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2,5 Promille

Frage von niemaxi niemaxi

Hi, am 1.9.08 um 01 Uhr wurde mir nach einem Unfall (Ein Glück nur Blechschaden, 3500 Euro) mit 2,5 Promille, der FS abgenommen. Vor 12 Jahren hatte ich schonmal sowas ähnliches. Bekomme ich den FS jemals wieder? Kann man eventuell im Ausland einen FS machen, der hier dann auch gilt? Bitte nicht meckern, weiß selber, dass es schlimmer nicht geht!! Herzlichen Dank und Gruß Simone

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Antworten (17)

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    Antwort von tyrael tyrael

    wenn du mit 2,5 promille noch Auto fahren kannst hast du wohl ein ernsthaftes alkoholproblem, und dürftest gerade dadurch das es wiederholt passiert ist wohl nicht durch die MPU kommen, also stell dich eher auf Bus und Bahn ein...

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    Antwort von Virginia47 Virginia47

    Hoffentlich nicht! Und wenn Du einen im Ausland machst, gilt er Deutschland nicht. Und das finde ich auch vollkommen richtig. Wiederholungstäter gehören aus dem Verkehr gezogen.

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    Antwort von tigeroli tigeroli

    Solche gewissenlose Autofahrer kann ich leiden! Bei dem Versuch, möglichst schadlos aus der Situation zu kommen, scheinst Du ja Deinen Verstand eingeschaltet zu haben. Den hättest Du brauchen können, bevor Du Dich betrunken bzw. Dich ins Auto gesetzt hast!

    Ich finde (und so sieht es die Rechtssprechung auch): in den nächsten Jahren wirst Du kein Auto mehr fahren. Der Idiotentest wird es Dir ordentlich schwer machen und richtig teuer werden. Und ein Führerschein im Ausland gemacht, hier aber einen gesperrten zu haben - das ist schlichtweg Betrug und wird genau so geahndet.

    Bewahre uns zukünftig von Deiner gewissenlosen Teilnahme am Straßenverkehr!

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    Antwort von russeliana russeliana

    Wiederholungstäter, Führerschein sollte lebenslänglich weg genommen werden. So und nichts anderes. Was wäre, wenn dabei jemand gestorben wäre. Nein, von mir bekommst du keine Gnade. Fahr Bahn.

    Kommentar von wernilein wernileinwernilein

    laufen wäre gesünder frische luft schafft klaren verstand

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    Antwort von bulli66 bulli66

    bin eigentlich dafür, dass solche leute im wiederholungsfall keinen führerschein mehr bekommen. was wäre wenn du einen überfahren hättest. leider bekommst du irgendwann wieder die möglichkeit unter bestimmten vorraussetzungen den führerschein zurück, bzw. ihn wieder neu zu machen. hoffe du hast endlich was gelernt

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    Antwort von Micael Micael

    Ich hoffe, nicht. "Wäh.... wääääh... bitte nicht meckern....". Drei liebe Frauen aus meinem Bekanntenkreis sind ums Leben gekommen weil der Unfallverursacher betrunken ins Auto gestiegen ist. Wenn DAS kein Grund zum Meckern ist. Auslandsführerschein gilt hier nicht, wenn er in Deutschland entzogen wurde! (Obwohl die Seiten im Web manchmal etwas anderes behaupten)

    Kommentar von niemaxi niemaxi

    Ein Glück kenn ich solche Leute wie dich nicht persönlich. Intolerante Menschen!!! Hat nichts damit zu tun, dass ich es gut finde , was ich gemacht hab. Aber "Hätte, wäre und wenn"......jajajajaj. NERV!!!!!

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    Antwort von Hooliance Hooliance

    Selbst wenn du im Ausland einen machst, ist er jedoch HIER nicht gültig. Denke das Bahn fahren eh besser ist, für dich und alle anderen.

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    Antwort von wj2000 wj2000

    Wahrscheinlich nicht!

    Kommentar von kaesbrot kaesbrotkaesbrot

    Hoffentlich nicht.

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    Antwort von RBMannheim RBMannheim

    Nein, da ist erst mal eine längere Pause angesagt!

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    Antwort von moppi1409 moppi1409

    sau blöde frage am besten du gehst in zukunft zu fuß!!!

