2

19h/Woche-Job, Anspruch auf Urlaub?

Frage von engelchenmp engelchenmp

Hallo,

ich habe die Möglcihkeit, einen Nebenjob, auf Provisionsbasis 19h/Woche, auszuüben.Meine Frage wäre, ob ich dabei einen Anspruch auf Urlaub habe und wenn ja, wieviel das wäre? Im vorläufigen Arbeitsvertrag, existiert keine Aussage über Urlaubsanspruch.

Liebe Grüße und vielen Dank im Voraus

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (9)

  • 1
    Antwort von Felixguido Felixguido

    Wenn es sich um einen Vertrag handelt, der ausschliesslich deine Provisionen regelt, dann gibt es keinen Urlaubsanspruch. Du bist dann sozusagen nur nebenberuflicher Provisionär zu einem darüber hinaus anderweitig bestehenden hauptberuflichen Anstellungsvertrag, der aber mit diesem Provisionsvertrag nichts zu tun hat und auch auf diesen nicht wirkt.

  • 1
    Antwort von Indy72 Indy72

    Komisch - dein Arbeitsvertrag... Wenn du kein Fixum hast, dann brauchst du gar kein Urlaub zu beantragen, da du sonst eh nichts kriegst. Wenn das eine "normale" Beschäftigung wäre, hättest du mindestens den gesetzlichen Urlaubsanspruch (28 Tage pro Jahr).

    Kommentar von Felixguido FelixguidoFelixguido

    Korrekt!!

    Kommentar von lenzing42 lenzing42lenzing42

    "...gesetzlicher Urlaubsanspruch(28 Tage pro Jahr." :Falsch!

    Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt in Deutschland nach wie vor 24 Werktage!

    Kommentar von Indy72 Indy72Indy72

    28 Tage sind vier Kalenderwochen. Wenn du mit Werktagen rechnest, fallen Sonntage weg.

  • 1
    Antwort von wim50 wim50

    Du hast den gleichen Urlaubsanspruch, wie jeder andere AN.

    Kommentar von DieKaki DieKaki

    na ja, das wäre ja denen, die eine 40h Woche haben ein wenig unfair gegenüber, wenn die, die nur 19h die Woche arbeiten gehen, den selben anspruch hätten...

    Kommentar von Indy72 Indy72Indy72

    Das ist nicht unfair, sondern gerecht, weil der Urlaubsanspruch anteilig entsteht.

    Kommentar von Felixguido FelixguidoFelixguido

    KOmmt wohl auf den Vertrag an. Ein ausschliesslich auf die Verprovisionierung eingeschränkter Vertrag hat keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen....

    Kommentar von wim50 wim50wim50

    Bei Provision läuft das tatsächlich anders. Aber ansonsten wirkt sich ein Teilzeitjob nicht auf die Anzahl der Urlaubstage aus, sondern lediglich auf die Dauer des Urlaubstages. Bei 20 Wochenstunden also 20/5=4 Std.

  • 0
    Antwort von Strabahner Strabahner

    Alles Käse!!! Es ist absolut irrelevant wie du bezahlt wirst. Es gilt das Bundes Urlaubs Gesetz. Dort ist ein Mindest Urlaubs Anspruch! Es sei denn, der Arbeitsvertrag oder ein Tarifvertrag regelt etwas anderes.

  • 0
    RatgeberHelden Antwort von lenzing42 lenzing42

    Was ist das denn für ein Arbeitsvertrag?

    Festgelegte Stunden und dann auf Provision?

    Ohne Fixum?

    Das ist in meinen Augen eine windige Sache und würde mich von einer Annahme des Vertrages abhalten. Eine vernünftige Basis wäre ein Arbeitsvertrag in der Gleitzone mit festgelegtem Stundenlohn. Dann hast du auch Anspruch auf bezahlten Urlaub.

    Wenn du bei einem Arbeitsvertrag auf reiner Provisionsbasis Urlaub machst,wirst du leer ausgehen.Es sei denn,es ist im Arbeitsvertrag etwas anderes vereinbart.

  • 0
    Antwort von DieKaki DieKaki

    Im Normalfall stehen dir ja pro Monat 2 Urlaubstage zu. Das heißt für dich, wenn du 28 Tage arbeiten warst, stehen dir dafür auch 2 Urlaubstage zu. Ist einfach Gesetz, wird nur nie von den AG benannt, weil es einfach unbekannt ist.

  • 0
    Antwort von KrasserTYP KrasserTYP

    provisionsbasis ? anspruch auf urlaub? denke ist deinem eigenen nachteil

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.