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2-3 befristete Teilzeitjobs - ab wann Steuer- bzw. Sozialversicherungspflicht?!

Frage von Apfeltante Apfeltante

Hallo allerseits,

ich habe seit einem Monat einen Teilzeitjob und noch zwei weitere Teilzeitjobangebote. Leider kenne ich mich überhaupt nicht aus, ob das erlaubt ist bzw. Sinn macht, da ich natürlich keine Abgaben zahlen möchte und Studentin (bekomme weder Studien- noch Familienbeihilfe) bin.

Derzeitiger Teilzeitjob: 8 € für 16 h / Woche

Weitere Optionen:

9,25 € für 10 h / Woche

8 € für 8 h / Woche

Diese kann ich aber leider nur bis zum Juli ausüben, da ich anschließend für ein Jahr ins Ausland gehe. Nun ist meine Frage, ob ich für diese 5 Monate steuer- bzw. sozialversicherungpflichtig bin und ob ich diese ohne Diskrepanzen annehmen kann (weil ich das komplette Jahr eigentlich nicht gearbeitet habe und nach diesen 5 Monaten auch nicht arbeiten kann)?

Ich hoffe, dass mir da wer weiterhelfen kann.

Danke und liebe Grüße

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Antworten (1)

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    Antwort von Annaberg Annaberg

    Mit dem derzeitigen Teilzeitjob bist du sozialversicherungspflichtig, den zweiten Job kannst du als geringfügigen Job laufen lassen, da zahlt der Arbeitgeber pauschale Abgaben.

    Kommentar von Apfeltante Apfeltante

    Das heißt, ich muss mich darum kümmern und den Beitrag an die Versicherungsansalt abführen?

    Kommentar von Annaberg AnnabergAnnaberg

    Nein, das macht der Arbeitgeber. Er führt die Beiträge ab. Dafür bekommst du nur das Nettoentgelt ausgezahlt.

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