hi zusammen,
habe vor ein paar wochen mein KFZ, vor einem geschäft, mit laufendem Motor stehen lassen und als ich wieder raus kam war der wagen aus und der schlüssel abgezogen. intuitv bin ich zu dem dienstwagen der beiden beamten gegangen die etwa 20m vor mir standen und habe nach meinem schlüssel gefragt.
natürlich hatten die herren den schlüssel abgezogen, mir eine belehrung über fahrzeugsicherung erteilt und ein verwarngeld ausgesprochen, welches ich auch ein paar tage später in schriftlicher form erhielt (...sie verließen ihr fahrzeug, ohne es gegen fremde benutzung zu sichern...). sehe ich ja auch alles ein, wenn das geld dann auch mal sinnvoll in den straßenbau fließt alles okay.
diese woche kam jedoch erneut ein schreiben mit einem verwarngeld (...sie parkten im eingeschränkten halteverbot...). 1 und der selbe tag, 1 und die selbe zeit
parken ist´s aber erst, wenn das kfz gesichert ist sprich... schlüssel abgezogen und abgeschlossen und das war es definitiv nicht
Ich habe mein Auto auch mal so abgestellt und in der Apotheke hats länger gedauert. Musste auch zahlen.
Du hast geparkt. Auf den abgestellten Motor oder verschlossene Türen kommt es nicht an.
StVO §12 (2).
Wo hast Du denn diesen Quatsch her, Firstpinquin?
Es parkt, wer sein Fahrzeug verlässt oder wer länger als drei Minuten hält (StVO §12, Abs. 2).
das ist das erschreckende von einem fahrschullehrer
Noch schlimmer!
das denke ich auch, aber da ich halt auch anderer Meinung war und auf nummer sicher gehen wollte habe ich ja hier nochmal gefragt...