Hallo,
habe mir ein neues Auto gekauft und wollte fragen ob ich den zulassen kann obwohl mein altes noch zugelassen ist. Gibt es da eine Frist ? Danke im voraus.
Hallo,
habe mir ein neues Auto gekauft und wollte fragen ob ich den zulassen kann obwohl mein altes noch zugelassen ist. Gibt es da eine Frist ? Danke im voraus.
Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Du kannst auch 10000 Autos auf Dich anmelden oder wieder abmelden so Du Sie denn angemeldet hast.
Du kannst 14 Tage überlappen lassen, ohne neue Prozente anzufangen. Mach mit dem Käufer einen schriftlichen Kaufvertrag, nachdem du dich überzeugt hast, dass er einen deutschen Wohnsitz hat (Ausweis) und teile den Verkauf der Versicherung und der Zulassungsstelle mit. Dann darf der Käufer auf dem Heimweg sogar einen Unfall bauen, ohne dass du Prozente verlierst.
Du kannst 256 Autos gleichzeitig zulassen. Da gibt es auch keine Fristen.
Hallo, wie bisher ja schon richtig mitgeteilt, ist je SF-Rabatt pro Person 1KFZ möglich. Da man vor der Anmeldung eine Versicherungsbestätigung (entweder per Mail-als Nr. oder als Karte) braucht, sollte die Versicherung vorab informiert werden. Sollte das bereits auf dem SF- Rabatt versicherte Fz. nicht innerhalb von 4 Wochen abgemeldet bzw. verkauft sein(und die entsp.Versicherung den Kaufvertrag haben) dann würde die Zweitwagenregelung inKraft treten. Das bedeutet, das neu zugelasse Kfz. wird in die SF 0 eingestuft- meist 145%. Meine Empfehlung: Erst altes Auto abmelden, dann "neue" anmelden.
Du kannst beide Autos 4 Wochen auf den gleichen Vertrag laufen lassen, dann solltest Du den alten Wagen verkauft haben, ansonsten bekommst Du eine Zweitwagenregelung, die bei den meisten Versicherungen bei 85% liegt, es ist eine Sondereinstufung. Viel Erfolg.
Bin erst jetzt abends heimgekommen und eigentlich ist ja schon alles geschrieben.-Es ist natürlich besser, wenn du das Fahrzeug verkaufen willst, und es ist noch zugelassen, damit ein Probefahrt gemacht werden kann.Aber Achtung hier sich auf alle Fälle den Führerschein geben lassen u. auch noch Ausweis. Wegen der Vers., so lade dir einen Kaufvertrag vom Internet herunter und da ist dann aufgeführt, daß derKäufer sich verpflichtet innerhalb 3 Tage umzumelden u. ab der Übernahme er in Haftung steht (´Datum u.Uhrzeit)Von diesem Kaufvertrag geht auch eine Kopie an die Vers.Wie alle schon erwähnt haben, sind die Gesellschaften bei 8 - 14 Tage überlappen nicht so kleinlich. Viel Erfolg.
Das bisherige Fahrzeug wird meist bis zu vier Wochen intern im gleichen Vertrag mitgeführt per "Zweitfahrzeugrabatt".
Danach bekommt es einen eigenen Vertrag.
Allzeit Gute Fahrt.
