1

2-Fahrten Ticket für bus und bahn gültig?

Frage von Santana222 Santana222

Hallo liebe Leser,

ich habe eine wichtige Frage und zwar geht es darum das ich im März ein Praktikum in Köln habe und ich dazu mit Bus und Bahn anreisen muss. Ich habe jetzt 15x 2 - Fahrten Tickets(3Wochen 5Tage/Woche) bekommen. Jetzt frage ich mich wie ich das anstellen muss.Muss ich das Ticket am Bahnhof entwerten und dann kann ich durchfahren ? Also gilt das Ticket für die ganze Hinfahrt mit Bus und Bahn?

Viele Dank im voraus! :)

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (1)

  • 0
    Antwort von Rolf42 Rolf42

    Kommt darauf an, was für eine Strecke du fährst. Sind es VRS-Tickets? Oder woher kommst du?

    Kommentar von Santana222 Santana222

    ja ich muss von düren nach köln/hürth..

    Kommentar von Rolf42 Rolf42Rolf42

    Es wundert mich zwar, dass es 2-Fahrten-Tickets sein sollen (normalerweise gibt es im VRS Vierertickets), aber wenn es VRS-Tickets sind (müsste Preisstufe 4 sein), dann kannst du damit Nahverkehrszüge, Straßenbahnen und Busse benutzen.

    Bei der Bahn musst du das Ticket vor dem Einsteigen am Bahnhof entwerten, bei Straßenbahn und Bus sind die Entwerter in den Fahrzeugen.

    Infos findest du auch unter www.vrsinfo.de

    Kommentar von Santana222 Santana222

    also die Dame hat mir in der Zentrale gesagt das die Tickets für Hin und Rückfahrt sind .. aber ich kann das ticket auf der hinfahrt ja nicht bei bus und bahn entwerten das hat ja nur 2 seiten zum entwerten und die 2.te seite brauche ich ja für die rückfahrt.

    Kommentar von Santana222 Santana222

    hat sich erledigt viele dank trotzdem :)

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.