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1zi.Eigentumswohnung als Businesszimmer wie Pensionzimmer vermieten

Frage von metetours metetours

Hallo,

ich möchte 2 mal 1 Zi.Wohnungen in einem mehrfamilienhaus kaufen und diese wie Ferienhaus bzw. wie Pensionzimmer vermieten. Ist es gesetzlich erlaubt? Dürfen die andre Eigentümer oder Hausverwaltung das untersagen?

Danke

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Antworten (4)

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    Antwort von schelm1 schelm1

    Soweit der Publikumsverkehr nicht störend wirkt, können Sie Ihr Eigentum im Sinne der Teilungserklärung nutzen, wie Sie möchten. Ein reiner Bordellbetrieb könnte z.B. störend sein, wenn sich übrige Mitbewohner durch die ständig wechselnden Freier einer Prostituierten gestört fühlen und die Teilugnserklärung dieses Appartement nicht als Teileigentum für die gewerbliche Nutzung sondern als reines Wohnungseigntum vorsieht, das träfe auch für die dauerhafte Nutzung als gewerbsmäßiger Pensions- oder Buisinessbtrieb zu.

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    Antwort von wonderbold wonderbold

    Als Ferienwohnung geht vielleicht.Das kannst du mit dem Verkäufer klären oder in Gesetzesvorlagen einsehen.

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    Antwort von schwabinggirl schwabinggirl

    hier in münchen gibt es viele solche angebote natürlich ist das erlaubt du brauchst aber eine gute innenstadtlage diese voll eingerichteten luxuriösen appartements werden über agenturen vermietet

    Kommentar von metetours metetours

    herzlichen Dank. mete

    Kommentar von schelm1 schelm1schelm1

    Sie sollten sich erst bedanken, wenn die Antwort auch mit den Bestimmugnen der Teilungserklärung konform geht!

    Kommentar von schwabinggirl schwabinggirlschwabinggirl

    das ist was für ärzte oder leitende Mitarbeiter internationaler Firmen, die kommen aus USA für 6 Monate und wollen nicht ins hotel du solltest auch eine tiefgarage dabei haben die stellen ihre teuren dienstwagen nicht auf die straße und wollen auch nicht nach parkplätzen suchen auch ein restaurant und supermarkt in laufentfernung wäre gut

    Kommentar von metetours metetours

    bei uns ist aber etwas anders wie zB. Messegäste, Touristen, Familienbesuch etc.. die bleiben im durchschnitt 3 nächte.

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    Antwort von OscarWalt OscarWalt

    Das ist eine gewerbliche Nutzung von Wohnraum und soweit mir bekannt nicht erlaubt.

    Kommentar von schwabinggirl schwabinggirlschwabinggirl

    eigentlich ist das KEINE gewerbliche Nutzung wie Agentur, Verlag, Pressebüro, Jurist usw der wohnraum wird vermietet, das ist zulässig, und das über eine agentur, auch zulässig zu einer gewerblichen nutzung gehört, dass es kundenverkehr gibt und das ist hier nicht der fall

    Kommentar von schwabinggirl schwabinggirlschwabinggirl

    die voraussetzung ist, lieber mete, dass du ein privatmensch bist!!! Und kein Gewerbe!!!!

    Kommentar von OscarWalt OscarWaltOscarWalt

    Muß in dem Fall, dann nicht ein Mietvertrag mit den entsprechenden gesetzlichen Vorgaben existieren? Also 3 Monate Kündigungsfrist, Betriebskostenabrechnung etc.?

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