Ich habe folgende Fragen. Meine Partnerin und ich wollen zukünftig in ein gemeinsames Eigenheim zusammenziehen. Beide finanzieren gerade eine ETW. Beide Wohnungen sind zu klein für 2. Finanzierung 1. Wohnung: noch 15 Jahre (Commerzbank) Finanzierung 2. Wohnung: noch 30 Jahre (Sparkasse) Beide Wohnung haben einen ähnlichen Wert. Die Restschuld ist auch bei beiden ungefähr gleich. Meine Fragen: Wie geht man am besten an die Sache heran? Ziel: gemeinsames Eigentum im ca. Wert beider Wohnungen Ich denke mal, beide Banken lassen sich im Falle eines Verkaufes die Zinsen erstatten, die sie verlieren? Sollte man das neue Objekt mit 2 Banken finanzieren oder ist es besser einen Kredit abzulösen? Wie würde eine geteilte Finanzierung aussehen? Die Bank(en) stehen ja bei Finanzierung zunächst zuerst im Grundbuch.
2 Finanzierungen in eine "umwandeln"
Antworten (2)
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Renegade71Renegade71
Das ist eine sehr komplexe Frage, deren Antwort davon abhängt, wie eure Kreditkonditionen im Einzelnen aussehen. So sind zwar bei den meisten Immobilienfinanzierungen Sonderzahlungen möglich - aber selten die komplette Ablösung eines Kredits (abgesehen von den von dir bereits erwähnten Schadensersatzforderungen wg. entgangener Zinsgewinne). Zieht ihr die Finanziereung sozusagen mit um, d.h. ihr lasst das bei der gleichen Bank weiterlaufen, dürfte das aber kein Problem sein. Ich würde mit beiden Banken sprechen und mir entsprechende Angebote einholen. Liegt ein Angebot günstiger, als die bisherigen Kredite, diesen Kredit maximal aufstocken, so dass ihr auf den anderen, weiterlaufenden Kredit noch eine möglichst hohe Sonderzahlung leisten könnt. Ihr müsst leider auch damit rechnen, dass für den Sicherheitenwechsel (umschreibung der Grundbucheinträge) Gebühren anfallen. Das praktische Problem sehe ich darin, dass ihr auch gleichzeitig die beiden alten Wohnungen verkaufen müsst, da sonst sicherlich euer Bonitätsrahmen gesprengt wird. Banken haben jedoch meist auch Immobilienabteilungen (zumindest die Sparkasse) - evtl. werdet ihr so die alten Wohnungen elegant los.
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firstguardianfirstguardian
Sie können zunächst die neu anzuschaffende Wohnung nachverpfänden (aus Grundschulden werden dann Gesamtgrundschulden) und dann die anderen veräußern. Im Zuge der Veräußerung können dann die beiden anderen Wohungen aus der Pfandhaft freigegeben werden. Sollte man mit einer günstien Bank hinkriegen.
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