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    Antwort von wernilein wernilein

    du solltest den lappen ganz abgeben und verlangen das du ihn nicht wieder erhälst,du bist ja eine verkehrsgefährdung

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    Antwort von user1 user1

    niemaxi,

    sehr schwierige Frage.

    Schau wie es mir nach der Stellung einer ähnlichen Frage erging:

    ,4 Promille

    Kommentar von user1 user1
    Kommentar von niemaxi niemaxi

    Danke Dir, werd mal reinschauen.

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    Antwort von cathystraum cathystraum

    Ein Bekannter von mir musste bei 1,8 Promille ohne Unfall, nur Routinekontrolle, aber auch Wiederholungstäter 20 Jahre auf den Führerschein warten.

    Kommentar von Tartan Tartan

    Der Fall interessiert mich. Wie hoch war die Geldstrafe und wie kam es dazu, dass er 20 Jahre den FS nicht zurück bekam. Ein ehemaliger Bekannter: Vor 8 Wochen mit 0,89 erwischt (OWI u. Führerscheinabgabe für 4 Wochen noch nicht erfolgt), nun vor 4 Wochen mit 1,8 promille. Vor der Polizeikontrolle abgehauen und mit 100 kmh durch eine 30 kmh zone gerast. Aber zum Glück erwischt. Fährt schon viele Jahre, ohne dass er erwischt wurde. Hoffentlich Führerschein für immer weg und hohe Geldstrafe. Deshalb würde mich interessieren, wie es in dem dir bekannten Fall war. Danke für eine Antwort

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    Antwort von tobine tobine

    Für diese Frage gehörst Du eingesperrt . Es spielt überhaupt keine Rolle wann dass passiert ist , Ich hoffe man wird nicht zu milde richten.

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    Antwort von maiki01 maiki01

    wie hast Du mit 2,5 Umdrehungen denn das Auto noch gefunden? Du solltest dir lieber Gedanken machen, wo Du günstig gute Wanderschuhe bekommst und nicht wo bekomme ich eine neue Lizens zum besoffen fahren her. Man kann nur hoffen dass Du den zur Sicherheit anderer nie wieder bekommst. Statt dessen solltest Du dir Gedanken machen, wie Du dein Alkoholproblem in den Griff bekommst. Wer wie ein Kuh saufen kann und dann nocht fährt, ist kein Gelegenheitstrinker. Dazu bedarf es schon reichlich Übung

    Kommentar von niemaxi niemaxi

    Mannomann, wie oberflächlich muss man sein.............

    Kommentar von maiki01 maiki01maiki01

    dann sprich doch den Satz auch mal zu Ende: wie oberflächlich, bzw. rücksichtslos muß man sein, um sich in dem Zustand hinters Steuer zu setzen und andere Menschen zu gefährden.

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    Antwort von Laika2003 Laika2003

    Es ist dir schon einmal passiert und hast es diesmal auf 2,5 Promille geschafft? Wenn ich mir überlege was für eine Menge man saufen (trinken ist das ja wohl nicht mehr) muss um auf diese Promillezahl zu kommen...

    Nein, ich möchte keine Moralpredigt halten. Du sagst ja selbst, dass es "schlimmer nicht geht".

    Dennoch: Ich bin der Meinung, dass es bei Dir an der charakterlichen Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs im öffentlichen Strassenverkehr fehlt. Weiterhin scheinst Du ein andauerndes Problem mit (bzw. eher ohne) Alkohol zu haben.

    Erst wenn Du über eine entsprechende Entziehungskur und einem später sich anzuschliessenden unabhängigen Gutachten aufzeigen kannst, dass Du diese Probleme (Trinkverhalten und Teilnahme am Strassenverkehr) in den Griff bekommen hast, dürfte Dir die Neuanmeldung zur Fahrschule wieder gestattet werden. Was das Gesetz nicht vorsieht, ich aber für dringend notwendig erachte, sind nachfolgende regelmässige Blutuntersuchungen und ärztliche (Psychiater) Befunde.

    Kommentar von niemaxi niemaxi

    Danke für deine Wertungsfreie Antwort! Gibts nicht oft!!

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    Antwort von bitmap bitmap

    Frag mal hier http://forum.jurathek.de/ Ohne MPU wird da wohl nichts gehen.

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