Hallo,
ich möchte 2 mal 1 Zi.Wohnungen in einem mehrfamilienhaus kaufen und diese wie Ferienhaus bzw. wie Pensionzimmer vermieten. Ist es gesetzlich erlaubt? Dürfen die andre Eigentümer oder Hausverwaltung das untersagen?
Danke
Hallo,
ich möchte 2 mal 1 Zi.Wohnungen in einem mehrfamilienhaus kaufen und diese wie Ferienhaus bzw. wie Pensionzimmer vermieten. Ist es gesetzlich erlaubt? Dürfen die andre Eigentümer oder Hausverwaltung das untersagen?
Danke
Soweit der Publikumsverkehr nicht störend wirkt, können Sie Ihr Eigentum im Sinne der Teilungserklärung nutzen, wie Sie möchten. Ein reiner Bordellbetrieb könnte z.B. störend sein, wenn sich übrige Mitbewohner durch die ständig wechselnden Freier einer Prostituierten gestört fühlen und die Teilugnserklärung dieses Appartement nicht als Teileigentum für die gewerbliche Nutzung sondern als reines Wohnungseigntum vorsieht, das träfe auch für die dauerhafte Nutzung als gewerbsmäßiger Pensions- oder Buisinessbtrieb zu.
Als Ferienwohnung geht vielleicht.Das kannst du mit dem Verkäufer klären oder in Gesetzesvorlagen einsehen.
hier in münchen gibt es viele solche angebote natürlich ist das erlaubt du brauchst aber eine gute innenstadtlage diese voll eingerichteten luxuriösen appartements werden über agenturen vermietet
das ist was für ärzte oder leitende Mitarbeiter internationaler Firmen, die kommen aus USA für 6 Monate und wollen nicht ins hotel du solltest auch eine tiefgarage dabei haben die stellen ihre teuren dienstwagen nicht auf die straße und wollen auch nicht nach parkplätzen suchen auch ein restaurant und supermarkt in laufentfernung wäre gut
bei uns ist aber etwas anders wie zB. Messegäste, Touristen, Familienbesuch etc.. die bleiben im durchschnitt 3 nächte.
Das ist eine gewerbliche Nutzung von Wohnraum und soweit mir bekannt nicht erlaubt.
eigentlich ist das KEINE gewerbliche Nutzung wie Agentur, Verlag, Pressebüro, Jurist usw der wohnraum wird vermietet, das ist zulässig, und das über eine agentur, auch zulässig zu einer gewerblichen nutzung gehört, dass es kundenverkehr gibt und das ist hier nicht der fall
die voraussetzung ist, lieber mete, dass du ein privatmensch bist!!! Und kein Gewerbe!!!!
Muß in dem Fall, dann nicht ein Mietvertrag mit den entsprechenden gesetzlichen Vorgaben existieren? Also 3 Monate Kündigungsfrist, Betriebskostenabrechnung etc.?
herzlichen Dank. mete
Sie sollten sich erst bedanken, wenn die Antwort auch mit den Bestimmugnen der Teilungserklärung konform geht!