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1x 500 Euro verdient, Einkommenssteuererklärung, Redaktionelle Tätigkeit

Frage von MelanieX89 MelanieX89

Hey,

bin Student und habe 2010 einmalig 500 Euro verdient für eine redaktionelle Tätigkeit (hab paar Artikel geschrieben). Auf der Rechnung habe ich meine Steuernummer eintragen müssen, hab mir damals aber nicht viel dabei gedacht.

Habe jetzt einen Brief vom Finanzamt erhalten, in dem dazu aufgefordert wird, eine Einkommenssteuererklärung für 2010 abzugeben.

Muss ich da jetzt wirklich eine Einkommenssteuererklärung machen? Und wenn ja, wie/wo muss ich das angeben? 2010 wie gesagt überhaupt nichts verdient bis auf die 500 Euro einmalig.

Hab 0 Plan wie das läuft, habe mich überhaupt nicht mit beschäftigt bisher.

Vielen Dank für die Hilfe, Melanie

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Antworten (2)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Meandor Meandor

    Wenn Du aufgefordert wirst, eine Steuererklärung abzugeben, bist Du auch verpflichtet eine abzugeben. Kommst Du der Aufforderung nicht nach, lernst Du interessante Begriffe wie Zwangsgeldverfahren, Schätzungsandrohung und ggf. Verspätungszuschlag kennen, nur um festzustellen, dass am Ende gar keine Steuer rauskommt.

    Füll den Mantelbogen aus, schreib in die Anlage S als Gewinn 500 Euro und gib es ab. Du bekommst einen Steuerbescheid über 0 Euro in die Sache ist erledigt, außer es liegen doch noch andere Einkünfte vor.

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    Antwort von DerHans DerHans

    Du solltest auf jeden Fall eine Steuererklärung erstellen. Alle auf einenj Beruf zielende Kosten des Studiums sind vorweg genommene Werbungskosten. Du kommst also mit einem Verlust aus dem E-St.-Jahr. den setzt du im nächsten Jahr als Verlustvortrag. Wenn du dann irgendwann steuerpflichtig beschäftigt wirst, kannst du diese Verluste gegen dein Einkommen aufrechnen.

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