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2 Arbeitsverträge-beide sozialversicherungspflichtig

Frage von renail renail

Ich habe 2 sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse, wobei das 2. Arbeitsverhältnis ein befristetes ist und nicht nochmals verlängert werden kann. d. h. ich sollte mich fristgerecht für dieses noch bestehende Arbeitsverhältnis rechtzeitig arbeitslos melden. Frage: Steht mir ALG für dieses ehemalige (2 Jahre) Arbeitsverhältnis zu oder muß ich mit Ablehnung, bzw. Begründung rechnen: Sie haben ja noch ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis.

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Antworten (3)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von birgonia birgonia

    Geh auf jeden Fall jetzt schon hin, wenn der eine Job nicht reicht. Vielleicht legen sie auch ALG2 oben drauf...

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    Antwort von Raimund1 Raimund1

    Du hast ein Arbeitsverhältnis und daher keinen Anspruch auf ALG

    Kommentar von renail renail

    danke für diese konkrete Auskunft. d. h., ich habe für das 2. Arbeitsverhältnis "umsonst" ALG-Abgaben gezahlt.

    Kommentar von Rabbicook RabbicookRabbicook

    Nein nicht umsonst, nur vergebens
    Entschuldige die Klugscheisserei

    Kommentar von TKAAnni TKAAnni

    Was heißt hier: umsonst ALG-Abgaben gezahlt. Wenn man das so sieht zahlen doch tatsächlich eine ganze Menge Leute Monat für Monat auch umsonst Alg-Abgaben. Nämlich alle die, die nicht arbeitslos werden. Schon mal was von Sozialstaat gehört? Und davon mal ganz abgesehen, falls du doch arbeitslos werden solltest, also auch den 1. Job verlierst, dann zählen beide Einkommen bei der Berechnung des ALG. Also auch hier wieder nicht umsonst.

    Kommentar von renail renail

    Vielleicht wird mein Unverständnis mit Schilderung zu meiner Situation erklärbar. 1. Arbeitsvertrag 2004 als Arbeitsassistenz abgeschlossen mit Schwerbehindertem, der im öffentl. Dienst in IT-Branche tätig ist. Zur Info: Der Schwerbehinderte hat lt. SGB Anspruch auf eine Assistenzkraft, die in diesem Fall für 15 Std. wöchentlich max., von Hauptfürsorgestelle, incl. der anfallenden Arbeitgeberkosten finanziert wird. Dem Schwerbehinderten entstehen keine Kosten. Ein Teil der Voraussetzung für die Inanspruchnahme einer Assistenzkraft ist natürlich das Einverständnis des Arbeitgebers des Assistenznehmers eine „betriebsfremde“ Person aufzunehmen. In „meinem Fall“ wurde der Arbeitsaufwand des Schwerbehinderten und somit auch seine zu benötigende Hilfe aufwendiger und da bot mir der Arbeitgeber des Schwerbehinderten einen 2. Arbeitsvertrag an, allerdings befristet, indem, lt. Vertrag meine Aufgaben die gleichen sind und waren, wie in meinem ersten Arbeitsvertrag. Auf meine meinen Vorschlag, rechtlich ist das möglich, der Arbeitgeber des Schwerbehinderten könne sich „die Gelder“ selbst von der Hauptfürsorgeselle holen und den „Rest“ (2. Arbeitsvertrag zahlt er ja sowieso) oben drauf packen, wurde aus mir nicht verständlichen Gründen nicht eingegangen. Zudem kommt noch hinzu, daß meine Leistungen weit über den zu steckenden Rahmen einer Assistenzkraft gingen und gehen, wovon der Arbeitgeber des Schwerbehinderten ja profitiert, und ich ihm auch offiziell weisungsbefugt wäre. Und ich hätte den Vorteil nur 1 Arbeitgeber zu haben, 1 Lohnsteuerkart etc. Sachstand: Jetzt ist der 2. Arbeitsvertrag ausgelaufen und kann nicht mehr verlängert werden (TZBG). Meine Tätigkeit wird aber nach wie vor benötigt und es wurde mir vor wenigen Tagen mitgeteilt das HR prüft, ob man mir jetzt einen Praktikantenvertrag anbieten kann.

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    Antwort von Paragraphenreiterin Paragraphenreiterin

    Du stehst dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung durch die 2. Beschäftigung, daher wird dir das Arbeitslosengeld gar nicht gewährt.

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