Ich wurde ausserorts geblitzt, nun kam Post und ich muss 80€ löhnen und einen Punkt dazu...nun habe ich aber auf dem Blitzerfoto einen LKW mit oben der sich im Gegenverkehr befand. Jetzt habe ich gehört das ich das anfechten kann da sich angeblich kein anderes Fahrzeug mit auf dem Bild befinden darf... Gibts da einen Paragraphen auf den ich mich berufen kann? Hab leider keine Rechtsschutz und somit müsste ich das ohne Anwalt klären oder eben bezahlen.
Mfg
So siehts aus, wenn der LKW im Gegenverkehr war hast du schlechte Karten. Die Blitze löst ja immer nur in eine Richtung aus.
Oh, sag das nicht. Bei uns stehen mittlerweile Blitzer,die in beide Richtungen blitzen können.
Dann muss das Gerät aber gedreht werden, weil Frontfotos mit Fahrer vorgeschrieben sind!