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1und1 telefon und internet- vertrag kündbar wenn anschluss nicht kommt?

Frage von xquadrat xquadrat

leider etwa mehr text, aber bitte gebt mir euren rat!! ---------, warte seit mitte januar auf 1und1 tel und internetflat. irgendwann hat sich rausgestellt, dass ich telekom grundanschluss benötige, ok. so bin ich jetzt wenigstens mit tel versorgt, aber keine flatrate.----------------- internet geht über surfstick, der mich mittlerweile kostet, weil ja nur die ersten 3 monate kostenfrei sind. habe zig mal angerufen, aber immer nur vertröstet. auch mein brief, dass ich für surfstick keine kosten wegen nichterfüllung der vertraglichen leistungen tragen werde, wurde mit einem bedauern und einer gutschrift von 20 euro auf die erste rechnung vertröstet. ---------------- ich hab ehrlich genug davon und möchte eine stabile faltrate für internet und telflat. ---->>>kann ich unter diesen umständen den vertrag fristlos kündigen? bei telekom bin ich ja extra kunde, extra rechnung, also dürfte telefonanschluss ja bestehen bleiben, oder? so könnte ich zur telekom wechseln, das ist dann noch der einzige anbieter, der bei mir internet anbietet.... also nochmal, kann ich 1und1 unter diesen umständen kündigen? was muss ich beachten? Danke für eure tipps.

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Antworten (3)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von meisterfloss meisterfloss

    Du kannst problemlos kündigen. Die gewünschte Leistung wird vom Vertragspartner nicht erfüllt. Somit ist dies ein Vertrags-Verstoss.

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    Antwort von Virginia47 Virginia47

    Wenn Du schon Leistungen entgegengenommen hast, kannst Du nicht mehr wegen Nichterfüllung kündigen. So war das bei mir!

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    Antwort von Virginia47 Virginia47

    Nein, Du kommst nicht aus dem Vertrag raus. Ist mir auch passiert. Ich hatte keinen Telekomanschluss mehr, weil ich den irrtümlicherweise gekündigt hatte. Musste mich bei der Telekom neu anmelden, damit 1 und 1 den Vertrag erfüllen konnte. Der Fehler lag ja nicht bei ihnen.

    Kommentar von meisterfloss meisterflossmeisterfloss

    Falsch. Wenn ein Vertragspartner nur über Dritte seinen Pflichten nachkommen kann, so ist er verpflichtet mit diesem einen auserordentlichen Vertrag abzuschliessen. Wäre dies geschehen hätte eine versehentliche Kündigung nicht passieren können.

    Kommentar von Virginia47 Virginia47Virginia47

    Nein. Falsch. Ich musste mich selber wieder bei der Telekom anmelden und einen neuen Anschluss schalten lassen. 1 und 1 hat sich da raus gehalten. Allerdings haben sie nach der Vertragsänderung die Gebühren für die Telekom übernommen.

    Kommentar von meisterfloss meisterflossmeisterfloss

    na logisch will erstmal keiner Schuld sein. Aber das deutsche Gesetz sagt es eindeutig. Ich hätte gewartet bis ein Gerichtsverfahren angestrebt wurde...

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