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1x Verkehrskontrolle = 2x Verwarngeld ist das Rechtens?

Frage von Firstpinguin Firstpinguin

hi zusammen,

habe vor ein paar wochen mein KFZ, vor einem geschäft, mit laufendem Motor stehen lassen und als ich wieder raus kam war der wagen aus und der schlüssel abgezogen. intuitv bin ich zu dem dienstwagen der beiden beamten gegangen die etwa 20m vor mir standen und habe nach meinem schlüssel gefragt.

natürlich hatten die herren den schlüssel abgezogen, mir eine belehrung über fahrzeugsicherung erteilt und ein verwarngeld ausgesprochen, welches ich auch ein paar tage später in schriftlicher form erhielt (...sie verließen ihr fahrzeug, ohne es gegen fremde benutzung zu sichern...). sehe ich ja auch alles ein, wenn das geld dann auch mal sinnvoll in den straßenbau fließt alles okay.

diese woche kam jedoch erneut ein schreiben mit einem verwarngeld (...sie parkten im eingeschränkten halteverbot...). 1 und der selbe tag, 1 und die selbe zeit

12 Abstimmungen
Abstimmungen
gerechtfertigt? 9
abzocke? 3
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Antworten (12)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Saarland60 Saarland60
    Abgestimmt für: gerechtfertigt?

    2 verschiedene Ordnungswidrigkeiten, die nicht in Zusammenhang stehen, 2 verschiedene Knöllchen.

    Völlig korrekt.

  • 1
    Antwort von Fanta4 Fanta4
    Abgestimmt für: gerechtfertigt?

    Das sind 2 unterschiedliche Ordnungswidrigkeiten, also gerechtfertigt.

  • 1
    Antwort von AnnikaK74 AnnikaK74
    Abgestimmt für: gerechtfertigt?

    Du hast zwei unterschiedliche Ordnungswidrigkeiten gleichzeitig begangen. Also auch zwei Strafen.

  • 1
    Antwort von lisamaus1200 lisamaus1200
    Abgestimmt für: abzocke?

    kommt drauf an wo parktetsden du ?? wenn du weißt das du nich im verbot geparkt hast * abzocke*

  • 1
    Antwort von meisterheizer meisterheizer
    Abgestimmt für: gerechtfertigt?

    Ist gerechtfertigt, da es zwei verschiedene Ordnungswidrigkeiten waren.

    Kommentar von Firstpinguin Firstpinguin

    parken ist´s aber erst, wenn das kfz gesichert ist sprich... schlüssel abgezogen und abgeschlossen und das war es definitiv nicht

    Kommentar von meisterheizer meisterheizermeisterheizer

    Ich habe mein Auto auch mal so abgestellt und in der Apotheke hats länger gedauert. Musste auch zahlen.

    Kommentar von Trilobit TrilobitTrilobit

    Du hast geparkt. Auf den abgestellten Motor oder verschlossene Türen kommt es nicht an.

    StVO §12 (2).

    Kommentar von Saarland60 Saarland60Saarland60

    Wo hast Du denn diesen Quatsch her, Firstpinquin?

    Es parkt, wer sein Fahrzeug verlässt oder wer länger als drei Minuten hält (StVO §12, Abs. 2).

    Kommentar von Firstpinguin Firstpinguin

    das ist das erschreckende von einem fahrschullehrer

    Kommentar von Saarland60 Saarland60Saarland60

    Noch schlimmer!

    Kommentar von Firstpinguin Firstpinguin

    das denke ich auch, aber da ich halt auch anderer Meinung war und auf nummer sicher gehen wollte habe ich ja hier nochmal gefragt...

  • 1
    Antwort von Trilobit Trilobit
    Abgestimmt für: gerechtfertigt?

    Zwei OWIs - zweimal geblecht.

    Hättest du den Schlüssel selbst abgezogen, wäre nur das Knöllchen fürs Parken fällig geworden.

  • 1
    Antwort von Fabrizio Fabrizio
    Abgestimmt für: gerechtfertigt?

    Vollkommen in Ordnung. Zwei verschiedene Ordnungswidrigkeiten begangen, zwei Mal zahlen.

  • 1
    Antwort von gutefrage15 gutefrage15
    Abgestimmt für: gerechtfertigt?

    Rechtens und wenn du keinen führerschein hättes würdes du das auch noch aufgebrummt bekommen

    Kommentar von Trilobit TrilobitTrilobit

    Das wäre dann eine Straftat gewesen und damit eine andere Baustelle ^^

  • 1
    Antwort von ReyJeffPunk ReyJeffPunk
    Abgestimmt für: abzocke?
  • 0
    Antwort von Franticek Franticek
    Abgestimmt für: gerechtfertigt?
  • 0
    Antwort von baertram baertram
    Abgestimmt für: gerechtfertigt?

    mehr als gerechtfertigt.

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    Antwort von Firstpinguin Firstpinguin
    Abgestimmt für: abzocke?
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