwalter/vermieterlex/k3.html

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    Antwort von ChristianH81 ChristianH81

    Der Mietvertrag ist unbefristet, eine Kündigungsfrist wurde nicht vereinbart. Es steht ansonsten nur der Mietpreis drin.

  • 0
    Antwort von Ramas Ramas

    Bei einem unbefristetem Mietvertrag wird oftmals die beidseitige Kündigungsfrist von 3 Monaten vereinbart. Ob er einen 2. Schlüssel haben darf weiß ich nicht.

    Die Garage ohne deine Einwilligung darf er jedoch nicht betreten = Hausfriedensbruch.

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    Antwort von RalfK RalfK

    Die Kündigungsmodalitäten hängen ganz stark davon ab, was im Mietvertrag geregelt worden ist.

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