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Frage von Achtpfoten Achtpfoten

Muss ich den Treuhänder jetzt die geforderte Aufstellung die vom Gläubiger gefordert wird mitteilen oder wie Verhalte ich mich jetzt den Treuhänder gegenüber

Ein Hinweis zur Frage support

Liebe/r Achtpfoten,

bitte achte doch in Zukunft darauf, schon Deinen Fragetitel aussagekräftiger zu formulieren. Du erhöhst so die Chance auf hilfreiche Antworten, weil die Frage gleich richtig eingeordnet werden kann.

Viele Grüße

Verena vom gutefrage.net-Support

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Antworten (5)

  • 1
    Antwort von Wieselchen1 Wieselchen1

    Bedenke bitte immer: Wer in Privatinsolvenz ist, ist auch bis zu einem gewissen Grad auf das Goodwill der Gläubiger und des Treuhänders angewiesen. Speziell, wenn es am Ende um die Wohlverhaltensbeurteilung des Amtsgerichtes geht.

    Also: Sprich mit dem Treuhänder, frag ihn um Rat und lege ihm deine Meinung dar. Mit "Ich bin gar nicht verpflichtet.... " usw. wirst du vielleicht im Moment weiterkommen, aber am Ende wird wegen solchen Dingen dir ein Knüppel zwischen die Beine geschmissen. Zur Beurteilung des Wohlverhalten werden ja nun auch die Gläubiger mit herangezogen.

    Warum sprichst du denn nicht den Treuhänder mal an? Der wird dir doch viel mehr dazu sagen können als wir?

  • 1
    Antwort von Sully Sully

    Ich denke, nur wenn dein Insolvenzverwalter das von dir fordert.

    Der Gläubiger hat von dir gar nichts zu fordern, da alles über den Insolvenzverwalter läuft.

    Du darfst den Gläubiger ja auch kein Geld geben.

    Kommentar von Raimund1 Raimund1Raimund1

    sehe ich auch so

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    Antwort von unsuesslich unsuesslich

    Sebstverständlich musst Du schlüssig vorweisen können, dass Du Dich um jegliche Arbeit bemühst und auch zeigen, dass Du bereit bist diese anzunehmen. Und da lässt sich auch sicherlich etwas finden, wenn Du Dir nicht für viele Sachen zu fein bist.

    Kommentar von Sully SullySully

    Aber nicht gegenüber dem Gläubiger.

    Und das sich sicherlich etwas findet... kopfschüttel.

    Kommentar von Achtpfoten Achtpfoten

    Wir sprechen hier von ca 30 Schriftlichen und ca 150 Telefonischen Bewerbungen oder Nachfragen in 1 Jahr.Nochmals ich bin 50 Jahre und 33 Jahre im Beruf gewesen aus alters Gründen ENTLASSEN.

    Kommentar von unsuesslich unsuesslichunsuesslich

    Dann hast Du Privatinsolvenz - ich ging davon aus, dass Du geschäftlich abgerutscht bist.

    Wärst Du hier in der Nähe - ich habe immer Arbeit.

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    Antwort von Achtpfoten Achtpfoten

    Hallo, Habe vor ca 2 Wochen von einem Gläuber über meinen Treuhänder Bescheid bekommen das ich dahingehend gebeten werde ob ich meine Bemühungen nachkomme ein neues Anstellungsverhältnis zu begründen und wollte wissen welche Maßnahme ich dafür unternehme.Ich habe meinen Treuhänder dann Mitgeteilt was ich unternehme und wo ich mich Schriftlich Beworben habe.Jetzt bekomme ich vom Gläubiger Bescheid das ihnen meine Bemühungen nicht ausreichen würden eine neue Anstellung zu erlangen es wären zu wenig Bewerbungen ich sollte innerhalb der nächsten 3 Wochen meinen Treuhänder schlüssige Gründe vorlegen warum so wenige Bewerbungen.Ich bin 50 Jahre und bekomme nicht an jeder Ecke einen Job.

    Kommentar von support supportsupport

    Liebe/r Achtpfoten,

    bitte achte in Zukunft darauf Reaktionen zu einer Antwort auch in Form von nachträglichen Ergänzungen Deiner Frage über den Link "Antwort kommentieren" hinzuzufügen. So ist sichergestellt, dass der Zusammenhang im Nachhinein nicht verloren geht, da die Antworten durch die Bewertungen ja ständig in Bewegung sind.

    Viele Grüße

    Verena vom gutefrage.net-Support

    Kommentar von Achtpfoten Achtpfoten

    Verstanden

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    Antwort von wj2000 wj2000

    Du mußt schon ein bisschen mehr angeben wenn wir dir einen Rat geben sollen.

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