Hallo! der Vorgänger meiner Yamaha tzr 50 hat 2 Auspuffe die parallel verlaufen montiert.. Ich hab gehört, dass dies in der Schweiz illegal ist.. Stimmt das?
Antworten (1)
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1Antwort von
ponyfliegeponyfliege
hoi du,
erstens: hängt vom kanton ab.
zweitens: du musst in jedem fall die unbedenklichkeitsbescheinigung des herstellers des zusatz/anbauteils bei deinen papieren haben. (schau, was es genau ist und google es dann - kannst es aus dem internet holen und ausdrucken, das genügt). dann bei der nächsten vorführung alle papiere über die veränderungen mitnehmen, dann dürfte es keine probleme geben.
frag sicherheitshalber nochmal bei der strassenverkehrsbehörde.
grüessele, pony
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