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19, Schwanger, weiterhin kindergeld?

Frage von Leika2010 Leika2010

Hallo, ich habe mal eine Frage.

Ich bin 19 Jahre und Schwanger. Meine Eltern beziehen momentan das Kindergeld für mich und leiten es an mich weiter. Ich bin momentan auf Ausbildungssuche und werde das auch weiterhin machen. Der Geburtstermin ist im März und ich suche so, das ich ab 01.09.2011 eine Ausbildung beginnen kann. Habe ich weiter ein recht auf das Kindergeld? Soweit ich weiss bin ich ja bis zum Mutterschutz vermittelbar oder? Muss ihc das der Kindergeldkasse oder dem Arbeitsamt melden das cich Schwanger bin?

Dazu sollte ich sagen: Die Kindergeldkasse weiss das ich nicht mehr bei meinen Eltern wohne und das meine Eltern das Kindergeld beziehen und an mich weiter leiten.

LG und danke im voraus, Leika

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Antworten (2)

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    Antwort von nitramnenie nitramnenie

    Es gibt zwei sogenannte Anspruchsvoraussetzungen: (1) arbeitssuchend gemeldetes Kind unter 21 und (2) Kind in Ausbildung oder in Ausbildungssuche bis 25. Wenn du über den Punkt (2) bei der Familienkasse Kindergeld beziehst, ist immer die Frage: Strebst du den nächstmöglichen Ausbildungstermin an. Wenn du jetzt keinen Ausbildungsplatz gefunden hast, aber dich weiter durchgehend bemühst, dann hast du potentiell Anspruch. Wenn du aber weder arbeitssuchend gemeldet bist, noch die Suche nach Ausbildungsplätzen zum nächstmöglichen Zeitpunkt anstrebt, entfällt die Voraussetzung. Zudem: Melden musst du auf jeden Fall (Kopie Mutterpass), das du ein Kind kriegst. Da muss dann durch die Familienkasse geprüft werden, ob möglicherweise der Vater des Kindes in die Unterhaltspflicht deiner Eltern dir gegenüber eintritt.

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    Antwort von Dea2010 Dea2010

    Grundsätzlich: Wenn du mit der schulausbildung fertig bist, musst du arbeitssuchend/ausbildungsplatzsuchendgemeldet sein und das der Kindergeldkasse nachweisen. Dann erhältst du das Kindergeld bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, solange dein Jahreseinkommen bestimmteGrenzen nicht übersteigt.

    Die Zeit des Mutterschutzes zählt dabei auch als arbeitssuchend, wenn du direkt davor und auch danach suchend gemeldet bist... denn während des Mutterschutzes besteht ein absolutes Beschäftigungsverbot.

    Bedeutet: Du erhältst dein kidnergeld durchgehend gezahlt, solltest aber akribisch darauf achten, alle 12 Wochen beim Amt aufzulöaufen und dich für das nächste Quartal stellensuchend zu melden.

    Kommentar von Leika2010 Leika2010

    Dankeschön, das hilft mir schonmal weiter

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