Frage von Lukas1990 06.02.2010

2 Fragen zu ALG-2 (bzw. Hartz-4), wer kennt sich aus?

  • Hilfreichste Antwort von jumba 06.02.2010
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    alg2 wird immer im voraus gezahlt. sprich am 30.1 gab es geld für den monat februar. wenn du dich zu spät arbeitslos gemeldet hast, dann werden die tage aus dem bedarf abgezogen. geld gibt es ab dem tag der antragstellung. wie du dann deinen lebensunterhalt finanzierst ist dein problem.

    die miete wird in angemessener höhe übernommen, so auch die heizkosten bis zur angemessenen höhe. strom ist aus der regelleistung zu bezahlen u. wird seitens der arge nicht übernommen. es wäre vielleicht günstig den vermieter um auflistung der kosten zu bitten. und es kann dir doch egal sein ob dein vermieter weiß das du arbeitslos bist. wen interessiert das u. was ändert sich dadurch für dich.

  • Antwort von Berserker 06.02.2010
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
  • Antwort von ivonne82 06.02.2010
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    hartz4 wir immer im voraus bezahlt. also am letzten des monats für den nächsten monat. in meiner lezten wohnung habe ich die miete auch pauschal gezahlt. um eine auflistung der nebenkosten wirst du einreichen müssen da diese angemessen sein müssen. das lässt sich nur durch eine genaue auflistung feststellen. heizkosten werden dabei übernommen aber wenn das wasser auch von der heizung erwärmt wird, wird davon ein pauschalbetrag abgezogen. strom musst du aus dem regelsatz zahlen. wenn du nicht möchtest das dein vermieter von der arbeitslosigkeit erfärt kannst du ihn auch ein formular aus dem wohngeldantrag ausfüllen lassen wo die nebenkosten aufgelistet sind. bei mir hat die arge das akzeptiert... viel erfolg!

  • Antwort von jennyblomma 06.02.2010
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Natürlich werden Heizkosten übernommen. Du hast doch bestimmt einen Mietvertrag, da müsste doch alles drinstehen.

  • Antwort von hotz45 06.02.2010
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Ich kenn mich nicht aus, aber falls du keine befriedigende Antwort bekommen solltest, solltest du es auf http://www.finanzfrage.net/ versuchen. Viel Erfolg und alles Gute!

  • Antwort von sisugak 24.02.2010

    wenn du in österreich gearbeitet hast,müßte dein anspruch auf arbeitslosengeld,den du in österreich hast nach deutschland transferiert werden.für 3 monate.das ist eurecht.ich habe in spanien gearbeitet und habe hier in deutschland mein arbeitslosengeld aus spanien für 3 monate weiter bezogen.

  • Antwort von frexx 08.02.2010

    Ja, Du kannst Alg 2 für die Zeit ab Deiner Antragstellung auf Alg 1 bekommen. Dazu musst Du aber jetzt einen Antrag auf Alg 2 stellen, von allein passiert das nicht. -> §28 SGB X ("Hat ein Leistungsberechtigter von der Stellung eines Antrages auf eine Sozialleistung abgesehen, weil ein Anspruch auf eine andere Sozialleistung geltend gemacht worden ist, und wird diese Leistung versagt oder ist sie zu erstatten, wirkt der nunmehr nachgeholte Antrag bis zu einem Jahr zurück, wenn er innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Monats gestellt ist, dem die Ablehnung oder Erstattung der anderen Leistung bindend geworden ist.")

    Eine Sperrzeit dürfte es meines Wissens bei Alg 2 nicht geben. Ab dem Zeitpunkt der Hilfebedürftigkeit (und nach Antragstellung) erhält man auch Alg II.

  • Antwort von VirtualSelf 06.02.2010

    Wenn du ALG1-Antrag gestellt hast und dieser abgelehnt wurde, muss er nachträglich in einen ALG2-Antrag umgedeutet werden, d.h. du erhältst grundsätzlich in diesem Fall ab ALG1-Antragsstellung ALG2.
    Was eine mögliche Sanktion wegen des verspäteten Arbeitssuchend- / Arbeitslosmeldens betrifft, frage vor Ort nach. Lässt sich hier nicht nachvollziehen.
    Die Angemessenheit der Miete in einem Untermietverhältnis ist in der Tat durch Vorlage des Hauptmietvertrages oder zumindest durch Angaben des Hauptmieters zu belegen.
    Heizkosten werden selbstredend von der ARGE übernommen. Zunächst in tatsächlicher Höhe, sollte diese unangemessen sein, muss dich die ARGE auffordern, aktiv zu werden (sparen oder umziehen).

  • Antwort von DerHans 06.02.2010

    Es gibt eine Vermieterbescheinigung. Aber bei 250 € wird die ARGE darauf verzichten können. Es werden 359,00 € plus die tatsächliche WARMMIETE bis 45 qm gezahlt. Auszahlungszeitpunkt ist jeweils der letzte Arbeitstag für den Folgemonat. Wenn man sich zu spät meldet, hat man Pech gehabt, nachgezahlt wird gar nichts.

  • Antwort von Auchdazu 06.02.2010

    Das kannst du nicht mehr verhindern, im einen Falle und für die Arbeitslosenregelung könnte dir eine Sperre auferlegt werden, da du dich nicht rechtzeitig arbeitslos gemeldet hast. So wird es kommen. Mach nun blos nicht noch den Fehler und habe dich nicht freiwillig Krankenversichert, dann wirs du da auch noch rausgeworfen.

  • Antwort von ErsterSchnee 06.02.2010

    Also zu erstens kann ich Dir sagen, daß es dann tatsächlich weniger Geld gibt. Wovon Du dann leben sollst? Ist dem Amt egal - wenn Du Termine verpaßt, ist es einzig Deine Schuld.

    Zu zweitens kann ich leider nichts sagen. Habe bisher noch nie an Hartzler vermietet.

Diese Frage und Antworten teilen:

Verwandte Fragen

Fragen Sie die Community –

anonym und kostenlos!