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2 Fragen zu ALG-2 (bzw. Hartz-4), wer kennt sich aus?

Frage von Lukas1990 Lukas1990

1.) Bekommt man den Regelsatz von 359,-€/Monat im Vorraus oder für den vergangenen Monat? Wenn es für den vergangenen Monat bezahlt wird, wie ist es dann, wenn man sich 1 Woche zu spät arbeitslos gemeldet hat? Bekommt man dann weniger als die 359 Euro? Wenn ja, wie soll man dann seinen Lebensunterhalt finanzieren?

2.) Wie ist das mit der Miete? Ich zahle einen Pauschalbetrag von 250,- € + Strom. Aber so viel ich weiß werden die Heizkosten nicht mit übernommen. Muss ich also zum Vermieter und einen neuen Vertrag beantragen wo die einzelnen Kosten einzeln aufgelistet sind oder muss der Vermieter sogar ein Formular vom Arbeitsamt ausfüllen? Ich möchte nämlich nicht so gerne, dass mein Vermieter weiß dass ich arbeitslos bin. Danke!

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Antworten (11)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von jumba jumba

    alg2 wird immer im voraus gezahlt. sprich am 30.1 gab es geld für den monat februar. wenn du dich zu spät arbeitslos gemeldet hast, dann werden die tage aus dem bedarf abgezogen. geld gibt es ab dem tag der antragstellung. wie du dann deinen lebensunterhalt finanzierst ist dein problem.

    die miete wird in angemessener höhe übernommen, so auch die heizkosten bis zur angemessenen höhe. strom ist aus der regelleistung zu bezahlen u. wird seitens der arge nicht übernommen. es wäre vielleicht günstig den vermieter um auflistung der kosten zu bitten. und es kann dir doch egal sein ob dein vermieter weiß das du arbeitslos bist. wen interessiert das u. was ändert sich dadurch für dich.

    Kommentar von Lukas1990 Lukas1990Lukas1990

    Danke. Bist Du ganz sicher? Und wie ist das für die vergangenen Monate? Für Dezemer und Januar habe ich auch kein Geld bekommen, weil ich vorher in Österreich gearbeitet habe und das hat so lange gedauert bis der Bescheid aus Österreich gekommen ist. Habe heute per Post erfahren, dass ich in Deutschland keinen Anspruch auf ALG-1 habe. Also bekomme ich jetzt ALG-2 für 3 Monate (Dezember-Februar), richtig?

    Kommentar von jumba jumbajumba

    wenn du bereits im dezember einen antrag gestellt hast u. kein gehalt mehr bekommen hast auf dein konto im dezember, dann könnte das schon sein.

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    Antwort von Berserker Berserker
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    Antwort von ivonne82 ivonne82

    hartz4 wir immer im voraus bezahlt. also am letzten des monats für den nächsten monat. in meiner lezten wohnung habe ich die miete auch pauschal gezahlt. um eine auflistung der nebenkosten wirst du einreichen müssen da diese angemessen sein müssen. das lässt sich nur durch eine genaue auflistung feststellen. heizkosten werden dabei übernommen aber wenn das wasser auch von der heizung erwärmt wird, wird davon ein pauschalbetrag abgezogen. strom musst du aus dem regelsatz zahlen. wenn du nicht möchtest das dein vermieter von der arbeitslosigkeit erfärt kannst du ihn auch ein formular aus dem wohngeldantrag ausfüllen lassen wo die nebenkosten aufgelistet sind. bei mir hat die arge das akzeptiert... viel erfolg!

    Kommentar von Lukas1990 Lukas1990Lukas1990

    Danke, hast mir sehr geholfen!:-)

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    Antwort von jennyblomma jennyblomma

    Natürlich werden Heizkosten übernommen. Du hast doch bestimmt einen Mietvertrag, da müsste doch alles drinstehen.

    Kommentar von jumba jumbajumba

    aber natürlich nur bis zur angemessenen wirtschaftlichen höhe.

    Kommentar von jennyblomma jennyblommajennyblomma

    Nein, die müssen in tatsächlicher Höhe übernommen werden.

    Kommentar von jumba jumbajumba

    die müssen erstmal garnix. übernommen werden heizkosten bis zu angemessener höhe. wenn du rumschluderst dann wird das nicht bezahlt.