Vom Prinzip habt ihr alle Recht: Man kann so viele Fahrzeuge anmelden, wie man möchte, solange man brav Steuern und Versicherung bezahlt. Versicherungstechnisch sieht es folgendermaßen aus: Lässt man ein weiteres Fahrzeug zu, wird das neu erworbene Fahrzeug per sofort automatisch als Zweitwagen eingestuft. Die meisten Versicherungen geweähren aber eine Frsit von ca. 2-4 Wochen. Einfach mal dort anrufen. Solltest du das alte Fahrzeug dann angemeldet verkaufen, achte auf dein Bauchgefühl. Halte aber in einem Kaufvertrag schriftlich fest, wann das Fahrzeug übergeben wurde (Datum und Uhrzeit). Ab diesem Zeitpunkt geht die Versicherung auf den Erwerber über. Du solltest ebenfalls schriftlich festhalten, dass er das Fahrzeug innerhalb von 3 Werktagen auf sich ummelden muss. Die Zeit musst du ihm schon geben. Leider gibt es bei den Zulassungsbehörden keine Abmeldebescheinigungen mehr. Lasse dir als Nachweis am besten eine Kopie des Fahrzeugscheins zusenden. Beachte aber, dass du, egal für wieviel Geld du das Auto verkaufst, einen schriftlichen Kaufvertrag machst, damit du gegenüber der Versicherung, aber auch des Staates einen Nachweis hast. Schreibe am besten auch die Personalausweisnummer des Käufers mit auf den Kaufvertrag. Nur für den Fall, dass in der Zeit, wo das Fahrzeug nicht umgemeldet ist, Verkehrsdelikte oder andere Straftaten mit dem Fahrzeug begangen werden. So ist eine Ermittlung leichter und du bist sauber aus der Sache raus.
Das einzige Problem beim Anmelden mehrerer Wagen liegt darin, in welche Prozentklasse deine Versicherung dich einstuft. Also: Versicherung auffordern, das versicherungsmäßig teurere Auto als Erstwagen zu berechnen, das billigere als Zweitwagen, weil du für dieses nicht den hohen Rabatt bekommst.
Das mit den Prozenten stimmt so nicht ganz. Es gibt auch Versicherungen, die den Zweitwagen in derselben SF-Klasse einstufen, wie den Erstwagen. Kläre dies mit Deiner Versicherung.
Könnte man das Auto nicht ummelden?
Beim Landratsamt kannst du diverse anmelden als Zweit- und Drittwagen usw. Du musst aber für jedes Fahrzeug eine Versicherung nachweisen. Ferner darfst du im Vater Staat für jedes Fahrzeug Kfz.-Steuer bezahlen.
Hab das selbe problem, ich glaube du mußt das auto abmelden bevor du das verkaufst,weil sonst haftest du für alles, falls er einen unfall o.ä. macht.problem was hinzu kommt,ein auto was abgemeldet ist, darf zum einen nicht auf der straße stehn und zun 2tem darf der jenige der ihn kauf das auto nicht abschleppen, weil ein auto was abgemeldet ist nicht abgeschleppt werden darf.kannst du mir evtl.mal ne nachricht schicken wenn du alles erledigt hast wie du es gemacht hast und wie teuer so ne an und abmeldung kostet.viel glück gruß
Ich glaube jetzt zu wissen, was ihr meint. Ihr habt noch eine andere Möglichkeit. Meldet das alte ab (aber nicht auf die Straße sondern nur Privatgelände stellen). Das neue könnt Ihr anmelden. Der Käufer muß sich dann gleich um die Anmeldung auf seinen Namen kümmern. Notfalls mit einem Kurzzeitkennzeichen für 5 Tage. Händler besitzen auch rote Kennzeichen, damit das Fahrzeug auf das Firmengelände verbracht werden kann. Gebühren bei folgendem Link können von Landkreis zu Landkreis abweichen. Begriffserklärung und welche Unterlagen werden gebraucht: http://www.ortenaukreis.de/index.phtml?mNavID=1.100&sNavID=1619.12&La=1
Du kannst so viele Autos zulassen, wie Du gerne möchtest, es ist nur eine Frage des Geldes.
ja geht aber ich glaube nicht auf die gleichen Prozente. Frag doch in der Versicherung nach wenn du die Doppelkarte zur Anmeldung holst
ich will ihn nicht als zweitwagen anmelden..ich will ihn nur angemeldet lassen bis ich ihn verkauft habe
Ja natürlich geht das, bei deiner Versicherung solltest du ihn aber als Zweitwagen anmelden, das ist günstiger....
solange du kohle für versicherungen hast, usw. kannst du alle autos der welt auf deinen namen anmelden
Du kannst soviele Autos haben, wie du dir leisten kannst. Der Fiskus freut sich über jede KFZ-Steuerpflichtige Gurke.
Achja, viel Spaß mit deinem neuen Auto und stets gute Fahrt =)