Am Wochenende hat mein Vater mich aus der Wohnung geworfen ohne geld oder irgendwas, weiß nicht so recht was ich machen soll????? hoffe das mir helfen könnt was ich jetz machen kann. Er will mir auch kein Unterhalt zahlen.
19 und keine Wohnung? Unterstützt mich die ARGE?
Antworten (8)
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2Antwort von
PanikgirlPanikgirl
So einfach kann Dein Vater Dich nicht einfach vor die Türe setzen. Er muss Dir wenn, dann ein Zimmer oder eine Wohnung finanzieren und Deinen Lebensunterhalt. Nix Arge. Oder Du suchst Dir eine Arbeit - alt genug dafür biste ja
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2Antwort von
pimkiiepimkiie
Dein Vater darf dich nicht aus der Wohnung werfen, er ist Unterhaltspflichtig bis du 25 bist -> Polizei rufen und klären.
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MuenzenfreundMuenzenfreund Klar darf er. Ab 18 muss er seine Kinder nicht mehr in der eigenen Wohnung dulden.
Das mit der Unterhaltspflicht stimmt aber.
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HelloKitty0901 ich will da auch nicht wieder zurück, weil er zum alki neigt
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Paula1234Paula1234 Stimmt nicht ... Unterhaltspflicht besteht nur, wenn er einer Arbeit nachgeht, Ausbildung etc. oder noch zur Schuleg geht ...
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user263user263 kann ich nur zustimmen. bis zu deinem 25 Lebensjahr sind deine Eltern dazu verpflichtet dir unterhalt zu zahlen. jedoch glaube ich mich daran zu erinnern das es eine andere Reglung gibt wenn du bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung gemacht hast. stimmt das oder irre ich mich total ?
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razerbhvrazerbhv Polizei toll die sagt dir geh ins penner wohnheim! habe da schon erfahrungen
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Dea2010Dea2010
Unterhaltspflicht bei Volljährigkeit des Kindes
Normalerweise ist bei Volljährigkeit eines Kindes davon auszugehen, dass dieses für seinen eigenen Lebensunterhalt selbst aufkommt. Wenn und soweit das volljährige Kind jedoch noch keine ökonomische Selbständigkeit erreicht hat (z.B. durch Schul- oder Berufsausbildung), tritt die Unterhaltspflicht der Eltern diesem Kind gegenüber ein. Gleichwohl sind die Voraussetzungen, die hier zur Erlangung von Volljährigenunterhalt erforderlich sind, andere und wesentlich strengere als bei Minderjährigenunterhalt. Eine Ausnahme gilt jedoch nach Maßgabe der §§ 1603 II 2, 1609 BGB für volljährige unverheiratete noch im Haushalt eines Elternteiles lebende Schulkinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres ! Diese Kinder sind bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres minderjährigen unverheirateten Kindern gleichgestellt. Juristisch kategorisiert werden diese Kinder als sogenannte priviligierte Volljährige und genießen somit Sonderrechte wie Minderjährige. Bei volljährigen Unterhaltsbedürftigen, die keine sogenannten priviligierten Volljährigen sind, wäre bei Unterhaltsbedarf zunächst der eigene Vermögensstamm zu Unterhaltszwecken aufzuzehren. Auch ist der Volljährige grundsätzlich verpflichtet durch Eigeneinkünfte seinen Lebensbedarf selbständig zu decken. Unter Umständen kann von Volljährigen auch verlangt werden, daß diese eine Erwerbstätigkeit mit der Ausbildung verbinden, wenn und soweit die Kindeseltern sich in schwierigen finanziellen Verhältnissen befinden. Unter diesen Voraussetzungen kann im Einzelfall auch ein Teilerwerb des eigenen Unterhalts durch beispielsweise Ferienjobs und dergleichen verlangt werden. Bei volljährigen Kindern, die noch im Haushalt der Eltern oder eines Elternteiles wohnen, bemisst sich die Höhe des Unterhaltsbedarfs nach Maßgabe der 4. Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle und ist demgemäß abhängig von dem den Eltern zur Verfügung stehenden Einkünften. Der niedrigste Bedarfssatz (bei einem Elterneinkommen bis 1.500 Euro = Einkommensgruppe 1) liegt bei monatlich 408 Euro und der höchste (Einkommensgruppe 10 = 4.701 Euro - 5.100 Euro) bei monatlich 653 Euro und zwar jeweils abzüglich vollen Kindergeldes mit monatlich z.Zt. 184 Euro.
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razerbhvrazerbhv
ich hab genau das gleiche problem gehabt geh zum jugendamt!!! unterhalt bekommst du nur wenn du in einer ausbildung bist
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MuenzenfreundMuenzenfreund
Erste Anlaufstelle sollte dann die ARGE sein. Die holt sich das Geld dann aber von den Eltern wieder.
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MuenzenfreundMuenzenfreund Diese asoziale Gesetzgebung ist ein Grund dafür, dass immer weniger Kinder geboren werden bzw. fast nur noch Hartz4-Empfänger Kinder in die Welt setzen.
Ein Vierteljahrhundert für die Kinder sorgen und bezahlen ? Nein danke !
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Orchidee1Orchidee1 Entschuldige, aber wenn ich Kinder bekomme weiß ich doch wohl bitte vorher was ich tue?
Kinder sind teuer und sollten daher gut geplant sein.
Kinder sind eine Lebensaufgabe.
Nein, wir beziehen kein Geld vom Staat - und unsere Tochter wird bald 19 und geht auch noch zur Schule.
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Paula1234Paula1234
Wenn du ohne Arbeit bist und derzeit auch nicht zur Schule gehst, kann dich dein Vater jederzeit aus der Wohnung werfen ... und er muss dir noch nicht einmal Unterhalt bezahlen. Unterhaltspflicht dir gegenüber besteht nur, wenn du dich in einer Ausbildung befindest und dir deine Ausbildungsvergütung nicht zum Leben reicht. Also wende dich schnell an die Arge ... da gibt es ellenlange Formulare ... warum hat dein Vater dich rausgeschmissen????
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HelloKitty0901 weil er eine neue freundin hat und er denkt das alle rund rum das kapputt machen wollen und mich von daher rausgeworfen hat. Er trinkt auch sehr viel und von daher bin ich froh das es soweit kamm
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Paula1234Paula1234 dann melde dich morgen sofort bei der Arge, die werden dich erstmal zum Jugendamt schicken, die dich dann wieder zur Arge schicken ... ist halt unser Staat ... ich wünsche dir viel Erfolg und alles Gute ...
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kittykat77kittykat77
Wende dich an das Jugendamt, bzw. Familiengericht, die sind für dich zuständig bis du eine abgeschlossenen Ausbildung hast
Ja, Arbeit ist doch mal wirklich eine Alternative zur ARGE, darauf bist du wahrscheinlich noch nicht gekommen, oder?
Hast Du Dich jetzt vertan? Lesen könnte von Vorteil sein, gelle?;-)