    Kommentar von jennyblomma jennyblommajennyblomma

    Doch wirklich, ich habe es selbst gesehen. Wenn man natürlich als Einzelperson in einer viel zu großen Wohnung wohnt und alle Räume wie blöde heizt, werden die sich irgendwann auch querstellen. Aber bei einer Wohnung die 250 Euro kostet (und bestimmt auch angemessen groß ist) werden sie die Heizkosten auch in tatsächlicher Höhe übernehmen.

    Kommentar von jumba jumbajumba

    aber wirklich nur bis zur angemessenen höhe der wirtschaftlichkeit. denn auch wenn du eine wohnung die angemessen groß ist überstrapazierst mit heizkosten, dann zeigt die arge dir ebenfalls einen vogel.

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    Antwort von hotz45 hotz45

    Ich kenn mich nicht aus, aber falls du keine befriedigende Antwort bekommen solltest, solltest du es auf http://www.finanzfrage.net/ versuchen. Viel Erfolg und alles Gute!

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    Antwort von sisugak sisugak

    wenn du in österreich gearbeitet hast,müßte dein anspruch auf arbeitslosengeld,den du in österreich hast nach deutschland transferiert werden.für 3 monate.das ist eurecht.ich habe in spanien gearbeitet und habe hier in deutschland mein arbeitslosengeld aus spanien für 3 monate weiter bezogen.

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    Antwort von frexx frexx

    Ja, Du kannst Alg 2 für die Zeit ab Deiner Antragstellung auf Alg 1 bekommen. Dazu musst Du aber jetzt einen Antrag auf Alg 2 stellen, von allein passiert das nicht. -> §28 SGB X ("Hat ein Leistungsberechtigter von der Stellung eines Antrages auf eine Sozialleistung abgesehen, weil ein Anspruch auf eine andere Sozialleistung geltend gemacht worden ist, und wird diese Leistung versagt oder ist sie zu erstatten, wirkt der nunmehr nachgeholte Antrag bis zu einem Jahr zurück, wenn er innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Monats gestellt ist, dem die Ablehnung oder Erstattung der anderen Leistung bindend geworden ist.")

    Eine Sperrzeit dürfte es meines Wissens bei Alg 2 nicht geben. Ab dem Zeitpunkt der Hilfebedürftigkeit (und nach Antragstellung) erhält man auch Alg II.

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    RatgeberHelden Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Wenn du ALG1-Antrag gestellt hast und dieser abgelehnt wurde, muss er nachträglich in einen ALG2-Antrag umgedeutet werden, d.h. du erhältst grundsätzlich in diesem Fall ab ALG1-Antragsstellung ALG2.
    Was eine mögliche Sanktion wegen des verspäteten Arbeitssuchend- / Arbeitslosmeldens betrifft, frage vor Ort nach. Lässt sich hier nicht nachvollziehen.
    Die Angemessenheit der Miete in einem Untermietverhältnis ist in der Tat durch Vorlage des Hauptmietvertrages oder zumindest durch Angaben des Hauptmieters zu belegen.
    Heizkosten werden selbstredend von der ARGE übernommen. Zunächst in tatsächlicher Höhe, sollte diese unangemessen sein, muss dich die ARGE auffordern, aktiv zu werden (sparen oder umziehen).

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    Antwort von DerHans DerHans

    Es gibt eine Vermieterbescheinigung. Aber bei 250 € wird die ARGE darauf verzichten können. Es werden 359,00 € plus die tatsächliche WARMMIETE bis 45 qm gezahlt. Auszahlungszeitpunkt ist jeweils der letzte Arbeitstag für den Folgemonat. Wenn man sich zu spät meldet, hat man Pech gehabt, nachgezahlt wird gar nichts.

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    Antwort von Auchdazu Auchdazu

    Das kannst du nicht mehr verhindern, im einen Falle und für die Arbeitslosenregelung könnte dir eine Sperre auferlegt werden, da du dich nicht rechtzeitig arbeitslos gemeldet hast. So wird es kommen. Mach nun blos nicht noch den Fehler und habe dich nicht freiwillig Krankenversichert, dann wirs du da auch noch rausgeworfen.

    Kommentar von jumba jumbajumba

    quatsch

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    Antwort von ErsterSchnee ErsterSchnee

    Also zu erstens kann ich Dir sagen, daß es dann tatsächlich weniger Geld gibt. Wovon Du dann leben sollst? Ist dem Amt egal - wenn Du Termine verpaßt, ist es einzig Deine Schuld.

    Zu zweitens kann ich leider nichts sagen. Habe bisher noch nie an Hartzler vermietet.

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